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geringfügig beschäftigt - kündigung - urlaubsanspruch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marlene, 12 November 2011.

  1. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    ich bin seit mai geringfügig beschäftigt und erledige die arbeiten zu hause.
    jetzt hab ich beim googeln zumindest in erfahrung gebracht, dass man auch als geringfügig beschäftige urlaubsanspruch hat. wenn man zb. 2 tage/woche arbeitet, hat man 10 urlaubstage, die eben diese 5 wochen jahresurlaub ergeben.
    soweit - sogut.
    ich hab aber total unregelmässig gearbeitet und somit keine fixen arbeitszeiten bzw tage.

    jetzt ist es so, dass das dienstverhältnis, mangels arbeit, zu ende gehen wird und ich wüsste gerne ob ich den urlaub ausbezahlt bekommen müsste? da ich ja nie urlaub konsumiert habe - weil die arbeit grossteils flexibel einteilbar war.

    vielleicht weiss hier jemand drüber bescheid. danke.
     
  2. ellela

    ellela Gast

    Ja, du müßtest Urlaubsersatzleistung ausbezahlt bekommen. Sollte das nicht der Fall sein, dann geh damit zur AK. falls dein Arbeitgeber auf die Idee kommt dich irgendeine Urlaubsvereinbarung im nachhinein unterschreiben zu lassen tu das bitte nicht.
    Einfach zur AK mit der Endabrechnung.
     

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