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Genossenschaftswohnung (Ablöse, Nachmieter) - Bitte um eure Hilfe!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Ena78, 19 Februar 2008.

  1. Ena78

    Ena78 Gast-Teilnehmer/in

    Kann mir jemand eine Auskunft geben??

    Mein Mann und ich wohnen seit 2004 in einer Genossenschaftswohnung. Damals mussten wir knappe 28.000 Euro anzahlen. Und in den 4 Jahren haben wir ja auch bereits einiges vom Wohnungspreis abgezahlt. (Nach 10 Jahren gibt es eine Kaufoption).

    Wir überlegen jetzt, ob wir in ein Haus übersiedeln und möchten die Wohnung gerne einem Nachmieter weitergeben.

    Im Vertrag steht, dass wir unseren Vertrag nicht an 3. Personen weitergeben dürfen, aber dass wir das Recht haben, mit einem Nachmieter eben auch so einen Mietvertrag einzugehen.

    Von der Genossenschaft müssen wir im Falle eine Wohnungskündigung auf eine Auszahlung der monatlichen Rückzahlungen verzichten und der Nachmieter muss auch diese 27.000 (ist jetzt ein bisschen gesunken) anzahlen.

    Was bekommen wir?

    So wie uns das damals gesagt wurde, bekommen wir unsere Anzahlung zurück, plus unsere Rückzahlung und wenns jemand ablöst, dann auch Parkettboden, Außenrollos, Küche...

    28.000,- +
    19.000,-
    --------------
    47.000,-

    Ist das richtig? Wie muss ich vorgehen, dass ich mein Geld wieder bekomme?? HILFE:confused:
     
  2. isis81

    isis81 Gast-Teilnehmer/in

    für was stehen jetzt die 19.000,--? für die rückzahlung od. für die ablöse?
    also ich bin mir sicher, dass du nur deinen genossenschaftsanteil also die 27.000 zurück bekommst. von der rückzahlung bekommt man nichts. ablöse hängt vom nachmieter ab.
     
  3. Ena78

    Ena78 Gast-Teilnehmer/in

    die 19.000 sind die monatliche rückzahlung. Ablöse wäre ca. 5000.
     
  4. maja17

    maja17 Gast-Teilnehmer/in

    Bei den Genossenschaften muss man aufpassen, da bekommt man meistens nicht einmal den Baukostenanteil ganz zurück. Dass ihr die Rückzahlungen zurück bekommt glaube ich nicht, sonst hättet ihr ja gratis dort gewohnt. Und die Ablöse kommt immer am Nachmieter an. :( Ich persönlich finde dass man in Genossenschaftswohnungen mehr verliert als gewinnt!
     
  5. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, aber ihr werdet noch keine Rückzahlung geleistet haben!

    einfach zu erklären:
    die genossenschaft nimmt sich ja ein darlehen auf - und somit werden nur zinsen und noch überhaupt keine tilgung bezahlt worden sein!
     
  6. Sonnenbluemchen

    Sonnenbluemchen Gast-Teilnehmer/in

    Also wir ziehen im Mai in eine Genossenschaftswohnung, wo es auch nach 10 Jahren eine Kaufoption gibt. In meinem Fall sieht das so aus:

    Wir haben jetzt einen Grundkosten- und einen Baukostenanteil gezahlt. Wenn wir ausziehen (bevor wir die Wohnung gekauft haben, versteht sich), bekommen wir diesen abzüglich einer jährlichen Abschreibung von 1% zurück. Ich glaube damit erklärt sich, warum du von den 28.000 nur 27.000 retour bekommst.

    Bezüglich Rückzahlungen: ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch genau ist, aber bei uns werden - wie broesel sagte - in den nächsten 10 Jahren keine Rückzahlungen gezahlt! Wir zahlen Miete und Betriebskosten, und die bekommt man natürlich nicht zurück.

    Bei der Ablöse muss man unterscheiden zwischen Investitionen, die die Wohnung grundlegend verbessern, da fällt der Parkettboden rein, und Möbeln. M.W. hast du Anspruch auf Ablöse für den Parkettboden (auch mit jährl. Abschreibung), aber nicht auf die Möbel. Du kannst es dir aber mit deinem Nachmieter ausmachen, dass der dir die Möbel ablöst - z.B. eine relativ neue Einbauküche - natürlich auch mit Abschreibung.

    Ich würde mich an deiner Stelle mal bei einer (kostenlosen) Rechtsberatung erkundigen, die können sich deine Verträge ansehen und dir Auskunft geben. Du könntest z.B bei der Arbeiterkam*er anrufen, oder es gibt auch die sog. "erste anwaltliche Auskunft", die kostenlos ist, die Termine dafür erfahrst du glaub ich bei der Anwaltskammer...

    LG Sonnenbluemchen
     
  7. Unbekannt1981

    Unbekannt1981 Gast-Teilnehmer/in

    Die Wohnung verliert pro Jahr 1% an Wert ( laut Raiffeisen Bank) das musst mal abziehen und bei den Monatlichen Raten hast ja zinsen gezahlt, erkundige dich was du vom Kredit wirklich bezahlt hast. Die Monatliche Miete besteht großteils an Zinsen was du nimmer sehen wirst.
    Einrichtung Parkett und so, 50% vom Neuwert oder so.
    von den 19 000 wirst auch nimmer viel sehen
     
  8. Ena78

    Ena78 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten. Da ist mir schon viel geholfen, wenn ich das weiß. Mittlerweile habe ich mich auch noch weiter erkundigt, wenn ich jetzt noch 6 Jahre in der Wohnung bleibe, verliere ich die Rückzahlungen nicht.... sonst leider alles von den 19000...

    Die Anzahlung bekomm ich zurück (ja bis auf das 1:wacky:.
     
  9. fonxx

    fonxx Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe du unterliegst da jetzt nicht einem Missverständnis!
    Beim gesetzlichen Mietkaufmodell wird die Miete NICHT auf den späteren Kaufpreis angerechnet.
    Natürlich werden deine Mietzahlungen dazu verwendet den offenen Kredit zurückzuzahlen. Aber nicht für dich, sondern für die Genossenschaft.
    Wenn du die Wohnung nach den 10 Jahren kaufst, übernimmst du den offenen Kredit UND legst die Differenz zum Marktwert noch drauf.
    Die Genossenschaft erzählt dir nur, dass der Kredit zurückgezahlt wird und natürlich wird der Kreditbetrag dadurch geringer. Aber de facto ist es sogar so: Je mehr Rückgezahlt wurde, desto mehr muss du beim Kauf noch drauflegen.

    Ich rate dir, deinen Vertrag zu prüfen. Falls dort nirgends explizit festgehalten ist, dass eure monatlichen Zahlungen auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden - und ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Fall ist - dann funktioniert das so wie oben beschrieben.
     
  10. Ena78

    Ena78 Gast-Teilnehmer/in

    Im Vertrag steht nichts davon:boes:.

    Was sollen wir am besten machen. Wir möchten Hausbauen und wissen jetzt nicht, ob es finanziell gescheiter ist, noch 6 Jahre hier zu wohnen, dann die Wohnung auszuzahlen und dann zu verkaufen. Oder einen Kredit aufnehmen, so schnell wie möglich das Haus fertigzustellen und ausziehen. Wenn wir die Rückzahlungen sowieso verlieren, ist es wohl besser, so schnell wie möglich auszuziehen, damit wir nicht noch mehr in die Wohnung verlieren, was wir schon ins Haus stecken könnten... Oder?
     
  11. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    sorry, ihr werdet auch nach 10 jahren noch keine rückzahlungen getätigt haben!
    schau mal wie sich deine miete aufschlüsselt! das meiste sind mal betriebskosten, die zählen so und so nicht.
    angerechnet werden nur die annuitäten.
    und die genossenschaft hat sich ja für die wohnung darlehen aufgenommen, die damit bezahlt werden.
    eine beispielrechnung
    wert der wohnung 128.000 bezahlt habt ihr 28.000 GA. Das heißt für 100.000 hat die Genossenschaft Darlehen und Förderungen aufgenommen, für das sie auch zinsen zahlen muß.
    wenn ihr jetzt zb im jahr 2.000 an Annuitäten bezahlt hab, sind damit gerade mal die Zinsen abgedeckt, aber nichts vom Preis der Wohnung!
    Wenn meine Beispielswohnung in 10 Jahren gekauft wird dann sind auf alle Fälle noch die 100.000 zu bezahlen!

    Verloren habt ihr aber sogesehen, aber nichts! Weil wenn ihr Euch selber den Kredit für die Wohnung genommen hättet, dann wäre jetzt auch noch nichts abzahlt!
     
  12. Ena78

    Ena78 Gast-Teilnehmer/in

    Okay. Danke. Ist zwar schade, weil wir aus diesem Grund eine Genossenschaftswohnung genommen haben, damit wir unser Geld nicht verlieren:(, aber da hat uns damals wohl jemand nicht richtig informiert, oder wir haben es falsch verstanden....
     
  13. fonxx

    fonxx Gast-Teilnehmer/in

    Das Ganze hat vor und Nachteile.
    Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Vorteil beim Kauf einer Wohnung mit Kaufoption ein steuerlicher: Du musst keine Umsatzsteuer auf die Gestehungskosten zahlen. In der Regel sollte somit der Preis deutlich niedriger sein, als am freien Markt.

    Aber einfach nur 6 weitere Jahre zahlen ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Nach dem Kauf hat man ja noch das Landesdarlehen offen und somit ist ein Verkauf nicht so ohne weiteres möglich. Man muss also entweder einen Käufer finden, der Anspruch auf das Darlehen hat und es übernimmt, oder man macht eine Umschuldung auf einen Bankkredit, was wieder sehr teuer ist.

    Aber lasst euch am besten von Experten beraten. Vielleicht ruft ihr mal bei der Arbeiterkammer an, ich denkt die bieten sowas an.

    Wenn du willst, schick mir eine PN mit deiner Mailadresse, dann kann ich dir ein paar interessante Artikel zu Mietkauf schicken. :wave:
     
  14. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in


    ja das wird das beste sein...

    bei uns ist es so dass die wohnung zum fixpreis in 10 jahren gekauft werden kann von den monatlichen zhalungen wird nix angerechnet! dafür haben wir halt die fixpreis gestaltung gewählt
     
  15. Spider007

    Spider007 Gast


    da der Preis immer noch von der Genossenschaft festgelegt wird (Neupreis bei einer 10-Jahre alten Wohnung) werden sich die steuerlichen Vorteile wieder aufheben.

    was ist eine "Fixpreisgestaltung"? Kein Mensch kann wissen, was die Wohnung in 10 Jahren wert ist?

    Oder habt ihr gleich gekauft und zahlt jetzt die Raten + Betriebskosten. Was natürlich eindeutig die bessere Variante ist.

    lg :wave:
     

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