1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Geringfügig oder Elternteilzeit - wer kann mir bitte helfen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Haley, 3 Februar 2012.

  1. Haley

    Haley Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Meine Kids sind gerade ein Jahr geworden und ich überlege, wieder einen Tag in der Woche bei mir im Büro arbeiten zu gehen - sofern der Chef dem zustimmt.

    Nun blicke ich aber nicht ganz durch - damit ich kein Geld (Kinderbetreuungsgeld, etc.) verliere.

    Also... nur zum Verständnis, das Kinderbetreuungsgeld wird auch Karenzgeld genannt, stimmts?

    Und nun zu meiner "Sachlage" - ich hoffe, ich erklärs nicht zu wirr:

    Ich hab zwei Jahre Karenz und hab das längste Modell für Kinderbetreuungsgeld (30+6 mon) gewählt.

    Ich hab überlegt, geringfügig arbeiten zu gehen, da beträgt ja der Brutto = Nettolohn EUR 376,-. Wenn ich nach meinem dzt. Arbeitsvertrag gehe und mir den Stundensatz ausrechne, würde ich für monatl. EUR 376,- ca. 6,5 Stunden arbeiten gehen. Wenn ich einen Tag in die Firma zurückkomme, also für 8 Stunden, würd ich ca. 1,5 Stunden "gratis" arbeiten. Gefällt mir natürlich nicht.

    Bei geringfügig darf ich allerdings nicht über die EUR 376,- kommen, ausser an 13 Wochen im Jahr, stimmts?

    Könnt ich da die Firma um eine Sonderzahlung bitten? Einmal jährlich? Damit ich nicht 1,5 Stunden wöchentlich gratis arbeite?

    Und diese Zuverdienstgrenze muss ich auch im Auge behalten, stimmts?

    Dann dürf ich da kein Problem bekommen, oder?


    AAABER... nach einem Telefongespräch mit einer Dame von der AK hab ich erfahren, dass ich jetzt sofort schon Elternteilzeit beantragen dürfte, könnte 8 Stunden die Woche wieder arbeiten gehen, dürfte ein Gehalt von max. 1200,- brutto beziehen (Kinderbetreuungsgeld nicht einberechnet, rein das Gehalt vom Arbeitgeber) und ich würd trotzdem ganz normal Kinderbetreuungsgeld bekommen - nämlich das, was ich von Anfang an beantragt habe (längste Variante, 2 Jahre Karenz & für 30+6 mon.).

    Und ich würd auch nix verlieren, kein Geld, was ich jetzt monatl. bekomme, keinen Kündigungsschutz, etc.

    Und muss ich da auch auf eine Zuverdienstgrenze achten?


    Bitte, kann mir jemand helfen? Ich blick da nicht ganz durch... hab ich das mit der Elternteilzeit richtig verstanden? Was ist da der Nachteil? Warum geht nicht jeder, der Kinder hat u. reduzierte Stunden arbeiten geht, in Elternteilzeit, sondern oft geringfügig arbeiten???

    Habt ihr Tipps für mich, wie geh ich das am besten an??? Und was kann ich tun, um keinen Nachteil zu erlangen bzw. überseh ich da eh nix?


    Vielen herzlichen Dank für jegliche Hilfe!!!!!!!!!!!!!!

    lg Haley
     
  2. danig

    danig Gast-Teilnehmer/in


    Weil die Vorraussetzungen stimmen müssen (Mitarbeiteranzahl, Dauer der Firmenzugehörigkeit) - und viele das auch gar nicht wissen, dass es Elternteilzeit gibt.
     
  3. Haley

    Haley Gast-Teilnehmer/in

    OK, danke für die Info!!! Dann füg ich dies noch dazu:

    bin über 10 Jahre in der Firma, ist ein Großkonzern.
     
  4. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    ja anspruch hast (3 jahre beschäftigt, betrieb mit ständig mehr als 4 arbeitnehmern) und wieviel du dazuverdienen darfst, ohne das kinderbetreuungsgeld (ehemals karenzgeld) zu verlieren, hat dir eh die ak gesagt.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden