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Genossenschaftswohnungrückgabe - neuer Teppich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brownie1977, 4 November 2008.

  1. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Ich gebe meine Genossenschaftswohnung her und habe jetzt die vielen vielen Punkte erhalten, was alles bei der Wohnung passen muss wenn ich sie zurückgebe.
    Hoffentlich sind sie dann nicht wirklich so pingelig wie es sich im Schreiben anhört.

    Es steht auch drinnen, dass ich nichts zurückbekomme was ich in die Wohnung investiert habe (eh klar) außer wenn ich zB einen neuen Teppich verlegt habe, weil der alte schon beschädigt war. Er war schon sehr abgewohnt und daher hab ich vor kurzem einen neuen reingelegt. Wisst ihr, wird einem da alles zurückerstattet?
    Außerdem haben sie es so formuliert, dass die Ausführung (des neuen Teppichs) in einer dem sonstigen Austattungszustand der Wohnung entsprechend zu erfolgen hat - was das auch immer zu bedeuten hat. :kopkra:

    Und wie war das bei euch? Bei mir steht dass die Wände bei Übergabe weiß waren und dass sie frisch ausgemalt oder mit normaler Abnützung wieder zu retounieren ist. Da steht jetzt nicht endeutig, dass sie auch jetzt noch weiß sein müssen. Denn ist eine "normale Abnützung" nicht auch wenn sie in einer anderen Farbe bestrichen sind? Hab ich zumindest mal gehört.
     

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