1. Reden wir miteinander ...

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geringfügig arbeiten neben Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Osterhasi73, 10 Februar 2009.

  1. Osterhasi73

    Osterhasi73 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!Ich möchte mir zur Überbrückung bis ich einen Job gefunden habe geringfügig etwas dazu verdienen.Muß ich da etwas bestimmtes beachten?Gibts Ausnahmen?Wer kann mir weiterhelfen?
     
  2. Cathi

    Cathi Gast-Teilnehmer/in

    hallo!
    du darfst prinzipiell geringfügig zum AL-Geld verdienen, musst es aber melden. und du darfst nicht bei dem letzten DG geringfügig arbeiten, da musst du 1 monat warten.
    :wave:
     
  3. Osterhasi73

    Osterhasi73 Gast-Teilnehmer/in

    DG?Was heißt das?
     
  4. Cathi

    Cathi Gast-Teilnehmer/in

    DG=Dienstgeber.
    also wenn dich firma xy kündigt und du dich deswegen arbeitslos melden musstest, darfst du bei dieser firma xy 1 monat NICHT arbeiten, bei der firma yy dürftest du gleich geringfügig arbeiten.
     
  5. Lemi

    Lemi Gast-Teilnehmer/in

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