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geringfügige Beschäftigung+1 Monat Ferialjob

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jamaicagirl24, 18 Januar 2009.

  1. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !

    Meine Tochter (19, heuer in Maturajahr) arbeitet geringfügig Samstag beim Spar (300 netto/Monat +Urlaubs und Weihnachtsgeld ) !

    Jetzt hat die heuer die Möglichkeit einen Monat im Sommer einen Ferialjob im Büro (angemeldet) zu machen !

    Wie schaut das das 1 Monat mit Steuer und Sozialversicherung aus ?? Muss sie mit einer Nachzahlung (SV oder Steuer ) rechnen und wie hoch wird das ca sein ??

    Hab zwar schon ein bißchen gegoogelt aber ganz schlau wurde ich nicht !

    Den geringfügigen Job will sie nicht unterbrechen, da sie im Herbst hoffentlich mit einer Fachschule anfängt !

    Danke inzwischen

    Regina :wave:
     
  2. Natalie19

    Natalie19 Gast

    :)hi...

    also ich habe auch immer beides gemacht (drei jahre lang) und ich bekam immer in nächsten jahr beim steuerausgleich etwas zurück was gar ned so wenig war....

    man muss ihn halt auch machen, sonst sieht man nix von seinem geld.... ich wusste das nämlich zuerst nicht und habs dann durch zufall erfahren;)
     
  3. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

    Hi :)

    Danke für die Info !

    Und nachzahlen mußtest du nichts an die Sozialversicherung ??

    :wave:
     
  4. Natalie19

    Natalie19 Gast

    also mit der versicherung hatte ich nie was zu tun:)....
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Da wirds weder zu einer Steuer- noch zu einer SV-NAchforderung kommen!

    Sie sollte aber jedenfalls 2010 die Arbeitnehmerveranlagung machen wo sie die bezahlte Lohnsteuer des Ferialjobs zzgl. 10% des bezahlten SV-Beitrages in Form von Negativsteuer zurückbekommt!

    Zur Steuerberechnung wird das Gesamtjahreseinkommen herangezogen und dieses ist bis 10.000,-- Euro pro Jahr steuerfrei bzw. für 2009 sollten es sogar 11.000,-- Euro sein sofern dieser Gesetzesentwurf von der Regierung beschlossen wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Wenn sie denn gerinfügigen Job + den Ferialjob gleichzeitig ausübt, wird aber die Krankenkasse Ende des Jahres mit einer Nachforderung kommen.
    (Weil der gerinfügige Job zum andern dazu gezählt wird, und sie insg. zu wenig an die KK bezahlt hat..)

    Ist aber für einen Monat sicher nicht so arg viel ...30-50 Euro schätze ich mal.

    Ich hatte das mal eine zeitlang, da musste ich für einige Monate (ein halbes Jahr etwa glaub ich) 200 - 300 Euro nachzahlen an die GKK.

    Sonst ist nichts nachzuzahlen an Steuer, im Gegenteil bei der Arbeitnehmerveranlagung bekommt sie sicher etwas zurück. ;)
     
  7. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo !

    Ich habe heute zur Sicherheit noch bei der AK angerufen , und der hat mir genau das bestätigt, ca 15% von der geringfügigen Beschäftigung muß sie bei der WGKK nachbezahlen , da sie in dem einen Monat 2 Beschäftigungen gleichzeitig hat !

    Danke für die Info auch mit dem Jahresausgleich , da wird sie sich freuen ;)

    :wave: und schönen Abend noch
     

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