1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

gibt es den handschlag noch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von basia, 26 Juni 2011.

  1. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    sorry, wenn die frage total deppert ist, aber mir ists unklar.

    gibt es den handschlag noch als gültige vertragseinigung?

    danke!
     
  2. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Wenn´s für beide Seiten paßt: Ja!

    In manchen Branchen sind Handschlag-Geschäfte nach wie vor üblich. Wobei man - vor allem wenn´s um größere Beträge geht - schon wissen sollte, ob man dem Geschäftspartner vertrauen kann.

    Handschlag ist eine mündliche Vereinbarung, die zwar auch von Gerichten anerkannt wird, sich aber (wie alle mündlichen Vereinbarungen) natürlich schwer beweisen läßt, wenn es keine Zeugen gibt.
     
  3. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    natürlich gelten theoretisch mündliche verträge , und damit auch der "handschlag" ,

    in der praxis haben sie allerdings damals wie heute zu problemen geführt.
     
  4. suelkei

    suelkei Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mich bei der letzten Jobsuche darauf verlassen, als ich mit dem Chef die Vereinbarungen ausmachte und er mir sagte: ich bin noch ein Chef mit Handschlagqualität!

    VOLL IN DRECK GLANGT.....
     
  5. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Wie meine Vorrednerinnen schon sagten, gibt es 3 Arten, einen Vertrag abzuschließen:

    1) schriftlich
    2) mündlich
    3) durch konkludente Handlung

    Der Handschlag fällt wohl unter die Kategorie mündlich.

    Problem ist die Beweiskraft.

    Schriftlich ist leicht zu beweisen, mündlich gar nicht (außer man hat es z.B. aufgezeichnet).
    Bei konkludenten Handlungen kommt es drauf an - manche sind beweisbar (z.B. Einzahlung auf ein Konto, manche nicht...)

    Also wenns wirklich wichtig ist, immer auf schriftlichem Vertrag bestehen!:wave:
     
  6. basia

    basia Gast-Teilnehmer/in

    danke!

    wie es um die probleme desselben steht ist mir eh klar, mir war nur unklar, ob er eben aufgrund der probleme, noch irgendeine juristische bedeutung hat oder nur noch als persönliche private abmachung gilt.

    dank euch :)
     
  7. dharmapunk

    dharmapunk Gast-Teilnehmer/in

    Beim Pferdekauf ist Handschlag noch üblich. Also wenn man sich nach mehr oder weniger langwierigen Verhandlungen auf einen Preis geeinigt hat, schlägt man ein und trinkt einen Schnaps.
    Meist gibts zwar dann auch noch einen schriftlichen Kaufvertrag, aber da könnte man dann nicht mehr einfach was anderes reinschreiben als vorher per Handschlag ausgemacht.
    Aber was rechtlich wäre, wenn der Käufer dann plötzlich sagt, nein, das Pferd will ich doch nicht? Kine Ahnung. Man kann ihn ja schlecht zwingen...
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden