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Genossenschaftswohnung Übernahme

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von garfield06, 21 September 2011.

  1. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    Guten Morgen, Leute!

    Bin zwar selber im Immobereich tätig, aber habe mit Genossenschaftswohnungen nix am Hut - gibt ja keine Provision.

    Meine Großmutter wohnt im 21. Bezirk seit 1963 in einer Genossenschaftswohnung und hat seit dem Tod meines Großvaters im Jahr 1974 einen lebenslangen Nutzungsvertag. Der bis 1974 bestehende Mietvertrag wurde in eben diesen Nutzungsvertrag umgewandelt, da mein Großvater der Hauptmieter war.

    Nun hat sie sich auf Grund ihres Gesundheitszustandes entschieden, in ein Seniorenwohnheim zu ziehen. Ich würde diese Wohnung gerne übernehmen. Aber diesbezüglich entstehen einige Fragen:
    Der Genossenschaft muss ja sicherlich gemeldet werden, dass meine Großmutter auszieht bzw. in ein Wohnheim übersiedelt, oder?
    Wie gehe ich am besten vor, wenn ich diese Wohnung übernehmen möchte?
    Muss ich bei der Genossenschaft als Wohnungssuchend gemeldet sein?
    Kann ich den Nutzungsvertrag meiner Großmutter übernehmen?
    Ich war dort vor Jahren Nebenwohnsitz gemeldet, aber derzeit nicht. Stellt das ein Problem dar?
    Geht das überhaupt oder bekomme ich einen eigenen Nutzungsvertrag?
    Ist die Genossenschaft berechtigt, dann eine höhere Miete zu verlangen? Wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Meine Großmutter zahlt derzeit für die 83 m² Wohnung eine Miete von 339,- monatlich.
    Gibt es zu einem ev. vorhandenen Genossenschaftsbeitrag gesetzliche Regelungen?
    Laut Satzungen der Genossenschaft kann der vorherige Mieter bei Auszug einen Nachmieter nominieren? Gibt es ev. gesetzliche Ablehnungsgründe (arbeitslos bin ich nicht)?
    Kann ich, bevor wenn meine Großmutter auszieht, mich dort einfach hauptmelden (natürlich mit Zustimmung meiner Großmutter) und mit dieser Hauptmeldung dann bei der Genossenschaft auf ev. entstandene Rechte pochen? Muss ich die Meldung des Hauptwohnsitzes auch der Genossenschaft mitteilen?

    Ich weiß, viele Fragen am frühen Morgen, sorry. Danke für eure Hilfe :wave:
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    Deine Oma hat sicher auch einen Vertrag damals bekommen
    am besten wenn Du Dir diesen Mal anschaust und ev. beim zuständigen Hausverwalter oder direkt bei der Genossenschaft erkundigen
    die können Dir am besten weiterhelfen

    LG Astrid :wave:
     
  3. Asterix

    VIP: :Silber

    hi

    Wenn du dort zumindest nebengemeldet bist, hast du sicher bessere Karten, außerdem bist du eine Verwandte....wenn sie kulant sind, dann werden sie das berücksichtigen. Hat deine Oma keine Probleme mit der Gen. gehabt und ihr geht vielleicht am besten gemeinsam zu einem Termin, vorher sprecht euch aber ab, was Zeitpunkt etc. betreffen würde.

    Meistens ist es leider so, dass die Miete dem Nachmieter angepasst wird......leider!
    Natürlich muss es der Gen. gemeldet werden, dass sie wegzieht, sonst drehen die euch dann einen Strick wegen unrichtiger Angaben und das würdest du nicht wollen...

    Klärt vorher auf jeden Fall ab, wann und wohin die Großmutter ins Altersheim zieht, damit ihr noch genügend Vorbereitungszeit für alles habt - hoffentlich ist sie angemeldet wo, denn sonst bliebt nur eine lange Warteliste bzw. ein Privatheim, das enorm kostet! Wenn das geregelt ist, würde ich erst mit der Gen. reden - schau inzwischen im MV nach, was da über Weitergabe/Kündigung drinnen steht.

    Alles Gute, lg Asterix:wave:
     
  4. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    jo, danke für die tipps. mal gucken.
    angemeldet ist sie eh schon länger, nur sie ist in letzter zeit wirklich sehr schlecht beinander (blutdruck, inkontinenz, die beine wollen nicht mehr, nur noch beweglich mit hilfe von rolator bzw. tlw. sogar rollstuhl usw.) und will sie selber in ein heim. mir wäre es lieber, sie bliebe in der wohnung bis sie 100 und mehr ist, aber leider gehts net. eine 24 stunden betreuung will sie nicht und dass ich bei ihr einziehe und ihr so helfe, will sie auch nicht. wäre eine zu große belastung, meint sie.

    das problem ist, dass im vertrag nix drüber steht, sondern es wird nur auf die statuten verwiesen und diese wurden in den letzten jahren ca. 399 mal geändert (ok, nicht so oft). ich habe vor 3 wochen angerufen und gefragt, ob ich die letzte fassung der statuten haben könnte - natürlich im namen meiner oma. bis heute noch nix da.

    bevor ich zur genossenschaft gehe, würde ich gerne selbst was drüber wissen. sonst muss ich alles erfragen, vergess ev. was und dann sitzt die genossenschaft am drücker und nicht ich. aber a bissi zeit haben wir noch und bis dahin wird ev. was gehen.
     
  5. Asterix

    VIP: :Silber

    hi

    Meine Oma ist auch im Pflegeheim (Laxenburg) und wir sind sehr zufrieden dort bzw. meine Oma natürlich auch :) . Sie ist jetzt schon 5 Jahre dort und wird bald 90.....:)

    Die Oma meines Mannes war 1,5 J. in einem PH in Wien (1220) und auch sehr zufrieden.

    Ich sage dir das, damit du siehst, dass es, sofern man das eben sagen kann, auch viele empfehlenswerte Alters/Pflegeheime gibt, wo die Menschen gut betreut und mit Respekt behandelt werden - so wie wir es uns wohl alle wünschen....

    viel Glück auf jeden Fall, lg Asterix:wave:
     
  6. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Das Problem ist, daß es bei jeder Genossenschaft unterschiedlich gehandhabt wird.

    Bei uns ist es so, daß man mind. 1 Jahr in der gleichen Wohnung Hauptwohnsitz gemeldet sein muß um die Wohnung übernehmen zu können. Dies wird sogar tws mit Nachbarbefragung kontrolliert :eek:. Den Mietvertrag wirst du ziemlich sicher nicht 1:1 übernehmen können sondern nur einen neuen eigenen unterschreiben können (dann auch mit angepasster Miete).
     
  7. amina

    amina Gast-Teilnehmer/in

    Denke auch, dass das von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich geregelt ist. Versuch auf alle Fälle nochmals, an die Statuten zu kommen. Vielleicht siehst du dadurch klarer.

    Bei unserer GEnossenschaft ist es so, dass jemand nur dann in den Vertrag eintreten kann, wenn er bei der Genossenschaft (entweder seit Mietbeginn oder bereits seit 2 Jahren) als Mitbewohner gemeldet ist. Es gilt dabei nicht die behördliche Meldung als Nachweis, sondern das muss separat bei der Genossenschaft gemeldet werden. In diesem Fall kann diese Person (bin mir aber nicht sicher, ob da nicht zusätzlich noch ein Naheverhältnis bestehen muss) dann in den Mietvertrag eintreten. D.h. zu relativ konstanten Konditionen.

    Als Nachmieter wird meines Wissens nach ein neuer Vertrag aufgesetzt und die Miete entsprechend angepasst (weil man hier nicht in einen bestehenden Vertrag eintritt, sondern ein neuer Abschluss getätigt wird).

    Wie sich das bei euch regeln lässt, kannst du wohl nur anhand des Mietvertrages, der Statuten und in Absprache mit der Genossenschaft klären.
     
  8. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    ok, danke euch leute - habe nächste woche einen termin bei der genossenschaft und werde berichten wie es weitergeht.
     

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