1. Reden wir miteinander ...

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Geringfügige Beschäftigung - Frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Magnolia, 9 Januar 2011.

  1. Magnolia

    Magnolia Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite seit kurzem als Samstagsaushilfe in einem Geschäft. In meinem Dienstvertrag steht dass ich 8 Stunden arbeite + 1 Stunde Pause ( Arbeitszeit ist von 09-18Uhr.) . Aber ich habe nur eine halbe Stunde Pause, jeder hat Samstags halbe Stunde Pause. Mir geht dann eine halbe Stunde verloren. Das sind dann im Monat 2 bzw. 2,5 Stunden die "verloren" gehen bzw. verschenkt werden. Ich werde nur für 8 Stunden bezahlt. In meinem Dienstvertrag ist aber 1 Stunde Pause angekreuzt. Ich hab schon wen darauf angesprochen, mir wurde aber gesagt "Ja , bei mir auch, aber trotzdem Samstags halbe Stunde Pause für alle".
    Es ist ok halbe Stunde Pause, ich brauche auch nicht mehr Pause, aber ich komme mir irgendwie blöd vor wenn ich 2 bzw. 2,5 Stunden im Monat um sonst arbeite.
    Weiss jemand von euch wie das geht mit der Abbrechnung und wird diese halbe Stunde berücksichtigt ?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Normalerweise müssen dir jene Stunden die du arbeitest als solche auch abgegolten werden, allerdings zeigt die Praxis dass es vor allem bei den Konzernen des Lebensmittelhandels gängige Praxis ist den Mitarbeitern nur jene Stunden zu zahlen die im Dienstvertrag stehen und alles was darüber hinaus geleistet wird unentgeltlich geschieht.
    Wehre dich gleich dagegen wenn dir die 1 Std. Pause nicht zugestanden wird oder lass den Dienstvertrag dementsprechend abändern.

    Das Problem an der Sache ist eben das, solange sich die Mitareiter gefallen lassen (weil sie auf den Job und das Geld angewiesen sind) werden die Konzerne dieses Spiel treiben.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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