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GIS Befreiung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Spotzl2006, 8 Februar 2008.

  1. Spotzl2006

    Spotzl2006 Gast-Teilnehmer/in

    Unter welchen Vorausssetzungen wird man von der Gis befreit?
    Ich frage hier für eine Freundin, die leicht verwirrt ist da angeblich nicht mehr die Rezeptgebührenbefreitheit sondern das ERHÖHTE Kinderbetreungsgeld ausschlaggeben ist ob man davon befreit wird??

    Wer bitte weiß genaueres?
     
  2. cosma

    cosma Gast-Teilnehmer/in

    würd mir mal den infofolder auf der hompage anschaun, oder in der post nachfragen...
     
  3. Bettyi

    Bettyi Gast

    gis-gebühren befreit is man, wenn man eine sozialleistung erhält, welches das erhöhte kinderbetreuungsgeld ja ist. ich kenne die kriterien für eine rezeptgebührenbefreiung nicht, aber wenn diese nur vom einkommen abhängt, nicht aber von sozialleistungen, dann ists sicher kein grund für eine gis-befreiung!
     
  4. tigger79

    tigger79 Gast-Teilnehmer/in

    aus meinem bekanntenkreis: wenn der mann arbeitslos ist und die frau mit kind daheim in karenz ist. die kriegen jetzt 1 jahr "geschenkt".
    :wave:
     
  5. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ist ja alles nachzulesen unter

    http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=gebuehren&thema=befreiung

    Aber das mit dem Zuschuss zum KBG dürfte alt sein, den bekommt ab 2008 doch jeder, der KBG bezieht (Zuverdienstgrenze einheitlich: EUR 16.200), nur bei Paaren darf auch der 2. Elternteil nicht zuviel verdienen (EUR 16.200 bei einem Kind). Außerdem ist das ein Kredit. Würde da einmal nachfragen.
    Übrigens steht nirgends, dass nur Zuschussbezieher die GIS-Befreiung bekommen....

    Am besten: Anrag stellen, alle erforderlichen Nachweise beilegen. Solange man keinen Antrag gestellt hat, ist nichts sicher. Wird dann eh geprüft. Man muss nur schauen, dass man alles angibt.

    LG
    S.
     
  6. leaflo

    leaflo Gast-Teilnehmer/in

    erhöhte Fam.beihilfe zählt NULL... du kannst das TV/Radio nicht mehr auf´s Kind anmelden, und als Erwachsener wirst du kaum erhöhte Fam.beihilfe bekommen.

    Wenn deine Freundin Pflegegeld bekommt, kann sie um eine GIS-Geb.befreiung ansuchen.

    Oder wenn das Fam.einkommen äusserst gering ist.
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Die meinen nicht die erhöhte FBH für behinderte Kinder, sondern den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (vorher Zuschuss zum Karenzgeld genannt und davor gab es einmal vor langer Zeit ein erhöhtes Karenzgeld für Alleinerzieherinnen), das sind also 2 versch. Dinge!

    LG
    S.
     
  8. Spotzl2006

    Spotzl2006 Gast-Teilnehmer/in

    Also meine Freundin ist Alleinerzieherin und wollte eben die GIS Befreiung.
    Sie hat deswegen bei der GIS-Hotline angerufen und die haben erklärt das in erster Linie eine Soziale Bedürftigkeit (erhöhtes Karenzgeld) vorliegen muß, damit der Antrag überhaupt bearbeitet wird.
    Wird KEIN erhöhtes Karenzgeld bezogen, liegt keine soziale Bedürftigkeit vor :confused:
    Wenn man also NUR Karenzgeld bezieht ist das kein Grund für eine GIS Befreiung.

    Leicht verwirrend, aber so hat sie es mir erklärt, aber das ist doch mehr als unlogisch??
     
  9. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ist doch egal, was da eine am Telefon gesagt hat (wahrscheinl. eingeschult auf diese Phrasen), Antrag ausfüllen und Nachweise beilegen und weg. Dann muss das bearbeitet werden. Man kann ja dazuschreiben, dass man keinen Kredit beantragt, der zurückzuzahlen ist ..
    LG
    S.
     
  10. Spotzl2006

    Spotzl2006 Gast-Teilnehmer/in

    Danke Silvie, werd ich ihr ausrichten!!:wave:
     
  11. Endorphina

    Endorphina Gast-Teilnehmer/in

    Soviel ich weiss, gilt es schon, wenn man Rezeptgebührenbefriet ist - Du darfst da ja nur ein Einkommen von weiss ned genau 700€ um den Dreh rum haben, sonst würde man nicht befreit. Übrigens kann mich ja niemand zwingen das erhöhte KBG einzureichen.
     
  12. Bettyi

    Bettyi Gast

    nur wenn dus nicht brauchst ist eben die frage, wie sozial bedürftig du bist...
     
  13. Endorphina

    Endorphina Gast-Teilnehmer/in

    Es geht nicht darum ob Du es brauchst oder nicht, sondern WER es dann zurückbezahlt. Und unter bestimmten Umständen muss es die Mutter selbst zurückbezahlen - man kann ja niemanden zwingen sich einen "Kredit" zu nehmen, so meinte ich das.
     
  14. leaflo

    leaflo Gast-Teilnehmer/in

    Wenn sie unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, kann sie´s ja eh beantragen... sie soll´s doch einfach mal versuchen... mehr, als dass sie es abweisen, kann nicht passieren ;)!
     
  15. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ab 2008 muss man als Alleinerzieherin dafür nicht mehr sozial bedürftig sein, man darf ja gleich viel dazuverdienen wie beim KBG selbst, nämlich diese EUR 16.200. Oder meinst du alle KBG-BezieherInnen sind bedürftig? ;)


    LG
    S.
     
  16. smileygirl

    smileygirl Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kanns dir ganz genau sagen, da eine Freundin gerade vor ein paar Tagen den Befreiungsbescheid bekommen hat.
    Sie ist Alleinerzieherin, hat das erhöhte KBG NICHT beantragt, ist Rezeptgebühren befreit und hat jetzt die GIS-Befreiung bekommen.
     

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