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Geringfügig oder Werkvertrag?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von suelkei, 30 August 2011.

  1. suelkei

    suelkei Gast-Teilnehmer/in

    Mein Junior (17J) kommt jetzt in die 3. Kl. HTL und hat im Sommer ein Ferialpflichtpraktikum gemacht.
    Sein Chef war so von ihm angetan, dass er mein Kind gebeten hat, ob er nicht auch während der Schulzeit von Zuhause aus für ihn weiterarbeiten will.
    Nun bin ich ja in steuerrechtlichen Dingen völlig ahnungslos und wollte hier mal nachfragen, auf welcher Basis er denn dies machen soll? Geringfügig oder Werksvertrag?
    Wieviel Stunden er arbeiten soll, ist nicht so einfach zu sagen und ich möchte auch nicht, dass das meiste Geld Vater Staat in den Schoß fällt ;)
     
  2. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Bei all den Fallen, die bei einem Werkvertrag lauern (du bist damit selbstständig und damit schuld an allem, was du aus welchen Gründen auch immer nicht getan hast, zB braucht man oft eine Gewerbeanmeldung!)
    würde ich auf jeden Fall zu einer Anstellung auf geringfügiger Basis raten.

    LG,
    Glueckskatze
     
  3. suelkei

    suelkei Gast-Teilnehmer/in

    Danke Dir Glueckskatze!
     

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