1. Reden wir miteinander ...

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geringfügig & sonderzahlungen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BieneMaja81, 19 November 2009.

  1. BieneMaja81

    BieneMaja81 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    kann mir wer sagen, ob man bei einer geringfügigen beschäftigung (im gastgewerbe - kellnerin) anspruch auf weihnachts- und urlaubsgeld hat?

    danke schon mal!
     
  2. minzi

    minzi Gast-Teilnehmer/in

  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja ganz sicher!

    Wenn du allerdings nicht ganzjährig beschäftigt bist, hast du "nur" Anspruch auf den aliquoten Teil.

    LG
    Mats
     
  4. naomiprice1984

    naomiprice1984 Gast-Teilnehmer/in

    seit ihr euch sicher, dass man weihnachtsgeld bekommt?

    bin auch geringfügig beschäftigt im büro und ich habe nicht gewußt, dass man weihnachtsgeld bekommt. das wäre ja echt super
     
  5. Gucki1

    Gucki1 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab' damals anteilig weihnachts- und urlaubsgeld bekommen!
     
  6. Sabine-Renate

    Sabine-Renate Gast-Teilnehmer/in

    wenn du im freien DV geringfügig arbeitest bekommst du kein weihnachts und urlaubsgeld
    lg sbaine
     
  7. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Ja!

    Wenn du einen freien Dienstvertrag hast, dann gilt das Arbeitsrecht (d.h. Bestimmungen wie Urlaub, 13.+14. Gehalt etc.) nur, wenn du es extra vereinbarst.
     
  8. naomiprice1984

    naomiprice1984 Gast-Teilnehmer/in

    ich habe überhaupt nichts vereinbart bzw. unterschrieben.

    hmmm bin neugierig ob ich was bekomme.
     
  9. gabrielchen

    gabrielchen Gast-Teilnehmer/in

    wenn du angstellt bist (und davon geh ich jetzt einmal aus) bekommst du bei einem geringf. dienstverhältnis Urlaubs-/weihnachtsgeld. Urlaubsanspruch von 5 wochen (jahr) hast du ebenfalls!
    --> von einem "freien" dienstverhältnis ist hier ja nicht gesprochen worden!
     

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