1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Geringfügig Beschäftigte bekommt man Sonderzahlungen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Marvin, 3 August 2012.

  1. Marvin

    Marvin Gast-Teilnehmer/in

    Es steht eh schon alles in der Überschrift, hat man als geringfügig Beschäftigte, Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachts-und Urlaubsgeld). Meiner Meinung ja oder?

    Bzw. gibt es geringfügig Beschäftigte die man anderes anmeldet und ihnen keine Sonderzahlung zusteht? Kenne mich da nicht aus aber Bekannte meinte sie hat nix bekommen, sie arbeitet 7,5 Std wöchentlich, Verdienst Euro 325 monatlich.

    LG
     
  2. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

  3. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Das kann individuell vereinbart werden.
    Grundsätzlich bekommt man Sonderzahlungen, aber diese können auch zu gleichen Teilen in den Monatszahlungen enthalten sein. Viele Arbeitgeber machen das bei geringfügigen Beschäftigungen so.
     
  4. Hilaria

    Hilaria Gast-Teilnehmer/in

    Sonderzahlungen stehen auch geringfügig Beschäftigten zu. Die Abrechnung ist individuell.
     
  5. kowalski

    kowalski Gast

    Weihnachten das doppelte vom Novembergehalt und Urlaub das doppelte vom Maigehalt.
     
  6. Mausi88

    VIP: :Silber

    Bekomm auch ganz normal doppelten Lohn.:)
     
  7. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    wenn das der Kollektivvertrag vorsieht - ja..
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden