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Genossenschaftswohnung Weitergabe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Andrea11979, 15 Juni 2011.

  1. Andrea11979

    Andrea11979 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir ziehen im Dezember in eine Genossenschaftswohnung. Die derzeitigen Mieter haben und als Nachmieter vorgeschlagen und die Genossenschaft hat akzeptiert.

    Wisst Ihr, ob es noch eine Besichtigung von Seiten der Genossenschaft gibt oder ob wir die Wohnung direkt vom Vormieter übernehmen.

    Wir wollen dem Vormieter keine Schwierigkeiten machen, aber die Wohnung hat zum Teil dunkelrote Wände und Risse an den Decken. Da wäre es schon angenehm, wenn die Genossenschaft besichtigt und dies ausbessert. Die Wohnungen sind schon 15 Jahre alt.
     
  2. SieundIch

    SieundIch Gast-Teilnehmer/in

    Üblicherweise findedt die Übergabe unter Anwesenheit eines Mitarbeiters der Genossenschaft statt.
     
  3. HeidelBaer1206

    HeidelBaer1206 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde das definitiv über die Genossenschaft abwickeln - sonst übernimmst Du automatisch die 'Altlasten' der Vormieter.

    Ganz abgesehen davon, sind rote Wände wieder rückzustellen.
     
  4. -sandra85-

    -sandra85- Gast-Teilnehmer/in

    Also wir geben unsere Wohnung auch an einen Nachmieter weiter und da findet die Übergabe ohne der Genossenschaft statt.

    Risse in den Wänden ist sowieso Sache der Genossenschaft und nicht das Vormieters.

    Wegen den roten Wänden: wenn du die Wohnung so vom Vormieter übernimmst, musst du dir die Wände selbst so herrichten wie du möchtest.
     
  5. scheinbar ist es von genossenschaft zu genossenschaft verschieden?

    bei mir war es so, dass eine "abnahme" der wohnung gemeinsam mit der nachmieterin erfolgt ist. ein herr der genossenschaft hat hierfür raum für raum "abgenommen", d.h. er hat alles kontrolliert und etwaige mängel notiert. tage davor war ein elektriker der genossenschaft da und hat alle steckdosen etc. geprüft.

    je nachdem, was du ausgemacht hast mit der vormieterin muss diese(r) die wände streichen. bei mir waren auch einige wände bunt, die ich weiß hätte streichen müssen und ich habe mich mit meiner nachmieterin dahingehend geeinigt, dass ich nichts streiche. sie musste ja sowieso alles streichen und ich habe mich anteilig finanziell am neuanstrich beteiligt.

    die genossenschaft haftet dir gegenüber ja für den zustand der wohnung. ich kann mir nicht vorstellen, dass auch die übergabe der schlüssel etc. ohne genossenschaft passieren kann. es muss ja auch kontrolliert werden, ob alle schlüssel da sind, ob alles sperrt... ich würd's als nachmieterin nicht ohne gsg machen.

    lgu
     
  6. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Also in welchem Zustand du die Wände und alles andere übernimmst, musst du dir mit dem Vormieter ausmachen. Ich habe erst eine Wohnung weitergegeben. Bei der offiziellen Schlüsselübergabe war jemand von der Genossenschaft dabei und hat den Nachmieter auf alle Mängel aufmerksam gemacht, die dieser ändern muss, wenn er mal die Wohnung an die Genossenschaft zurück gibt. Welche Mängel davon der Vormieter noch ausbessert oder ob der Nachmieter das so nimmt und selber macht, ist Verhandlungssache. Da mein Nachmieter sowiso bunte Wände wollte und daher selber streichen wollte, war ihm die grüne Wohnzimmerwand egal. Wir haben ein paar Sachen ohne Ablöse dringelassen dafür hat er selber ein paar andere Mängel akzeptiert. Allerdings weiß er, was wieder in den Ursprungszustand gebracht werden muss, wenn er mal auszieht und keinen Nachmieter hat, der das so übernimmt.

    lg
    bine
     
  7. schnuffi1979

    VIP: :Silber

    wir haben auch unsere genossenschaftswhg zurueckgegeben allerdings in NÖ. es wurde mit dem nachmieter vereinbart das die whg in dem zustand ( moebiliert und ohne auszumalen ) an den nachmieter geht. das war fuer uns wichtig und der nachmieter wurde auch so ausgewaehlt das er das so uebernimmt. am tag des auszugs kam jemand von der genossenschaft, die nachmieter und wir und es kam zur offizielen uebergabe. der herr von der genossenschaft hat nur die boeden kontrolliert ob die nicht zu zerkratzt sind ( was nicht der fall war ) und das wars.
     
  8. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Es hängt wirklich stark von der Genossenschaft ab:

    Beispiel 1: Mein Freund hat vor einem Jahr seine Genossenschaftswohnung direkt an den Nachmieter übergeben, da war die Genossenschaft überhaupt nicht eingebunden! Wir haben sicherheitshalber einen "Übergabevertrag" unterschreiben lassen, wo der Nachmieter uns unterschrieben hat, was wir alles drinnen lassen, dass wir eben wie besichtigt übergeben, dass wir nix weiter renovieren und dass wir eben nix ändern usw. Damit wir halt als Vormieter auch abgesichert waren.

    Beispiel 2: Unsere Freunde haben bei einer Genossenschaft (schon länger her) eine Wohnung vom Vormieter übernommen - da kam vorher sogar ein Sachverständiger, der genau protokolliert hat, was der Inhalt noch Wert ist, den sie drinnen lassen, was alles zu renovieren ist usw. Und die Übergabe fand nach Abnahme der Wohnung durch die Genossenschaft statt.

    Also total unterschiedlich!

    Ich persönlich würde (wenn ihr Änderungswünsche habt) euch entweder mit der Genossenschaft direkt in Verbindung setzen oder mit den Vormietern eben einen Vertrag aufsetzen, was die alles noch ändern müssen!
     

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