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große Pendlerpauschale - wie hoch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dollydolly, 27 November 2010.

  1. dollydolly

    dollydolly Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Wohn und Arbeitsort knapp 70km entfernt sind, mit wieviel Pendlerpauschale kann man dann rechnen?

    Verdienst wäre in etwa 1.400 Euro netto, mit Öffis wäre Wegzeit knapp 2 Stunden, mit Auto etwa eine Stunde. Soweit ich weiß, bekommt man ja eine höhere Pauschale, wenn Öffis nicht zumutbar oder möglich sind. Möglich wär es eben schon, aber eben doppelt so lange Fahrtzeit. Mit Auto wäre mir lieber. Aber Spritpreise sind ja auch nicht gerade billig...

    Weiß wer mit wieviel ich in dem Fall ungefähr rechnen kann?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Entscheidung ob ein öffentliches Verkehrsmittel für dich zumutbar ist oder nicht, triffst nicht du sondern dafür gibt es eine Regelung.
    Bei einer einfachen Wegstrecke ab 40km gilt eine Wegzeit bis zu 2 1/2 Stunden als zumutbar weshalb du Anspruch auf das kleine und nicht das große PP hättest.

    Der Monatsbetrag des kleinen PP ab 60km Wegstrecke beträgt 154,74 Euro wobei du nicht diesen Betrag ausbezahlt bekommst sondern den Lohnsteueranteil (bei 1400 netto sind das 36,5:wacky:. Effektiv bekommst du damit also monatlich ca. 56 Euro mehr ausbezahlt bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein den Jahresbetrag.

    Wichtig für das PP ist, dass du den Weg von zuhause zur Arbeitsstätte und retour an mind. 11 Tagen im Monat zurücklegst, also ab einer 3Tage Woche ist der Anspruch gegeben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. dollydolly

    dollydolly Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort. Kenne mich da leider genau 0 aus.

    Demnach würde mir eben die kleine PP zustehen. In der Summe bekomme ich dann aber eben schon die 154 Euro, zwar nur einen Teil gleich, aber den Rest dann eben über die Arbeitnehmerveranlagung.

    Ja, ich hätte 4 Tage pro Woche. Das würd sich also ausgehen. Danke auf jeden Fall!
     
  4. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Nein, das Pendlerpauschale bekommst nicht in der Höhe ausbezahlt (auch nicht über ANV), sondern es verringert die Lohnsteuerbemessungsbasis. Bei der ANV kriegst du nur dann noch was ausbezahlt, wenn es das Personalbüro deines DG nicht oder nur unvollständig berücksichtigt hat. Oder wenn du umgezogen bist und sich die Strecke erhöht hat.

    Du kannst aber unter gewissen Voraussetzungen noch eine Pendlerbeihilfe bei deiner Gemeinde bekommen, das gibt´s dann glaube ich einmal im Jahr.
     

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