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Geringfügig beschäftig - Wochengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Magnolia, 9 Dezember 2010.

  1. Magnolia

    Magnolia Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin geringfügig beschäftigt, wie ist das mit dem Wochengeld wenn ich zB schwanger werde. Ich hab was von Selbstversicherung gelesen, wie lange muss man da einzahlen dass man Recht auf das Wochengeld bekommt ? Gibt es da geregelte Dauer der Einzahlung?
    Wenn ich jetzt zB weiss das ich sschwanger bin und ich dann zur GKK gehe um mich zu versichern (selbstversicherung) , wirds was ändern wenn ich sage dass ich schon schwanger bin? Dann werden die sicher wissen dass man es nur wegen Wochengeld macht. Ist dass dann illegal?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dei freiwillige Selbstversicherung zu machen ist mal keineswegs illegal auch wenn der Hintergrund der Anspruch auf Wochengeld ist. Dieses beträgt für geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung nicht ganz 8 Euro täglich, die freiwillige Selbstversicherung kostet (für 2010) 51,69 Euro monatlich und bietet dir aber nicht nur die Krankenversicherung sondern auch Beitragszeiten zur Pensionsversicherung.

    Für welchen Zeitraum die freiwillige Selbstversicherung bestehen muss um Anspruch auf Wochengeld zu haben kann ich dir nicht sagen, da fragst am Besten bei der Krankenkasse nach. ME sollten es 3 Monate sein, da ja das Gehalt der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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