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Grundbuchauszug - wer kennt sich aus??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von doris0808, 19 Dezember 2011.

  1. doris0808

    doris0808 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    ich lese hier schon länger mit, jetzt hab ich auch mal eine frage!

    wir haben endlich unser traumhaus gefunden, bis zum kauf dauert es aber noch ein halbes jahr!
    im jänner werden wir zum notar gehen und alles erledigen, jetzt war ich vorab schon neugierig und hab sicherheitshalber mal einen grundbuchauszug geholt!

    folgendes: bei den anteilen steht:
    anteil 1/2 frau x
    anteil 1/6 frau x
    anteil 2/6 sohn x

    die ersten 2 sind die gleiche person kann das sein????
    könnte es sein dass frau und mann sich die anteile geteilt haben, und dann der mann gestorben ist und dieser 1/2 anteil dann auf frau und sohn aufgeteilt wurde???

    ich hoffe ihr versteht was ich meine, laut ihnen sind frau und sohn alleineigentümer ...

    danke schon mal für eure antworten!!

    lg doris
     
  2. smile23

    smile23 Gast-Teilnehmer/in

    sieht für mich ganz danach aus - die 50% des Mannes wurden dann im gesetzlichen Verhältniss von 1/3 (Ehefrau) zu 2/3 (Kind) aufgeteilt
     
  3. doris0808

    doris0808 Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank für die rasche antwort :) wie ich es mir gedacht habe!

    alles liebe :wave:
     
  4. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Warum werden diese Anteile eigentlich nicht automatisch vom Grundbuchamt zusammengezogen?
     
  5. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    vermutlich wg. d. Gebühren :confused:, diese werden ja immer v. zu ändernden Wert berechnet
     
  6. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Oder Tochter heißt wie Mutter;
    bzw. Haus ist parifiziert d.h. das Haus ist unterschiedlich aufgeteilt ( 1 Stock A zu 100%, EG 50% A 50% B)
     
  7. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    die Beamten brauchen auch arbeit. glaubts wofür braucht der staat die ganzen steuererhöhungen
    lg
     
  8. Bebicat

    VIP: :Silber

    Das würde im Grundbuch ganz anders aussehen, weil bei den Anteilen die Nutzwerte zugrunde gelegt werden und genau bezeichnet ist, woran du Wohnungseigentum begründet hast. zB WE an Wohnung 1 (145/600 Anteilen).

    Und automatisch passiert am Gericht gar nix! Zuerst muss ein Antrag gestellt werden und dafür sind natürlich Gebühren fällig. ;)
    Aber es stört ja auch niemanden wenn es so im GB steht. An den Eigentumsverhältnissen ändert es nichts ob es zusammengezogen wird oder nicht.
     

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