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Gerichtliches Unterhaltsverfahren - Detailfrage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Q, 15 September 2013.

  1. Q

    Q Gast

    Hat jemand hier mit gerichtlichen Unterhaltsverfahren Erfahrung. Konkret geht es um folgend Frage:

    Beim gerichtlichen Unterhaltsverfahren muss ja das Einkommen und damit Lohnzettel, Rechnungen, Bilanzen etc. offengelegt werden, Kann man irgendwie verhindern, dass die Kindesmutter diese Unterlagen in die Hand bekommt?

    Es geht nicht darum, ihr die Beweismittel vorzuenthalten, sondern darum, dass sie keine Kopien davon hat (mit denen sie dann irgendwo hin rennen und irgendwas aufführen kann)
     
  2. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    weisst du das sie die Kopien davon erhält??

    Ich weiss nur, dass das Jugendamt von meinem Mann Gehaltszettel angefordert hat von seiner Firma damals, und er es nicht gewusst hat.
    Sondern mein Mann es erst erfahren hat, als die neue Vorschreibung ins Haus flatterte.

    Aber ich weiss net ob sie damals Kopien erhalten hat.
     
  3. wenn sie einen anwalt hat und er das anfordert, bekommt sie das doch automatisch auch. oder?
    dein anwalt könnte da vermutlich vorbeugen und auf diese gefahr hinweisen.
    genau weiß ich es allerdings auch nicht.
     
  4. das ist ein gerichtl. verfahren, da wirds vermutlich anders ablaufen.
     
  5. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    mit sicherheit, darum würde mich ja interessieren, ob Q das sicher weiss.

    weil ob sie privat eine Kopie vom Gericht bekommt, wage ich zu bezweifelen, wenn dann sowieso wie du meintest nur über den Anwalt.
     
  6. genau weiß ich es ja auch nicht.
    obwohl, wenn sie wegen dem unterhalt zum gericht geht, gibts ja auch rechtspfleger, die beim JA angestellt sind.
    die jugendgerichtshilfe ist auch noch möglich.
    da wirds möglicherweise keine kopien geben.
     
  7. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde direkt am Gericht nachfragen, ansich kann sie jederzeit Akteneinsicht nehmen und dann auch vor Ort Kopien anfertigen.
     
  8. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Und genau das weiss ich eben nicht, ob sie sich wirklich Kopien anfertigen kann, Akten einsicht ja, aber Kopien , hmmmm .
    Das würde ich meinen eher über den Anwalt.
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Meine Exfrau hätte nur die Einkommenssteuererklärung hergeben müssen. Keine Bilanz, keine Buchhaltung, kein garnix. Mehr war nicht gefragt. Lediglich die Zahl, die am Ende steht.
     
  10. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    bei mir hat das jugendamt automatisch zum jahresbeginn eine lohnauskunft vom dienstgeber eingeholt. keine belege, sondern nur die bekanntgabe des nettolohnes.
     

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