1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügigkeitsfalle....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lemi, 20 Oktober 2011.

  1. Lemi

    Lemi Gast-Teilnehmer/in

    An alle Mamas, die nach Ende der Karenz mangels Kinderbetreuung , zu ihrem alten Arbeitgeber als geringfügig Beschäftige zurück kehren, sollen bitte UNBEDINGT noch während der Karenzzeit die alte Stelle kündigen...
    (Sofern man noch in Abfertigung alt steckt,)damit man keine Abfertigungsansprüche verliert.
    Mit beginn der geringfügigkeit verliert man sonst nämlich die Abfertigung der ( Vollzeit) Jahre, die man vor Karenz arbeitet....
    (ich hoffe, daß ist verständlich formuliert)
    lg
     
  2. Helen

    VIP: :Silber

    Seit wann bekommt man bei Selbstkündigung eine Abfertigung alt?
     
  3. bambi03

    bambi03 Gast-Teilnehmer/in

    wenn man noch im alten system ist, ist die selbstkündigung nach einer karenz eine möglichkeit zumindest die hälfte der abfertigung zu bekommen
     
  4. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    man hat die Möglichkeit den Mutterschaftsaustritt zu machen und somit bekommt man die 1/2 Abfertigung (bei Abfertigung alt, wie es bei neu aussieht weiß ich nicht)

    LG Astrid :wave:
     
  5. Jonas2011

    Jonas2011 Gast-Teilnehmer/in

    Gilt aber nur für geringfügig oder?
    wie ist es dann wenn ich 20 stunden zurück gehe!
    hach das ist alles so kompliziert! :confused:
     
  6. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    wenn Du schon länger in der Firma bist, würde ich sowieso ETZ zurückgehen, nur muss man eine gewisse Zeit vorher in der Firma gearbeitet haben und die Firma muss mind. 21 Angestellte haben
    soviel ich mich errinnern kann, hast Du auch da die Möglichkeit eines Austrittes, wo Du die 1/2 Abfertigung bekommst, jedoch die Berechnung von Deinen Gehaltes von der ETZ

    genauere Infos findest Du auf der AK Homepage

    LG Astrid :wave:
     
  7. Lemi

    Lemi Gast-Teilnehmer/in

    ja...

    Stimmt, das hab ich vergessen zu schreiben, daß man ja "nur" die halbe Abfertigung bekommt....
    aber besser die halbe, als gar keine....
    Also am besten gleich vorher bei ak erkundigen, gibt so viele Stolpersteine, die ja meist frau trifft....:(
     
  8. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich vorher kündige, hab ich aber kein Recht mehr auf Elternteilzeit. Soll heißen, wenn ich den Mutterschutzaustritt wähle, würde meine Firma mich wohl kaum als Geringfügige in Elternteilzeit zurücknehmen.
    Ich glaub, man fällt auch nicht um die Abfertigung um, sondern der Wert wird über den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Jahre berechnet, falls man doch aus dem Betrieb ausscheidet (einvernehmlich, Kündigung durch Dienstgeber, Mutterschaftsaustritt).
     

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