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Gewichtung der Arbeitslosenzeit für die Pension

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 9 Juli 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Ich habe gelesn, dass die Zeit in der man arbeitslos ist ebenfalls für die Pensionsberechnung dann miteinberechnet wird.

    Jedoch interessiert mich folgendes:
    Wenn man arbeitet, zählt ja jeder Monat in dem man erwerbstätig ist als quasi "voller Monat" zur Pensionsberechnung.
    Wie wird das gehandhabt während man arbeitslos ist? Zählt da ebenfalls jeder Monat in der Arbeitslosigkeit als "voller Monat" oder beispielsweise nur 2 Monate als ein "voller Monat" ?

    Hoffe jemand kennt sich aus in dieser Thematik.

    LG, Christina
     
  2. Q

    Q Gast

    Pensionskonto

    Bittschön. Zählt immer als voller Monat, nur die Bewertung des Monates für die Pensionsberechnung ist geringer. 70% des Einkommens, von dem das ALG bemessen wird, im konkreten Fall.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    also egal ob man nun arbeitslosengeld bezieht oder notstandshilfe?
    der jeweilige monat wird immer als "voller monat" für die berechnung des pensionsantritts herangezogen. sitmmt das?
    wie sieht das im fall von notstandshilfe beziehern aus?
     
  4. Q

    Q Gast

    Also "halberte" Monate gibt es mal nicht. Ob diese Zeiten (nach altem Recht hießen sie "Ersatzzeiten") jetzt unbeschränkt pensionsbegründend wirken oder nach wie vor echte Beitragszeiten gefordert werden, konnte ich dem Chaos auf den Onlineseiten nicht entnehmen. Gut erklärt ist nur, wie die vor uns noch zu ihren fetten Pensionen kommen können ...
     
  5. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    vor 2005: Ersatzzeiten
    ab 2005:
    für Leute, die bis zum 31.12.1954 geboren sind, zählen sie weiterhin als Ersatzzeiten
    für Leute, die nach dem 31.12.1954 geboren sind, als Beitragszeiten (aber ein gewisse Anzahl aus Beitragszeiten der Erwerbstätigkeit muss vorhanden sein, damit sie tragend werden)
     
    austrianxparent gefällt das.
  6. austrianxparent

    VIP: :Silber


    also zählen sowohl monate in denen man arbeitslosengeld oder auch notstandshilfe bezogen hat, als voller anrechenbarer monat, also "monat für monat". mit der vorraussetzung das man natürlich einige jahre auch "normal gearbeitet" hat.
    habe ich das richtig verstanden? also 1 monat notstandshilfe-bezug oder arbeitslosengeld-bezug = 1 monat erwerbstätigkeit.
     
  7. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Für Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind, gelten für den Erwerb von Versicherungszeiten ab 01.01.2005 die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG).
    Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe.
    Es sind dies Zeiten einer:
    • Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit ,
    • Pflichtversicherung aufgrund einer Teilversicherung (zB Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten) und
    • freiwilligen Versicherung .
     
  8. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    nun, ich sehe das so:

    Grundsatz: jeder Monat wird als Pensionsmonat angerechnet, egal woher er stammt;

    aber eine Pension allein aufgrund von Beiträgen aufgrund einer Teilversicherung (Bsp: jemand hat so viele Kinder, dass es sich rechnerisch derzeit auf die Minderversicherungszeit ausgehen würde) - das geht nicht

    betraglich gibt es da wahrscheinlich einen Unterschied!
     
  9. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    Hier noch eine Teilauflistung:
    Zeiten einer Teilversicherung Es sind dies Zeiten
    • eines Wochengeld- oder Krankengeldbezuges
    • eines Geldleistungsbezuges wegen Arbeitslosigkeit aus der Arbeitslosenversicherung (zu der Frage: da gehören Arbeitlosen- und Notstandhilfebezug dazu)
    • der Notstandshilfe ohne Geldleistung wegen der Anrechnung des Partnereinkommens (dh. es gibt kein Geld, aber Pensionszeiten werden gutgeschrieben)
    • des Präsenz-, Zivil-, Auslands- oder Ausbildungsdienstes
     
  10. Q

    Q Gast

    Also man braucht "neu" 180 Monate, von denen 84 (also 7 Jahre) aufgrund von Erwerbstätigkeit erworben wurden mussten.

    Natürlich kommt bei 180 Monaten dann nicht viel raus, das System ist ja kumulativ. Die Zeiten aufgrund von Kindererzeihung z.B. werden derzeit mit ca. 1500 EUR bewertet. S. Link oben.
     
  11. austrianxparent

    VIP: :Silber

    vielen dank für die zahlreichen infos ! ;)
    nun kenn ich mich aus und meine grundfrage ist zumindest beantwortet, weshalb ich diesen thread eigentlich eröffnet habe.
    hoffe euch hat das thema auch etwas geholfen.
    LG
     
  12. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich nehme ja an, dass sich jeder (also unabhängig vom Alter) sein Pensionskonto abfragen kann. Habt Ihr das schon gemacht? Ruft man dort an, oder geht das auch online?
     
  13. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    geht am besten online, die einzige Bedingung ist die Freischaltung der Bürgerkarte auf der eigenen E-Card und schon kann man nach Lust und Laune abfragen. Ist auch für manch andere Sachen gut diese Bürgerkarte und wird sogar noch ausgeweitet.

    Dauert bestenfalls 10 Minuten bis man die Daten hat.

    MfG, Zdrahal
     
  14. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Dann werd ich das malmachen. Ist ja ganz interessant.
     
  15. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    ja, ist auf alle Fälle empfehlenswert. Ich sehe beinahe jedesmal in sehr überraschte Gesichter nachdem ich eine Freischaltung und anschliessende Abfrage mache.

    Ist aber wichtig zu wissen worauf man sich einstellen muss.

    MfG, Zdrahal
     
  16. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Überrascht? In welcher Hinsicht? Müssen viele länger arbeiten als sie angenommen haben? Oder dürfen viele so viel früher gehen als erwartet? Ich denke schon, dass ich ziemlich genau weiß, wann ich in Pension gehen darf. Mich interessieren aber die Zahl der Beitragsmonate, weil ich nicht sicher bin, wie viele Monate ich in den div. Ferialjobs wirklich gearbeitet habe. Das sind aber marginale Unterschiede. Und ich weiß nicht, wie bei mir die Karenzzeit gerechnet wird, da ich da teilweise gearbeitet habe. Aber sonst sollte es nicht viele Überraschungen geben.
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ja, geht online (auch ohne Bürgerkarte etc.) einfach formloses Schreiben - ich mußte Geb.Urkunden der Kinder und Zeugnis der abgeschlossenen Ausbildung beibringen (schicken).

    -Fleur-
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    [quote="Kalliope, post: 13330191, member: 4066

    Mich interessieren aber die Zahl der Beitragsmonate, weil ich nicht sicher bin, wie viele Monate ich in den div. Ferialjobs wirklich gearbeitet habe.[/quote]

    Für diesen Zweck kann man (ebenfalls online+ kostenlos) einen Versicherungsdaten-Auszug bei der zuständigen Krankenkasse anfordern.

    -Fleur-
     
  19. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Und wohin richtest Du dieses Schreiben. An die PVA? Ich hab ja gewechselt, bin von Angestellt auf Selbstständig gerutscht. Für mich ist ja nun die SVA zuständig, zumindest zahle ich jetzt dort ein. Haben die dann auch die Daten aus den Angestelltenverhältnissen oder dauert das länger (bin mittlerweile seit knapp 4 Jahren selbstständig)

    Ich hab mir nämlich überlegt, dass ich die Bürgerkarte nicht lösen werde. Das hat für mich wieder was von totaler Überwachung. Auch wenn ich mir nicht sicher bin, was da noch dazu kommen kann. Aber lieber einmal zu vorsichtig als das Nachsehen haben.
     
  20. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    In deinem Fall würde ich (per Mail, ich ersuche um Zusendung meines aktuellen Pensionkonto-Auszuges....Daten angeben) dann beide anschreiben - mit Hinweis auf die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse - es kann schon eine Weile dauern - und wie gesagt, Bürgerkarte muss nicht sein.

    -Fleur-
     

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