1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügige Beschäftigung HILFE -

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von La.Fatina, 26 Februar 2007.

  1. La.Fatina

    La.Fatina Gast

    - wer kennt sich damit aus?????

    Ich bin zu Zeit in Karenz, mein Kleiner ist jetzt 4 Monate alt! Mit meinem Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich bis zum 2 LJ meines Kleinen in Karenz bleibe.

    Nun möchte ich gerne einen Samstagsjob auf geringfügiger Basis annehmen. Ich weiß dass ich zusätzlich zum Karenzgeld ein kleines Einkommen haben darf.

    Nun meine Fragen

    - Wie hoch darf das Einkommen maximal sein?
    - Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?
    - Muss ich SONST WEN darüber informieren (WGKK, ....)?


    Danke für eure Hilfe!

    :wave:
     
  2. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Die Geringfügigkeitsgrenze für 2007 liegt bei 341,16 monatlich, der Arbeitgeber ist zu informieren - die GKK nicht von Deiner Seite, sondern vom geringfügigen Arbeitgeber bei der Anmeldung.
     
  3. La.Fatina

    La.Fatina Gast

    Danke für die schnelle Antwort!

    Und wie informiere ich meinen Arbeitgeber? Reicht das telefonisch oder muss ich da einen Brief oder meinen Vertrag dann hinschicken?? :confused:
     
  4. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in

    dein arbeitgeber muss auch damit einverstanden sein dass du was andres machst !
     
  5. MamaRomi

    MamaRomi Gast-Teilnehmer/in

    die allgemeine zuverdienstsgrenze liegt bei 14600 im jahr also kannst du auch mehr als geringfügig gehen.

    deinen arbeitgeber musst du bescheidsagen. geh einfach hin und sag ihm dass du in der karenz jetzt samstags woanders bist.

    ich hab das glück gehabt dassmich meine firma wieder nimmt als geringfügig für samstag. hab nächste woche meinen ersten tag. *freu*

    lg
     
  6. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Wird über der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient, besteht kein Kündigungsschutz mehr am ursprünglichen Arbeitsplatz.
     
  7. Iris W.

    Iris W. Gast

    geringfügig darfst aber max 13 wochen im kalenderjahr angestellt sein !
     
  8. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze darf man max 13 Wochen im Jahr dazuverdienen, ohne dass der Kündigungsschutz im "Stammunternehmen" verloren geht, soweit man bei einem fremden AG arbeitet! In diesem Fall ist auf jeden Fall die Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers notwenig und nicht nur eine Meldung an den selben.
     

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