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Genossenschaftswohnung-Kein Weitergaberecht-Was tun?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Huligirl, 9 Dezember 2009.

  1. Huligirl

    Huligirl Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht kennt sich wer von euch aus.

    Ich hab seit ca 1 1/2 Jahren eine Genossenschaftswohnung, in die ich sehr viel Geld investiert habe (Böden, Fliesen, einfach alles neu). Jetzt möchte ich gerne umziehen und die Wohnung meiner Schwiegermutter in spe überschreiben, nur habe ich leider kein Weitergaberecht und müsste alles rausreissen oder es quasi herschenken.

    Kann ich da irgendwas tun, um ein Weitergaberecht zu bekommen???
     
  2. Solero

    Solero Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Es stimmt schon, dass man kein Weitergaberecht hat, aber man kann meistens jemanden vorschlagen, hast du das schon erfragt?
    Denn auch die Genossenschaft freut sich ja, wenn jemand anderer einzieht und die Wohnung gleich wieder vermietet ist.

    Hast du schon mit denen gesprochen? Ich kann mir nicht vorstellen das sie sich so komplett quer stellen oder?
    Wir haben vor ca. 9 Monaten unsere Gen. Whg. auch weitergegeben, mit sämtlichem Möbelinhalt. Die Genossenschaft wollte sich da nur absichern, dass sie mit der Möbelübergabe nix zu tun haben wollen, da mussten wir was unterschreiben. Aber in den ursprünglichen Zustand zurück setzen... das wäre ja echt übertrieben von denen.
     
  3. schobi79

    schobi79 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du die Wohnung übers Wohnservice Wien hast hast du leider auch nicht die Möglichkeit jemanden vorzuschlagen.
    Wir haben praktisch das gleiche Problem, auch Fliesen, Böden, ... Sonderwunsch. Das Geld ist leider futsch. :(
     
  4. madalese

    madalese Gast

    wenn nicht über wohnservice wien, dann kannst du einen nachmieter vorschlagen, das haben wir auch 2 mal gemacht. einfach mal mit der genossenschaft reden
     
  5. Huligirl

    Huligirl Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab jetzt mal eine E-Mail hingeschrieben, weil telefonisch erreicht man da ja nie wem.

    Nein, ich hab die Wohnung nicht übers Wohnservice, sondern direkt über die Genossenschaft. Hab mich dort mal angemeldet und wurde dann von der Genossenschaft direkt angerufen und musste mich am selben Tag entscheiden.

    Na, ich bin gespannt was da rauskommt :)

    Danke auf alle Fälle!
     
  6. Huligirl

    Huligirl Gast-Teilnehmer/in

    Ja und wie formuliere ich das am blödesten? Ich will meine Wohnung nur an meine Schwiegermutter in spe weitergeben. Wenn das nicht funkt, dann behalte ich die Wohnung!hmmm
     
  7. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Schreibe, dass du gerne einen Nachmieter vorschlagen möchtest. Hat bei uns auch geklappt.
     
  8. Huligirl

    Huligirl Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich fragen, bei welcher Genossenschaft ihr wart?
     
  9. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

  10. -Blume-

    -Blume- Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns wars kein Problem, hab im Kündigungsschreiben meine Eltern als Nachmieter angegeben und es hat reibungslos funktioniert.

    Genossenschaft: Neue Heimat
     
  11. Solero

    Solero Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns ist das so gelaufen: Man muss eine Kündigung schreiben und in dieser einen Nachmieter vorschlagen. Die müssen den natürlich nicht annehmen, tun sie aber im Regelfall.
    Man muss in diesem Schreiben also den Namen und Adresse des Nachmieters reinschreiben und der bekommt dann von denen ein Schreiben mit den Angebot der Wohnung. Was die Genossenschaft bei uns eben nicht wollte ist das wie sie weitergeben, dazu hatten wir kein Recht.
    Aber man kann sie zurück geben, jemanden vorschlagen und die schlagen dann demjenigen ein Angebot vor. Denn die Genossenschaft muss diesen Nachmieter ja prüfen, bei einer Genossenschaftswohnung muss man ja in ein bestimmtes Gehaltsschema fallen (nicht zu viel verdienen). Und das muss erst gesprüft werden ob der vorgeschlagene Nachmieter dem entspricht.
     
  12. wackelpudding

    wackelpudding Gast-Teilnehmer/in

    ich würde ein unverbindliche anfrage stellen!
    :wave:
     
  13. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    so weit ich weiß , muss man bei der genossenschaft bzw in der wohnung mind. 2 Jahre gelebt haben, bevor man jemanden "vorschlagen" kann als Nachmieter..
    Ansonsten auch beim Wohnservice Wien gibt es Genossenschaften wo man die festgesetzte Ablösesumme (durch einen Sachverständigen) zahlen muss!

    Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde nie in eine Wohnung viel Geld investieren bevor ich vorher nicht weiß wie es mal beim Ausziehen ausschaut wegen Ablöse..
     
  14. SieundIch

    SieundIch Gast-Teilnehmer/in


    Einfach mal den Vertrag durchlesen, den du damals unterschrieben hast - und wenn dort nix von einem Weitergabe- oder Vorschlagsrecht steht, dann bist du von der Kulanz der Genossenschaft abhängig.

    Im Nachhinein ist da garnix zu bekommen - dann kannst du nur zähneknirschend aus der Wohnung mitnehmen was geht, und den Rest herschenken. Und hoffen, dass die Genossenschaft nicht den völlig geräumten Ursprungszustand verlangt (ist auch möglich).

    Jaja - Lehrgeld haben (fast) alle schon mal bezahlt.

    LG W.
     
  15. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Normalerweise sind die Genossenschaften eh nicht undankbar, wenn man einen Nachmieter an der Hand hat. Also nicht entmutigen lassen!
     

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