1. Reden wir miteinander ...

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Grundbucheintrag bei geerbtem Haus

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von E.Liza, 19 Oktober 2013.

  1. E.Liza

    VIP: :Silber

    Wie läuft das üblicherweise ab?
    Die Verlassenschaft ist ber. abgehandelt, es ist ein Jahr Zeit zum Überlegen, ob das Haus behalten wird.

    Die Erben möchten das Haus behalten, wie ist die weitere Vorgangsweise?
    Man wendet sich an den Notar, der die Verlassenschaft über hatte, nehme ich an?
    Welche Kosten fallen da dann wieder an?
     
  2. Klari

    Klari Gast-Teilnehmer/in

    Wen die Verlassenschaft schon abgewickelt ist müsste es eingentlich bereits eine Einantwortungsurkunde geben. Diese muss jetzt grundbücherlich durchgeführt werden. Das Grundbuchsgesuch macht ein Rechtsanwalt oder Notar. Soweit ich weiß, muss es nicht zwangsläufig der selbe sein der die Verlassenschaft abgewickelt hat.
    Über die Kosten kann ich leider keine Auskunft geben.
     

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