1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügiges Arbeitsverhältnis

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 11 Oktober 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    macht es für eine Firma einen (finanziellen) Unterschied, ob sie jemanden geringfügig anstellt oder diesen als Freiberufler zahlt?

    Geringfügig ist ja noch ohne Steuern, oder?

    Danke
     
  2. bridgit1

    bridgit1 Gast-Teilnehmer/in

    Geringfügig zahlt der Dienstgeber 1,4 % Unfallversich., Kommunalsteuern 3%, Abfertigung neu 1,53 % und Dienstgeberbeitrag 4,5%. Geringfügigkeitsgrenze 374,02, darüber hinaus natürlich die Abgaben an die Sozialversicherung. Welchen Freiberufl. meinst du?

    • Gewerbliche Erwerbstätigkeit
      Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird grob unterschieden zwischen "freien Gewerben" (z.B. Handelsgewerbe) und "reglementierten Gewerben" (z.B. Handwerk und Gastgewerbe). Beide Gewerbearten setzen eine Gewerbeberechtigung voraus, bei den reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Gewerbearten" auf USP.gv.at.
    • Urproduktion
      Urproduktion ist die Gewinnung roher Naturerzeugnisse. Zu diesen zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd und die Fischerei.
    • Freiberufliche Tätigkeit
      Freiberuflerinnen/Freiberufler üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus. Freiberuflich tätig sind beispielsweise Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder.
    • "Neue" Selbstständigkeit
      Neue Selbstständige üben im Rahmen eines Werkvertrags eine betriebliche Tätigkeit aus, für die sie keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Vortragende). Weiterführende Informationen dazu finden sich im Kapitel "Neue Selbstständige" auf USP.gv.at.
     
  3. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Es wäre eine journalistische Tätigkeit. Also entweder auf Auftragsbasis oder fix jede Woche eine Story.
    Lese ich das richtig, dass der Arbeitgeber mehr Kosten hat, wenn er mich geringfügig einstellt? Oder gleicht sich das aus, weil er bei freiberuflicher Tätigkeit mehr Honorar zahlen müsste?

    Das das Freiberufliche steuertechnisch so kompliziert ist wäre mir lieber, wieder (geringfügig) eingestellt zu werden.

    Hmmm...
     
  4. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wenn er insgesamt mehr als 1,5 gfg Beschäftigte hat, kommt es ihm wesentlich teurer
     

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