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genossenschaftswohnung - zahlen und dann gleich abspringen - folgen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sunshine0, 13 Mai 2013.

  1. sunshine0

    VIP: :Silber

    hallo
    wie ist es wenn man eine genossenschaftswohnung welche in über einem jahr fertig gestellt wird anzahlt
    den vertrag unterschrieben hat
    bis hier her weiss ich, dass die anzahlung weg wäre im falle einer absage unserer seits

    aber nun wären die baukosten sowie die hälfe vom genossenschaftsanteil zu bezahlen
    wie wäre es wenn wir diese nun überweisen aber zb in 2 mon doch absagen müssten? wäre das geld weg - nein oder?
     
    #1 sunshine0, 13 Mai 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13 Mai 2013
  2. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    was steht in deinen vertrag???
     
  3. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Du verwirrst mich - Anzahlung? Baukosten? Genossenschaftsanteil?

    Anzahlung (worauf eigentlich) hast Du anscheinend schon bezahlt (denk ich mir, weil Du meinst, dass die bei einem Rücktritt weg ist), wofür war die?

    Ich nehme an, dass Du maximal eine Rücktrittsgebühr wirst zahlen müssen, wenn überhaupt. Warum sollte der Baukostenanteil weg sein? Die Genossenschaft vergibt die Wohnung ja an den nächsten Interessenten und kassiert von diesem wieder?

    Dieses Kaffeesudlesen brigt nix, was sagt denn Deine Genossenschaft?
     
  4. elke-f

    elke-f tauchstation

    schau in deinen vertrag, das ist unterschiedlich je nach genossenschaft.
    bei uns wäre die vergebührung des mietvertrags und ich glaub 150€ (oder 350?) bearbeitungsgebühr weg.....ab auftrag der sonderwünsche wäre auch das weg.......
    ich persönlich denke, spätestens bevor man echt die sonderwünsche beauftragt sollte man sich klar sein, ob man die wohnung echt will.....das geht dann schon ins geld.

    manche genossenschaften erlauben kostenlose rücktritte, manche verlangen relativ viel.
     

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