1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Gesetzliche Lohnerhöhung ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rosi, 3 Februar 2009.

  1. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, bekommt man nicht jedes jahr automatisch im jänner eine gesetzliche lohnerhöhung ???
    Weil auf lg´s lohnzettel ists aufn cent genau wie voriges jahr ?
    Aber ich bild mir ein das es doch immer im jänner a bissi mehr war ?
    danke für eure antworten ?!
    lg rosi
     
  2. raklett

    raklett Gast

    wenn du ohnehin über dem KV (kollektivertrag) bist, gibts keine gesetzliche lohnerhöhung. inflationsanpassung auch nicht. also ist eine firma nicht dazu verpflichtet dir eine erhöhung zu geben.

    wenn du dein gehalt genau nach KV beziehst, dann muss du mehr kriegen. es sind a paar prozenterl.
     
  3. MundM

    MundM Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab heuer auch keine bekommen :(

    da kriegt man als Teilzeitkraft eh schon keine Gehaltserhöhungen und dann streichens einem auch diese paar Prozenterl :mad:
     
  4. raklett

    raklett Gast

    hab 2008 auch schon keine bekommen. heuer gibts a kane.
    bin weit über KV.
     
  5. rosi

    rosi Gast-Teilnehmer/in

    ok .danke.Na dann wird warscheinlich eine sparmassnahme sein:(:mad: .
    Ich denk das er schon über kv bekommt.
    lg
     
  6. dayanne

    dayanne Gast

    das stimmt nicht. sogar wenn man über den kolektivvertrag bezahlt wird, bekommt man die erhöhung , die er bekommen würde, sollte er nach kolektiv bezahlt werden. war das verständlich??? bsp: nach kolektiv bekommt man 1500 eur, der DN bekommt von der firma 2000 eur. die mindestlohnsicherung beträgt zb 3%. also müsste der DN 45 eur erhöhung bekommen (3%von 1500).
    ich bin teilzeit angestellt, und unerwarteterweise habe 3,2 % mehr bekommen. somit steige ich über die zuverdienstgrenze:( ich habe mich beim steuerbrater meines mannes beraten lassen, und er meint, ich darf nicht wenigr gehalt verlangen, ich muss die stunden reduzieren.
     
  7. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    kommt drauf an, wo er arbeitet.
    ich bekam die 3,55%
    + die automatische vorrückung.
    viele firmen geben heuer keine erhöhung.
     
  8. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich mich anschliessen?

    Wird einem die auch angerechnet, wenn man in Karenz ist? Ich frage deshalb, weil ich im August wieder arbeite und jetzt wissen will, ob ich 2 "Steiger" habe.
     
  9. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Die Vorrückung muß nicht im Jänner sein, aber ich denk schon das sie jeder bekommen sollte. Je nach Art der Überzahlung lt. KV. wenn es Vorrückungen (Bienalien) sind muß es eine Lohnerhöhung geben.
    Sollte im Arbeitsvertrag stehen; Betriebsrat fragen ?
     
  10. wipo

    wipo Gast-Teilnehmer/in

    Die Höhe der jährlichen gesetzlichen Lohnerhöhungen und der Zeitpunkt ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgesetzt. Darin wird auch geregelt, um wieviel die Kollektivvertragslöhne, aber auch die Istlöhne erhöht werden.
     
  11. Q

    Q Gast

    Kommt auf die Branche an. V.a. die Metaller haben praktische immer auch eine Ist-Lohnerhöhung, je schlechter der Branche ist, umso weniger ist das üblich.
     
  12. 620bianca

    VIP: :Silber

    Der Thread kommt grad passend.
    Am Wochenende hat mich meine Schwiegermutter gefragt ob ich schon die gesetzliche Lohnerhöhung bekommen hab - hatte ich noch nicht. Hab dann nachgeschaut und auf den Lohnzetteln gesehen, dass das immer mit Jänner der Fall war.
    Hab gerade bei unserem Steuerberater von der Firma angerufen, der auch die Gehaltsabrechnungen macht - und ich wurde einfach vergessen. Die Erhöhung wurde zwar ausgerechnet, aber der Gehaltszettel dann noch falsch ausgedruckt. Jetzt krieg ich den Betrag im Februar mitüberwiesen.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden