1. Reden wir miteinander ...

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genossenschaftswohnung - trennung - kosten - mietzuschuss?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sunshine0, 21 Juli 2014.

  1. sunshine0

    VIP: :Silber

    wie ist das eigentlich wenn man sich mit seinem Partner eine gemeinsame genossenschaftswohnung genomme hat und man sich trennt? also wenn man sich alleine die Wohnung nicht wirklich leisten kann (miete, hohe Nebenkosten, genossenschaftsbeitrag-abzahlung. dass beide gleichzeitig eine neue billigere Wohnung finden ist ja eher unwahrscheinlich. wie ist das in so einem fall? bekommt man dann vorübergehend mietzuschuss oder so?
     
  2. trilogie

    trilogie Gast

    in nö kann man mitzinsbeihilfe beantragen, hängt vom jahresgehalt des letzten jahres ab. wie das in wien ist, weiß ich leider nicht, denke aber, auch da wirds irgendwas geben
     
  3. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

  4. sunshine0

    VIP: :Silber

    danke, ich wusste nicht ob das bei genossenschaftswohnungen auch so ist.
     
  5. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Doch das gilt auch für Gen. Wohnungen.
     
  6. Catull

    VIP: :Silber

    Grundsätzlich kannst du Mietzinsbeihilfe beantragen.

    Aber: Da ihr beide Mieter der Genossenschat zu sein scheint, werden wahrscheinlich beide Einkommen zur Bemessung herangezogen. Egal. ob "er" jetzt noch da wohnt oder nicht..
     
  7. sunshine0

    VIP: :Silber

    Ich hab auf der homepage nachgescgaut. Versteh ich das ruchtig? Eine person sollte nur 60 m2 haben und bis 1200 euro verdienen? Da bin ich bei beiden drueber :(. Die miete ware nicht sooo viel aber wasser, heizung wird nach m2 abgerechnet was auch recht viel ausmacht u ich muesst den genossenschaftsanteil abbezahlen...
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 22 Juli 2014, Oberer Text geschrieben: 22 Juli 2014)
    Sorry ich schreib mit dem handy daher die fehler. Kann man sich vorher erkundigen und berechnen lassen? Ich muss es ja vorher und nicht dann erst wissen
     
  8. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    du kannsz schon mehr m2 haben aber mietbeihilfe gibts nur für die 60 wenn du alleine drinn wohnst.
    einkommen kannst auch mehr haben bekommst halt dann weniger mietzinsbeihilfe bzw wenn du unter 40 bist kannst um 20 % mehr einkommen haben. ich würde dort anrufen die sagen dir ganz genau ob du was bekommst oder nicht.
     
  9. sunshine0

    VIP: :Silber

    Wen die wohnung auf uns beide laeuft und der genanteil vollstaendig bezahlt wurde wie wird das im trennungsfall geloest? Ich muesst ihn auszahlen aber ich kanns so gesehen nicht beweisen?
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 23 Juli 2014, Oberer Text geschrieben: 22 Juli 2014)
    ich hab mich telefonisch erkundigt und es gibt gar nichts sobald man über ca. 1160 netto verdient somit fallt das sowieso weg. naja ich halt mal die augen nach einer neuen Wohnung offen aber nachdem ich diese schon solange gesucht habe *seufz*
     

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