1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügige Beschäftigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gigi31, 19 November 2007.

  1. Gigi31

    Gigi31 Gast-Teilnehmer/in

    Kann man eigentlich auch 2 geringfügige Beschäftigungen haben (bei verschiedenen Dienstgebern)?
    Und wen ja, wie schaut es dann mit der Versicherung aus? Bei geringfügiger Beschäftigung kann ich mich ja um rund EUR 50,-- selbst kranken- und pensionsversichern. Muß ich dann bei zb 2 geringf. Beschäftigungen doppelt versichern?

    Ich hoffe es kann mir wer weiterhelfen!

    Vielen Dank
     
  2. livella73

    livella73 Gast-Teilnehmer/in

    Überschreiten die Einkünfte aus beiden Beschäftigungen in Summe die Geringfügigkeitsgrenze bist Du verpflichtend kranken-, pensions- und unfallversichert.
    Die Versicherungsbeiträge im Ausmaß von 13,65% werden Die in diesem Fall am Ende des Kalenderjahres von der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgeschrieben.
     
  3. leaflo

    leaflo Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, hier wurde bereits alles geschrieben ;)!
     
  4. Gigi31

    Gigi31 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Info!
     

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