1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügige Beschäftigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 19 April 2011.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung fällt ja die SV weg. Mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bin ich ja sowieso sozialversichert, aber danach? Selbst versichern, mit dem Mann mitversichern? Was sind die Vor/Nachteile, Kosten?
    Ich werde 1 Tag pro Woche arbeiten. Wie ist das mit den Feiertagen?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Als geringfügig Beschäftigte hast du die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung die 2011 monatlich EUR 52,78 kostet und Kranken- und Pensionsversicherung umfasst. Unfallversichert bist du über das gf. DV ohnehin, nur arbeitslosenversichert bist du mit der Selbstversicherung nicht.

    Es gäbe auch die Möglichkeit der Mitversicherung bei deinem Mann, hier hast du jedoch "nur" die Krankenversicherung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Dein Kind jünger als 4 Jahre alt ist kannst Du Dich kostenlos beim Mann mitversichern lassen.
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    --> ist die billigste Art und Weise, Pensinonsjahre zu bekommen.

    SG
    IE
     
  5. amanin

    amanin Gast

    :D wollt ich auch grad schreiben.
     
  6. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Ausgehend von meinem letzten Gehalt würde ich für 8h ein paar Euro über geringfügig verdienen. Da verschenk ich dann ja quasi den Betrag für die Sozialversicherung, oder? Wär dann wohl am einfachsten, wenn ich zB 7,5 h arbeite, damit sich das ausgeht, oder?
     
  7. Schnabilein

    VIP: :Silber

    meinst du das geht nur bis das kind 4 jahre alt ist?
    das kann nämlich nicht stimmen, ich war 7 jahre mit meinem mann mitversichert.
     
  8. linz81

    linz81 Gast

    ich denke, dass das kaum einen unterschied machen würde. sv-beiträge bei einem ungefähren bruttoeinkommen von 500 euro sind nicht recht hoch, da ja die lst wegfällt und nur kv- und alv-beitrag zu zahlen sind. bei der selbstversicherung bezahlt man halt den fixsatz. ich an deiner stelle würde mich "normal" anstellen lssen. urlaubs- und weihnachtsgeld sind ja auch was ganz schönes oder würdest du bei einer geringfügigen anstellung auch anspruch auf sonderzahlungen haben?
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ganz so stimmt das nicht.
    Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden nicht nur KV-Beiträge sondern auch PV und UV-Beiträge abgezogen, dafür ist bei geringen Einkommen kein ALV-Beitrag zu entrichten aber sehrwohl die ALV gegeben.

    Anspruch auf die Sonderzahlungen besteht aber auch bei einem geringfügigen DV!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. linz81

    linz81 Gast

    Stimmt natürlich die pv-beiträge hab ich vergessen :eek: ab welchem einkommen genau der alv-beitrag zu zahlen ist weiß ich leider auch nicht genau. sorry für die falschinfos! aber bei den sonderzahlungen ist trotzdem vorsicht geboten. man hat zwar grundsätzlich anspruch darauf aber nur wenn man nach kollektivvertrag eingestellt wurde und der entsprechende kv auch sz vorsieht.
     
  11. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    es geht länger:

    http://www.wgkk.at/portal27/portal/...ction=2&p_menuid=4407&p_tabid=4&p_pubid=78846

    Wer kann beitragsfrei mitversicherter Angehöriger sein?

    * Ehegatten oder eingetragene Partner und haushaltsführende Personen
    1. wenn sie sich aktuell der Erziehung des/r im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes/r (auch Wahl-, Stief- und Pflegekinder oder Enkel ) widmen.
    Hierfür ist die Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wird.
    2. wenn sie sich in der Vergangenheit mindestens 4 Jahre hindurch der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder gewidmet haben. Hierfür war die Hausgemeinschaft mit dem Kind ausreichend, auch wenn daneben eine Beschäftigung ausgeübt wurde.
    3. wenn und solange sie Anspruch auf Bundespflegegeld zumindest der Stufe 3 haben.
    * Kinder
     
  12. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Hallo, darf ich mich in diesem Thread mal mit Fragen dran hängen!?

    Ich werde bei meinem AG jetzt geringfügig anfangen. Vorerst bis Ende Oktober. Bin noch in Karenz und beziehe KBG.

    ---> Wenn ich unter diesen 374,.. Euro bleibe, bin ich über das KBG krankenversichert, oder?
    ---> Unfallversicherung muss der AG zahlen?

    ---> Dann habe ich gelesen, dass man 13 Wochen im Jahr (?) mehr als diese 374,.. verdienen darf. Da fällt dann aber nichts an SZ extra an, oder?

    Da mein AG keinen Firmensitz in Ö. hat laufe ich quasi hier selber als DG. Ich muss also eine "Anmeldung" bei der Krankenkasse abgeben? Und der AG überweist mir die Unfallversicherung und ich leite diesen an die KK weiter.

    :wave:
     
  13. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    hast du 13 und 14 gehalt dazu gerechnet?

    lg
     
  14. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Aber nur dann, wenn es einen Kollektivvertrag gibt bzw. wenn Sonderzahlungen ausgehandelt wurden oder in einer Betriebsvereinbarung stehen.
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das ist schon richtig!

    Meine Aussage bezog sich aber auf die Antwort von "linz81" wo es so rüber kommt als ob es bei geringf. DV keine Sonderzahungen gibt.

    Gibt es allerdings einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dann sind diese sowohl für geringf. DV als auch für Teil- und Vollzeitbeschäftigungen gültig und dann gibts entweder Sonderzahlungen oder eben nicht aber unabhängig von der Stundenanzahl!!

    Liebe Grüße
    Mats
     

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