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Grundbuchauszug vor Hauskauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucky12, 31 Juli 2011.

  1. lucky12

    lucky12 Gast-Teilnehmer/in

    Ist er wirklich unumgänglich? Was bringt er mir,was sollte drinnen stehen bestenfalls,was auf keinen Fall?

    Wie man sieht bin ich Mega-Laie...
     
  2. Bettina

    Bettina Gast

    Im Grundbuch sind ua. etwaige Belastungen eingetragen.
    Wenn du das Haus kaufst ohne den Grundbuchauszug kann es passieren, dass du Schulden mitkaufst.

    LG
    Bettina
     
  3. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    im Grundbuchauszug ist alles ersichtlich, was mit dem Grundstück im Zusammenhang steht, wie

    - wer der/die derzeitige/n Eigentümer ist/sind
    - welche Belastungen drauf sind (Wohnrechte, Eintragungen v. Banken als Sicherstellung, Wegerechte Vorkaufsrecht, etc.)

    Ein eingetragenes Wohnrecht zb. übernehmen auch die neuen Eigentümer! D.h. Du bist dann zwar Eigentümer einer Liegenschaft und kannst diese aber erst nach dem Ableben v. Wohnrechtsinhaber selber nutzen.

    Sollten noch Kreditbelastungen am Haus drauf sein, so wird die Bank eben im Grundbuch stehen zwecks Sicherstellung falls der Kredit nicht bezahlt wird ;).

    Ist zb. mit einem Nachbar ein Servitutsrecht vereinbart grundbücherlich, dann übernehmen auch die neuen Eigentümer dies. zb. ein Weg, der durchs Grundstück verläuft und vom Nachbarn genutzt werden darf, um auf sein Grundstück zu gelangen etc.

    Da man einen Hauskauf eh mit einem Notar abwickelt, sollte dieser Euch schon aufklären können, was was bedeutet im Grundbuch.
     
  4. lucky12

    lucky12 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Eure Antworten!

    Kann ich das so verstehen: Wenn der Verkäufer einen Kredit hat, bei dem die Bank im Grundbuch steht, er es nicht abbezahlt, bleibt die Bank drinnen?
     
  5. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja, natürlich, ohne die Bank zu informieren, kann/darf ein Hausverkauf eh nicht stattfinden :). Das würde auch kein Notar so machen, weil eben die Bank da ein Vorrecht auf Pfändung drinnen hat.

    Dadurch ergeben sich zwei Möglichkeiten: Wenn beim Verkauf der Kredit bei der Bank, welches das Darlehen gegeben hat, getilgt wird, bekommt man von der Bank die Bestätigung und man kann die Eintragung löschen lassen.

    Wenn beim Verkauf der noch offene Kredit mitübernommen wird (d.h. dadurch vermindert sich der Barpreis, dafür wird eben der Kredit übernommen (dazu ist aber ein neuer Vertrag mit der betreffenden Bank nötig!), dann bleibt die Bank bis zur Tilgung drinnen (meistens mit der Gesamtsumme) und nach Tilgung kann man eben die Bestätigung anfordern und somit das Grundbuch richtigstellen lassen.
     
  6. lucky12

    lucky12 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank!
     
  7. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Bei Pfandrechten musst du aber unbedingt aufpassen. Sollte der Vorbesitzer den Kredit nicht zurückzahlen können die auf dein Grundstück greifen sprich versteigern lassen!!
     
  8. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Der Pfandrechtsinhaber, sprich die Bank, wird ja eh vor einem Verkauf informiert bzw. unterschreibt eigentlich jeder Kreditnehmer, dass er ohne Einwilligung der Bank das Haus nicht verkaufen darf!

    Deswegen werden solche Geschäfte über einen Notar, ggf. Treuhandkonto etc. abgewickelt, damit da nichts schief gehen kann (im Normalfall ;)).

    Rein theoretisch könnte sonst ein Hausbesitzer sein Haus ja fünf Mal verkaufen und derjenige, der als erster im Grundbuch steht, hat Glück gehabt, der Rest eben Pech? Man kauft ja eine Liegenschaft nicht wie eine Wurstsemmel, daher sollte man das immer dementsprechend aufbereitet tun! Denn es dauert ja auch, bis der Eintrag im Grundbuch ist, da vergehen ja Wochen bis Monate sogar. Da gibts eben dann widerum ein Vormerkrecht - bitte das alles veranlasst eh der Notar, sofern man ihn damit beauftragt (ordnungsgemäße Verkaufsabwicklung) und nicht nur zur Beglaubigung der Unterschriften einsetzt :rolleyes:.
     
  9. lucky12

    lucky12 Gast-Teilnehmer/in

    Notar haben wir noch keinen. Wir sind mal an dem Haus interessiert und schauen uns um die Finanzierung um.

    Braucht man eine Erlaubnis für den Grundbuchauszug?

    Da Ihr euch ja anscheinend gut auskennt - wie wäre der "richtige" und beste Weg, den man beim Hauskauf gehen sollte, ab wann nimmt man sich einen Notar?
     
  10. SoKiBa

    SoKiBa Gast-Teilnehmer/in

    Der Eigentümer, der am Grundbuch steht muss aber nicht immer Eigentümer der Liegenschaft sein. ;)
     
  11. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nein, das Grundbuch liegt öffentlich auf und jeder darf dort einsehen bzw. gegen einen geringen Kosteneinsatz kann dies sogar per Internet abgefragt werden.

    Ablauf:
    1. Besichtigung v. Haus, ggf. einen Bausachverständigen miteinbeziehen (der schaut, ob die Substanz etc. ok ist)
    2. sich mit Verkäufer über Preis einigen, ev. Kreditübernahme klären
    3. Finanzierung aufstellen
    4. Sobald das alles klar ist, wird ja der Verkäufer nichts dagegen haben, gemeinsam zu einem Notar zu gehen und einen Verkaufsvertrag nach Euren Kriterien, also vereinbarter Preis, Übergabetermin, Zahlungstermin + Sonstiges (zb. in welchem Zustand das Haus übergeben wird - leergeräumt oder samt Inventar etc.), in dem Vertrag steht auch, wer welche Kosten zu bezahlen hat (wie Grunderwerbssteuer etc. und wieviel das ausmacht)
    - es berät Euch auch da der Notar wegen der Abwicklung etc.

    @SoKiBa: Das ist nur bedingt richtig! Wenn zb. jemand das Haus erworben/geerbt hat und einen einverleibungsfähigen Vertrag hat und sich nicht ins Grundbuch eintragen lässt (und sich auch keinen Rang sichert!), zb. um Kosten zu sparen für die Eintragung, und es wird zwischenzeitlich an jemand anderes verkauft, der sich eintragen lässt, dann hat der vermeintliche Eigentümer schlichtweg Pech gehabt (da ist der Vertrag dann ein wertloses Papierl). Im Grundbuch ist es nach wie vor so: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst :D (und wenn es nur eine Minute früher ist! Google mal nach dem Wesen des Grundbuches ;)) - und genau das, dass jemand noch zuvorkommt bei einer Eintragung, verhindert der Notar, indem er sich den Rang sichert im Grundbuch (das ist allerdings ersichtlich bei einem Grundbuchauszug), sobald sich der Käufer und Verkäufer einig sind und genau deswegen wird das Finanzielle über ein Treuhandkonto (da Haus, da Geld) abgewickelt und genau deshalb ist es auch wichtig, solche Angelegenheiten wirklich notariell zu machen!!! Alles andere wäre sehr teures Lehrgeld :( (haben aber sicher auch schon etliche bezahlt :rolleyes: - aus Sparsamkeit :D)!
     
  12. SoKiBa

    SoKiBa Gast-Teilnehmer/in


    Eine Eintragung ins Grundbuch ist nicht teuer. ;) ich glaube das kostet bei Gericht 140,- Euro, wenn ich das Schreiben, dass wir vor 3 Wochen bekommen haben richtig gedeutet habe.
    Eine Eintragung ins Grundbuch kann nicht einfach so vorgenommen werden. Wir waren gerade deswegen wieder vor 2 Wochen beim Anwalt/Notar. Mein Mann hat auch Grundbesitz und ist nicht überall eingetragen. Die Person, die derzeit im Grundbuch von einem seiner Gründe steht ist verstorben und mein Mann ist Erbe. Die Grundsteuer wurde auch bezahlt. Verkauft kann ein Grundstück/Haus aber nur mit einem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Da der Besitzer nicht mehr lebt und mein Mann Erbe ist ist auch er automatisch der Besitzer. Jemand anderer kann da nicht als Verkäufer auftreten da er den Besitz nicht nachweisen kann, und daher muss keine Eintragung ins Grundbuch gemacht werden. Noch dazu wo das Grundstück
    irgend wann sowieso verkauft werden soll.
    Dies ist jedenfalls die Auskunft des Notars und eines Anwalts der zusätzlich und unabhängig dazu kosultiert wurde. Die Einverleibung des Erbes ist gerichtlich bestätigt.

    Ich sehe da kein Problem dass da keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist.
     
  13. PhelanWolf

    PhelanWolf Gast-Teilnehmer/in

    Aber Vorsicht, wer sich mündlich über einen Kaufpreis mit dem Verkäufer einigt, kauft das Haus....ungeachtet eines schriftlichen Vertrages! Also Vorsicht!
     

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