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Gesetzliche Karenzzeit hilfe!!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dinne, 10 Mai 2011.

  1. Dinne

    Dinne Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mal eine blöde frage:

    Und zwar ich hab mir die Variante 15+ 3 ausgesucht
    und war damit bei der GKK und die Dame meinte ob das so mit dem Dienstgeber vereinbart wurde?

    nein wurde es noch nicht weil ich dachte ich muss das einfach aussuchen und gebe ihm bescheid wie lange ich zuhause bin

    Naja jedenfalls habe ich jetzt erfahren das die Gesetzliche Karenzzeit 2 Jahre sind.

    DH wenn ich nach 15 Monaten zurück komme muss er mich nicht nehmen sondern erst nach 2 Jahren- richtig?

    so aber kann er auch sagen er will das ich schon nach 12 Monat wieder komme- hab ich dennoch die Möglichkeit die 15 Monat bzw. die 2 Jahre voll zu gehen???

    Und wenn ich die Zwei Jahre gehen möchte - welche Variante nehme ich dann?
    den 30 ist zu viel und 20 zu wenig und wie wird dann das Geld berechnet??!!

    tut mir leid das ich so viel frage- treffe mich morgen mit meinem chef und möchte vorberietet sein!!!
    danke
     
  2. LiviaS

    LiviaS Gast

    Karenzzeit hat nichts mit dem Kinderbetreuungsgeld-Modell zu tun.

    Du kannst 2 Jahre von deiner Arbeitsstelle fernbleiben, allerdings nur 12 Monate KBG beziehen, das ist deine Angelegenheit (aber in den 12 Monaten dazwischen hast du keine Bezüge).

    Alles was unter oder über 2 Jahren liegt, die du daheim bleibst, ist Vereinbarungssache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Aber Vorsicht, wenn du länger als 2 Jahre ausmachst, verlierst du den gesetzlichen Kündigungsschutz.

    Dein Arbeitgeber kann nicht sagen, dass du nach 15 Monaten wieder arbeiten MUSST, wenn du das nicht willst. Es stehen dir 24 Monate Karenz zu.

    Du musst dem Dienstgeber nicht mitteilen, welche KBG-Variante du nimmst, das geht ihn nichts an. Allerdings, wenn du während des Bezugs wieder arbeiten gehst, musst du aufpassen, ob du auch nicht über die Zuverdienstgrenze kommst.


    Wenn du unter der Zuverdienstgrenze bleibst, kannst du sehrwohl die 30er Variante auch nehmen, du kannst ja arbeiten gehen, während du KBG beziehst. ;) Du musst nicht die ganze Zeit, in der du das KBG bekommst auch daheim beim Kind sein.
     

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