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Gewährleistung beim Wohnungsverkauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knofihex, 18 Oktober 2011.

  1. Knofihex

    VIP: :Silber

    Hab da mal eine Frage.

    Wenn ich meine ETW verkaufe, muss ich dem Käufer eine zweijährige Gewährleistungsfrist geben, bzw. muss ich diesen Haftungsauschluss dezidiert beim Kaufvertrag fordern?
     
  2. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Interessantes Thema. Was muss man da gewähren? Hab ich noch nie gehört....:confused::confused:
     
  3. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    is es schon soweit? ich würde noch ein wenig warten - die preise steigen noch.


    gewährleistung muss man ausschließen - am besten du fragst einen notar oder ra - oder den creator im energiesparhausforum ;)
     
  4. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Unser Notar hat da kein Wort davon gesagt.
    Die Immobilienpreise für Verkäufer sind im Moment echt gut. :cool:
     
  5. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ich glaub der Gipfel ist (nahezu) erreicht. Ich gehe eher von einem Sturzflug der Immopreise im nächsten Jahr aus.
    Du hast ja auch ein Angebot vorliegen. Nimms an! Oder zögerst du noch?
     
  6. Knofihex

    VIP: :Silber

    Ich denke es ist so wie beim Autoverkauf. Wenn du nicht explizit die Gewährleistung als Privatverkäufer ausschließt, musst du - analog zum Händler - 6 Monate Gewährleistung geben. Also, falls das Auto einen Defekt hat - blechst du als Verkäufer (sofern er nicht vom Käufer verursacht wurde)

    Ich vermute, dass es bei einer Immobilie ebenso ist. Blöd halt, wenn zB nach drei Monaten die Klospülung kaputt ist und ich für die Reparatur aufkommen muss.
     
  7. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Infos. Werd mich gleich informieren. Noch ist es nicht zu spät bei uns. Kaufvertrag steht noch nicht, "nur" der Vorvertrag.

    Wir hätten vor 4 Jahren die Wohnung schon einmal verkauft und haben es dann GsD doch nicht getan. Damals hätten wir einen leichten Verlust gehabt.
    Jetzt einen wirklich sehr guten Gewinn. Das kann sich sehr schnell ändern.
     
  8. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich kann mir nicht vorstellen, dass du als verkäufer einer wohnung eine gewährleistung geben musst.
    du hast die wohnung ja nicht hergestellt bzw. gebaut.

    gewährleistungen bei bauvorhaben geben ja normalerweise die handwerkerfirmen, und wenn die frist um ist, kann sie ja nicht irgendwann jahre später deswegen erneut zu laufen beginnen weil du sie verkauft hast?!?

    und was soll passieren wenn innerhalb der frist was nicht so läuft wies soll? musst du dann nachbessern also kommst du mit kelle und mörtel?!?
     
  9. Knofihex

    VIP: :Silber

    Analogie: Wenn ich ein 10 Jahre altes Auto verkaufe, hafte ich sechs Monate für die techn. Funktionstüchtigkeit. Ganz einfach.

    Meine Frage war nun, warum soll das bei einer Wohnung nicht auch so sein? Ich "garantiere" quasi einen einwandfreien Zustand, nicht nur am Tag des Verkaufs, sondern für (mind.) sechs Monate.
     
  10. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja, Du musst in den Vertrag reinschreiben lassen, dass der Käufer die Wohnung so übernimmt, Zustand wie besichtigt und ab Verkaufsdatum sämtliche Rechte und Gefahren auf den Käufer übergehen.

    So einen Verkauf kannst Du ohnehin nicht ohne Notar abwickeln und der wird das schon passend richten ;).
     
  11. Knofihex

    VIP: :Silber

    Nachdem der Käufer das Recht hat sich einen Notar/Anwalt auszusuchen, sollt ich vielleicht doch auf der Hut sein ;)

    Aber vielen Dank für die Info!
     
  12. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich sag auch danke!
     
  13. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Du hast natürlich Recht, man kann nie genug aufpassen :). Alles Gute!
     

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