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Großeltern als Kinderbetreuung steuerlich absetzbar

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MaeuseZahn, 4 August 2009.

  1. MaeuseZahn

    MaeuseZahn Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab das in den Medien zuwenig verfolgt, ist das jetzt schon fix, oder war das nur im Gespräch, dass Großeltern (wenn sie einen *kurs für kinderbetreuung* machen), als Kinderbetreuer bezahlt und somit steuerlich absetzbar sind?

    wenn ja: gilt das auch für Geschwister (also Onkel/Tanten der Kinder)?
    wenn ja: welche art kurs bzw in welchem ausmaß braucht man da?

    oder: wo kann ich das am besten erfragen?

    danke
     
  2. Mebahiah

    Mebahiah Gast-Teilnehmer/in

    Sehr interessantes Thema! Würd ich auch gern wissen!

    Mebi
     
  3. shera

    shera Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach soll dieser Kurs jetzt gerade mal16 Std. ( am Anfang hieß es 8) dauern und soll bei den üblichen Vereinen die ohnehin schon jetzt Babysitterkurse anbieten zu machen sein.
    Wer das ist der auf das Kind dann aufpasst (Oma, Tante, usw.) ist egal allerdings darf die Person nicht bei dir gemeldet sein. Und natürlich muß Sie dir eine Rechnung über die Betreuungszeit ausstellen und selber die Einnahmen versteuern.
    Shera
     
  4. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Und beim Einnahmen Versteuern würd ich als Grosseltern gut aufpassen. Wenn die schon in Pension sind, aber in VORZEITIGER Alterspension dürfen sie nämlich nicht xbeliebig viel dazu verdienen sondern nur innerhalb der ggf.-Grenze.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Damit hast auf alle Recht, mit dem absetzbaren Betrag von € 2.300,-- p.a. bewegen sie sich jedoch ohnehin unter Geringfügigkeitsgrenze von derzeit € 357,74 monatlich.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. Katrin08

    Katrin08 Gast

    bezahlt ihr den omas/opas (leibliche) wirklich was dafür dass sie auf die kinder aufpassen??
     
  7. pfeifer

    pfeifer Gast-Teilnehmer/in

    Die Personen müssen auch über 16 Jahre alt sein, die Kurse darf man meist ab 14 machen. (ich weiß, die Großeltern sind schon drüber ;), aber die Tante vielleicht ja noch nicht...)

    :wave: Lucia
     
  8. Salu

    Salu Gast-Teilnehmer/in

    Der Frage schließ ich mich an.

    Denn irgendwie finde ich es eigenartig, wenn man was von der Steuer absetzt, dass man gratis bekommt.
     
  9. Ellinor

    Ellinor Gast-Teilnehmer/in

    Was ist, wenn die Großmutter Pädagogin ist/war? Muss sie diesen Kurs dann trotzdem machen? Weiß das zufällig wer?
     
  10. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Nein sie muss keinen Kurs mehr machen, wenn sie mind. 8 Stunden pädagog. Ausbildung nachweisen kann. Ein Zeugnis von ihrem Lehramtsstudium oder von der BAkip o.ä. genügt.
    Bis zu einem Betrag von 730 Euro pro Jahr (z.B. aus einem Werkvertrag) kann man steuerfrei dazuverdienen. Darüber muss sie es versteuern.
     

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