1. Reden wir miteinander ...

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geräteschupfen - baubewilligung usw... ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kuddl, 13 September 2008.

  1. kuddl

    kuddl Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    könnt ihr mir sagen wie das ist mit einem geräteschupfen/gartenhaus? wir wohnen in einem reihenhaus. und hätten gerne gleich angrenzend an unseren grundstückszaun eine hütte aufgestellt...
    brauchen wir dazu eine baubewilligung? ich glaub nicht, da sie ja wenn nur auf betonierten pfeilern steht oder?
    muss ich selbst bei so "kleinen hütten" einen mindestabstand zum nachbarn einhalten?

    danke für eure hilfe!
    glg kuddl
     
  2. Q

    Q Gast

    Auskunft darüber gibt das örtliche Bauamt (Gemeinde). Das richtet sich nach den örtlichen Bebauungsvorschriften.

    In einer Reihenhausanlage können darüber hinaus noch Beschränkungen aus dem Nutzungsvertrag (Genossenschaft) oder der Hausordnung bestehen. Hier hilft die Hausverwaltung weiter.

    (und ja, ich weiß, dass das blöd ist, denn "wer viel fragt kriegt viele Antworten", wenn man mal gefragt hat, kann man das Ding dann nicht mehr blauäugig hinstellen und behaupten, man hätte von nichts gewusst. Aber leider, hier gibts keine allgemeine Regel.

    Ich würd mal als erstes mit dem betroffenen Nachbarn reden, wie der dazu steht - wenns dem wurscht ist, einfach bauen, denn wo kein Kläger ...)
     
  3. ENNOVY

    ENNOVY Gast-Teilnehmer/in

    ja wollt auch grad sagen, das es von ort zu ort verschieden ist.

    meine eltern haben ein reihenhaus u. da haben sie 2 hütten aufgestellt, ohne probleme ohne allen. fragt keiner nach.

    mir wurde am bauamt gesagt, unter 25 m² darf man eine hütte, carport, zubauen, wie man will.. nur es hat eine MELDEPFLICHT..


    ich würd auch mit dem betroffenen Nachbar sprechen u. dann einfach aufbauen!;)
     
  4. BarbaraMaria

    BarbaraMaria Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben zwar kein Reihenhaus, aber bei einer Hütte mit mehr als 12 m² bräuchten wir eine Bauanzeige.
    Das Einhalten des Grenzabstandes( bei uns 3 m) ist unabhängig von der Gebäudegröße.
    Du siehst, überall andere Bestimmungen.
    Fragen würde ich an deiner Stelle trotzdem, denn wenns blöd läuft, kann verlangt werden, das du das Teil wieder abträgst und da wäre wohl schad ums Geld.
     

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