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Geringfügigkeitsgrenze überschreiten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 2 September 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Ich bin in Karenz und möchte demnächst für 3 Monate (Ausfallsvertretung) bei meiner alten Firma arbeiten. Das wird auf freiberuflicher Basis geschehen, da ich Mutterschaftsaustritt gemacht habe und nicht mehr angestellt bin.
    Nun stellt sich mir die Frage wie das mit der Geringfügigkeitsgrenze ist.
    Wenn ich innerhalb der 374 Euro bleibe muss ich ja nichts versteuern, da innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Aber was ist, wenn ich in einem Monat mal über 400 € komme?
    Muss ich da beim FA Meldung machen oder sehen die das selber?
    Weiß jemand wie das funktioniert?
    Vielen Dank schonmal.
    LG Elena
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Versteuern musst du erst Einkommen ab 11.000 Euro jährlich!
    Wo aber die Geringfügigkeitsgrenze eine Relevanz hat ist die Entrichtung der SV-Beiträge an die Krankenkasse.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats, vielen Dank.
    Wie läuft das denn? Muss ich dann separat SV-Beiträge zahlen oder zieht das quasi schon der AG bei der Lohnauszahlung ab?
    Danke, lg E.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die SV-Beiträge für dich als freier Dienstnehmer zieht der AG bei der Entgeltauszahlung ab, für die Abführung der Steuer ans Finanzamt bist du selbst verantwortlich, so mein Wissensstand.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Dann gehst du schnell ein bissel Büromaterial etc kaufen. ;)
     
  6. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten.
    LG E.
     

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