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Geringfügig und arbeitslos?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pepina-w, 11 Januar 2012.

  1. pepina-w

    pepina-w Gast-Teilnehmer/in

    hallo alle zusammen!
    bin momentan etwas verwirrt.

    meine situation:
    ich war über 5 jahre bei meinem arbeitgeber beschäftigt.
    danach bin ich in wegen der zwei kinder 4 jahre durchgegehend daheim gewesen.
    seit august arbeite ich beim gleichen AG als geringfügig beschäftigte 8 wochenstunden, max. EUR 374 im monat.
    bis 13. feber 2012 beziehe ich noch das kinderbetreuungsgeld.

    jetzt wurde mir von bekannten gesagt, dass ich mich ab ende des KBG als arbeitlos melden soll und ich trotz der geringfügigen beschäftigung arbeitslosengeld kassieren kann.
    nachdem ich aber eh bei meinem bisherigen AG arbeite und er mir zugesagt hat, dass wenn mehr arbeit ist ich die stunden erhöhen kann, kann ich dem AMS ja nicht zur verfügung stehen. in meinem vertrag stehen auch nicht die tage an denen ich arbeite, ich mache vertretungen oder arbeite eben je nach stosszeiten total unterschiedlich. in dieser zeit schaut eine der omas auf meinen kleinen, meine tochter is vormittags eh im kiga.

    kennt sich da jemand aus? kann ich wirklich um arbeitslosengeld anfragen? in zeiten wie diesen kann man ja wirklich jeden euro gebrauchen.

    und noch etwas zur geringfügigkeit:
    mir wurde von meiner firma gesagt, wenn ich krank bin bzw. aus irgendwelchen gründen nicht meine stunden machen, krieg ich einfach kein geld oder muss eben die stunden an einem anderen tag hereinarbeiten. jetzt hab ich heute auf WKO.at gelesen, dass ich sehrwohl anspruch auf bezahlung im krankheitsfall bzw. pflegefreistellung hab. ist das neu? oder hat mich meine firma "angemault"?

    lg pepina
     
  2. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    grundsätzlich darf man während des arbeitslosengeldbezuges geringfügig dazu verdienen. jedoch darf diese arbeit die arbeitssuche nicht behindern. das heisst, du musst trotzdem zeit haben um vorstellungsgespräche etc wahr zu nehmen und natürlich dann auch einen job annehmen wenn dir einer angeboten wird.

    zu den restlichen fragen meldet sich vielleicht noch jemand anders.
     
  3. pepina-w

    pepina-w Gast-Teilnehmer/in

    genau das hab ich mir ja auch gedacht. ich muss zur verfügung stehen und eine kinderbetreuung vorweisen können. bei mir is das ja nicht der fall. aber die "besserwisser" meinen, ich soll mich arbeitlos melden, weil ich damit ja doch ein paar euro "rausschlagen kann" und immerhin hab ich ja 5 jahre vollzeit gearbeitet und somit ja auch anspruch. wenns dann beim chef mehr arbeit gibt, dann is das eh hinfällig, weil ich mehr angemeldet werde. aber bis dahin?

    naja, mal abwarten ob sich mehrere noch melden.

    danke für deine antwort, lg pepina
     
  4. Sentidos

    Sentidos Gast

    ich glaub da haben die "besserwisser",weil Ams Geld als Zusatzverdienst gilt und du beim KBG ja ca 16000 jährlich dazuverdienen kannst,....
    bin in einer ähnlichen Situation allerdings noch schwanger und arbeitslos und geringfügig beschäftigt,..während der KBG Zeit sollte ich 16 Std zu Verfügung stehen allerdings ob ich für einen Säugling einen Betreuungsplatz finde ??? ich lass mich überraschen ,--

    versuchen würd ichs schon ,...vielleicht kannst du das Geld ja brauchen ;) verlieren tust ja nix ausser ein paar minuten für den Ams antrag
     
  5. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ja, rein theoretisch könntest es natürlich so machen und für ein paar monate das geld vom ams "mitnehmen" bis sie "lästig" werden. ist halt nicht jedermanns sache sowas.
    kommt sicher auch auf die persönliche lage an, wie gut oder schlecht man finanziell grad da steht.
     
  6. pepina-w

    pepina-w Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten.

    hm. also brauchen kann man das geld ja immer. aber ich hätte nicht gedacht, dass ich eine chance drauf hab. also werd ich es einfach mal versuchen. falls ich was krieg is gut, wenn net, dann eben net.

    andere frage noch:
    wenn ich mich nicht beim AMS melde, dann kann ich mich doch bei GG mitversichern lassen, oder? das muss ich dann ja alles über die GKK machen, stimmts?

    lg pepina
     
  7. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ja beim mann kannst dich mitversichern lassen. auch bei geringfügigem arbeiten. gibts sogar online den antrag wenn i mi ned irr
     
  8. amanin

    amanin Gast

    Bitte vergiss nicht das dir das AMS auch jederzeit einen Kurs zuteilen kann, grad in den ersten 3 Monaten ist das vermehrt der Fall. Dann ists blöd mitm arbeiten.
     
  9. pepina-w

    pepina-w Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten.

    hab mit einer bekannten gesprochen, die hat sich im märz arbeitslos gemeldet und zum AMS gemeint, dass sie im herbst eh studieren geht (war auch nach der karenz). sie musste keinen einzigen kurs machen, keine einzige bewerbung, gar nix. weil sie ja zugesagt hatte dass sie ab herbst fix studieren geht.

    könnte das denn nicht auch bei mir der fall sein, wenn ich schon in meiner alten firma geringfügig arbeite mit aussicht auf mehrstunden? hab jetzt erfahren dass eine kollegin schwanger is, da könnte ich sobald sie im mutterschutz ist ihren job übernehmen. aber bis dahin sind ja ein paar monate, in denen ich doch das geld auch brauchen könnte....

    aber wie gesagt, ich werde es auf jeden fall probieren!

    danke, lg pepina
     
  10. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    da kommts total drauf an welchen betreuer du hast. es gibt welche denen das egal ist. sie können dich sogar mit fixer jobzusage noch vorstellen bzw in einen kurs schicken.
    aber es gibt eben auch welche, die darauf rücksicht nehmen.
    mich wolltens auch in einen kurs schicken und als ich erklärt hab, dass ich als alleinerzieherin halt doch recht froh bin über meinen geringfügigen job, weils doch fast 400 euro im monat mehr sind.
    dafür hatte er verständnis und hat mich eben nicht mit gewalt in einen kurs geschickt, unter der voraussetzung die aktive jobsuche dadurch nicht zu vernachlässigen.
     
  11. amanin

    amanin Gast

    :daumenhoch:
     
  12. sumsi1986

    sumsi1986 Gast-Teilnehmer/in

    mir wurde damals gesagt, grundsätzlich ja, aber du darfst nicht beim selben ag wie vor ams bezug beschäftigt sein, weil er dich dann ja auch wieder ganz nehmen könnt oder so. am besten beim ams anrufen und nachfragen, sonst hast dich für nix arbeitslos gemeldet.
     

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