1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Geringfügig ; Abgeltung Zeitaus. bzw Urlaub

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nessal, 26 September 2007.

  1. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Leider hab ich mit der Verrechnung eines geringf. Lohnes keine Ahnung.

    DA ich am Abend arbeite gibts ja so Zulagen für die Abendstunden. Wie ist es jedoch wenn ich mal ZA habe - krieg ich den Tag dann bezahlt oder nicht (bei einem "normalen" Dienstverhältnis - JA aber geringf.?)
    Bz wenn ich eine Woche Urlaub (die Tage die einer Arbeitswoche entsprechen) auf bin - krieg ich diese Bezahlt? oder setzt sich der Lohn rein aus den geleisteten Stunden zusammen?:confused:
    BItte um Hilfe von lieben schlauen Leuten :blush:)

    Lg

    Nessal :wave:
     
  2. Lila1

    Lila1 Gast-Teilnehmer/in

    ZA?? Ist was?
    Bezüglich Urlaub, Pflegegled und Krankenstand hast die selben Rechte wie alle anderen auch. Bei Urlaub musst nur aufpassen, manchmal wird die ganze Woche gerechnet (sonst hättest ja % mehr als die "Anderen") - hilft das??

    Lg
     

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