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Geringfügig Beschäftigt und SELBSTVERSICHERUNG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Doro78, 10 August 2011.

  1. Doro78

    Doro78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!!

    ALSO: ich bin Hausfrau, bei meinem Mann mitversichert und arbeite geringfügig.
    Um Wochengeld zu bekommen, müßte ich mich selbstversichern.

    Ist/war jemand in der selben Situation und kennt sich aus??
    Nach dem Mutterschutz beginnt ja die Karenz, da wäre ich ja wieder "richtig" versichert und müßte keine Selbstversicherung bezahlen, oder??
    Bei der GKK hab ich schon X-mal angerufen, genauere Infos hab ich nicht rausbekommen können.

    Gibt es da jetzt irgendwo einen Hacken oder geht das wirklich so einfach???

    Ich hoffe wirklich das hier jemand Erfahrung damit hat.

    Danke und LG
     
  2. Petesahad

    Petesahad Gast-Teilnehmer/in


    Ich habe im Februar im Februar bei der OÖGKK nachgefragt, weil ich das eaKBG gewählt habe aber 20 Monate in Karenz und währenddessen bei meinem Arbeitgeber geringfügig angestellt bin. Für den Fall einer ungeplant eintretenden Schwangerschaft habe ich mich darüber informiert.

    Diese Info habe ich bekommen:
    Geringfügig Beschäftigte können sich um 52,78 Euro selbst versichern, daraus ergibt sich ein Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 8 Euro täglich (die Werte gelten für 2011).

    Während man Wochengeld bezieht, ist man über das Wochengeld versichert. Sobald man Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist man über das KBG versichert. Ab Bezugsbeginn des Wochengeldes braucht man sich also nicht mehr selbstversichern.

    Das KBG steht übrigens grundsätzlich ab der Geburt zu, ruht aber während des Wochengeldbezugs. Falls das Wochengeld niediger als das KBG ist, besteht Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen Wochengeld und KBG.


     
  3. Doro78

    Doro78 Gast-Teilnehmer/in

    danke dir, also hab ich das soweit auch alles richtig verstanden.

    LG
     
  4. darf ich mich da kurz anhängen? kann man sich auch "voll" selbstversichern bei der gkk, nicht nur für geringfügig, und dafür dann wochengeld kriegen? wisst ihr, obs da irgendwelche zeitfristen gibt?
     
  5. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, soweit ich weiß, ist Selbstversicherung (in der Krankenversicherung) nur für Sachleistungen möglich (also Arzt, Spital, Medikamente) - keine Geldleistungen (also kein Kranken- und Wochengeld). Das gibts nur bei Berufstätigkeit!
    Ausnahme ist eben die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung (wobei man da ja auch eine Berufstätigkeit hat quasi - und diese halt freiwillig versichert).
     
  6. ok... versteh... gilt das nur für die gkk oder zb auch für die sva?

    wenn ich jetzt komplett versichert bin bei der sva (als selbständige), kann ich mich dann mit geburt ummelden auf geringfügig, dann krieg ich bis zur geburt volles wochengeld, und ab der geburt halt nur noch 8 euro/tag wochengeld + die differenz zum karenzgeld? und verlier somit kein karenzgeld + spar mir die 150 euro/monat sva-beitrag?

    oder versteh ich das grad falsch?
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das geht definitiv nicht, aber die Idee wäre nicht schlecht.
    Da könnt ich doch glatt ohne ein Einkommen zu haben mich mit der SV-Höchstbeitragsgrundlage für 3 Monate selbstversichern und dann in dementsprechender Höhe Leistungen wie z.B. Wochengeld aus dieser Versicherung lukrieren - das würde sich allemal rechnen ;)

    Ab dem Wochengeldbezug bist du ja bereits über dieses versichert und bräuchtest demzufolge keine andere Versicherung mehr.

    Aber um deine Beiträge bei der SVA nicht mehr entrichten zu müssen, darf dein Einkommen aus der Selbstständigkeit soweit ich weiss eine bestimmte Grenze nicht überschreiten weil du ansonsten ja der Beitragspflicht unterliegst.
    Ich bin allerdings auf diesem Gebiet nicht 100%ig bewandert, womöglich gibts noch andere Experten die dir diesbezüglich Auskunft geben können.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. naja die selbstversicherung is ja auch nicht grad gschenkt, daher meine frage.


    was heißt "andere versicherung"? wenn ich sva-versichert bin, krieg ich wochengeld. meine versicherung is ja die sva und keine andere.

    und einkommen darf ich während des wochengelds ohnehin keines haben. und natürlich unterlieg ich auch während des wochengeldbezugs der beitragspflicht, ich zahl jedes monat ca. 150 euro :confused:
     

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