1. Reden wir miteinander ...

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Gleicher Job, anderer Arbeitgeber, ist das erlaubt????

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Laex1, 22 November 2007.

  1. Laex1

    Laex1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo arbeitende Mamas!

    Vielleicht habe ich Glück und kann mich ab 1.12. zu euch gesellen.

    Ich hätte da mal eine Frage:

    Ich bin als Ordihilfe angestellt und meine Nochchefin nimmt mich sicher NICHT zurück.
    Darf ich in der Karenz den gleichen Job ausüben nur bei einem anderen Arzt???

    Mir hat nämlich jemand den Floh ins Ohr gesetzt, dass ich keinen Job aus derselben Berufsgruppe machen darf!!!

    Kennt sich da wer aus?
     
  2. ironypink

    ironypink Gast

    Kannst das Arbeitsverhältnis ja auch während der Karenz auflösen, damit hätt sich das Problem erledigt. Oder gibts einen Grund dass das nicht geht?
     
  3. Belico

    VIP: :Silber

    Versteh ich nicht :confused:
    Deine Noch-Chefin muss dich doch zurücknehmen, du bist ja kündigungsgeschützt. Wie das mit arbeiten während der Karenz ist, weiß ich allerdings nicht, man kann ja anderwertig, ich glaube innerhalb einer bestimmten Grenze dazuverdienen (Geringfügigkeitsgrenze?) ich bin mir sicher, dass es da KEINE Klausel ´gibt hinsichtlich der Berufsart, die du vor der Karenz ausgeübt hast. Mach dich aber sicherheitshalber trotzdem auf der AK schlau..
    lG
    Beli
     
  4. snuki

    snuki Gast

    soviel ich weiss musst du wenn du in der selben branche arbeiten willst das ok von deiner jetzigen chefin holen.. in einer anderen branche wäre es egal
     
  5. du willst neben der Karenz arbeiten gehen, oder?
    dann stimmt das, daß du in der gleichen Branche das OK von deinem momentanen Arbeitgeber brauchst. ( und das ist der Arzt, bei dem du grad in Karenz bist ). Branchenfremd kannst du machen was du willst.
    wenn er nicht draufkommt, ist das auch egal, aber wenn doch, kann er den Verlust der Arbeitskraft einfordern. - Gibt da einen Fachbegriff, der mir aber jetzt net einfallt.

    Aber wenn du dir Karenz beenden willst, dann muß er dich zurücknehmen. Es gibt auch die möglichkeit einer Elternteilzeit. - kannst du immer starten, brauchst nur eine dreimonatige Vorlaufzeit - zur Bekanntgabe. - die 3 Monate braucht der Arbeitgeber, falls er deine Stelle nachbesetzt hat, um diese wieder "freizuschaufeln".

    Hoffe, das war halbwegs verständlich geschrieben.
     
  6. Sasi

    Sasi Gast-Teilnehmer/in

    Nein, du hast nur ein Recht auf Elternteilzeit, wenn der Betrieb mindestens 20 Personen beschäftigt, soviel ich weiß. Bei einem Arzt wird das meistens nicht der Fall sein.
    Wenn du sowieso nicht zu deinem alten Arbeitgeber zurückgehen wirst, könntest du ev. ja auch kündigen (vielleicht auch einvernehmlich oder aus Gründen der Mutterschaft- Abfertigung)? Dann kannst du arbeiten bei wem du willst.
    Ich würde auf jeden Fall bei der AK nachfragen, wie es wirklich ist.

    lg
    sabine
     
  7. ja stimmt, es müssen über 20 beschäftigte sein. Sorry hab ich vergessen. - aber ich denk immer in den Dimensionen meiner Firma.
     

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