1. Reden wir miteinander ...

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Genossenschaftsbeitrag im Steuerausgleich

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von spiritgrowth, 18 Januar 2008.

  1. Ich habe mir Ende 2007 gemeinsam mit meiner Freundin (beide im Mietvertrag) eine Genossenschaftswohnung genommen.

    Ein Genosseschaftsbeitrag wurde geleistet der Großteil davon aus Kredit.

    Was kann ich davon in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?? - Den ganzen Genossenschaftsbeitrag oder nur einen Teil davon (Kreditraten/Zinsen/Eigenerlag....?)

    Können wir alles durch zwei dividieren und die eine Hälfte ich und die Andere meine Freundin abschreiben?


    Wäre super wenn jemand einen Rat für uns hätte. Muss nicht eine Komplettlösung sein bin auch mit Teilantworten sehr glücklich.

    Vielen Dank!
     
  2. Wohnungsablöse und Steuerausgleich

    Kann ich auch die Ablöse an den Vormieter irgendwie geltend machen?

    Bin auch für sonstige Tipps sehr dankbar!
     
  3. Michi23

    Michi23 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    den Genossenschaftsanteil kannst angeben ja. Gib bei euch beiden den kompletten Betrag an, so hat es mir der Herr vom Finanzamt gesagt letztes Jahr.
    Ab dem nächsten Jahr kriegst du am Jahresende von der Genossenschaft einen Zettel, da steht drauf wieviel von dem Landgeld ihr in der Miete zurückgezahlt habt und das kannst dann auch jedes Jahr wieder absetzen!

    Mfg Michaela:wave:
     
  4. Vielen Dank, Michaela!

    Den Brief von der Genoßenschaft hab ich für heuer auch schon bekommen mit dem von dir erwähnten Zettel. Wenn ich das richtig verstanden habe ist das der absetzbare Betrag der sich aus der Miete ergibt und nicht aus dem Genossenschaftsbeitrag.

    Ich denke aber auch das man Darlehen und Zinsen für den Genossenschaftsbeitrag abschreiben kann bin mir da aber nicht ganz sicher. Vielleicht kann ich auch nur die Zinsen abschreiben, wenn ich bereits den gesammten Genossenschaftsbeitrag in den Steuerausgleich hinein nehme.

    Super das ich schon mal weiss das wir beide den gesammten Genossenschaftsbeitrag in unsere Arbeitnehmerveranlagung hinein nehmen können. DANKE!!
     
  5. Q

    Q Gast

    Also dass man den (rückzahlbaren) Genossenschaftsanteil absetzen kann, wär mir neu. Aber zur Sicherheit nochmal erkundigen.

    Absetzbar ist immer (auch im Anschaffungsjahr) der Betrag lt. Annuitätenbestätigung.
     
  6. mcw

    mcw Gast

    Tja, ich habe mich dieses Jahr mit derselben Fragen an das Finanzamt, bzw. die Finanzamt-Hotline gewandt und die konnten mir darauf keine eindeutige Antwort geben. :rolleyes:
    Darum werde ich es einfach versuchen, mehr als dass nur die Annuität geltend gemacht werden kann, kann eh nicht passieren, ich finde es jedenfalls schon heftig, dass man nicht mal beim Finanzamt selbst diesbezüglich eine eindeutige Auskunft bekommt.
    So viel ich weiß, kann man jedoch bei den Sonderausgaben ohnehin maximal nur 3.000 Euro/Jahr geltend machen, also im Regelfall einen Bruchteil dessen, was der Genossenschaftsanteil ausmacht (vor allem, wenn ihr z.B. 1500 - 2500 Euro schon jährliche Annuität habt, dann könnt ihr nicht mehr viel für den GA-Beitrag geltend machen).

    Ich würde in jedem Fall an eurer Stelle mal alles einreichen, was ihr dann bekommt, seht ihr eh am Bescheid, aber durch die Höchstgrenze kann man sich leicht ausrechnen, dass man maximal mit 750 Euronen (bei den max. 3000 Euro Sonderausgaben für Wohnraumbeschaffung) rechnen kann.
     
  7. Seepferdchen

    Seepferdchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo
    Habe eine frage zu dem ganzen.
    Ich habe von der Genossenschaft einen Brief erhalten, fürs Finanzamt.
    Und auch von der Bank bei dem ich den Kredit habe.
    Jedoch Unterschiedliche Beiträge.
    Unterschied von 700€
    Welchen Beitrag soll ich denn da nehmen?
    Den höheren?
     
  8. mcw

    mcw Gast

    beide, addiere sie zusammen, höchstgrenze ist sowieso bei 3.000 euro, egal woraus sich diese beiträge zusammensetzen.
    nicht vergessen: die unterlagen nicht beilegen, sondern daheim aufbewahren (7 jahre). ;)
     
  9. Q

    Q Gast

    Das kommt ausschließlich darauf an, was du mit deinem Bankkredit finanziert hast.
    Die Annuitätenanteile von der Genossenschaft sind auf jeden Fall absetzbar.

    Bei den Bankanteilen gilt die Regel "mindestens 8-jähirges Darlehen zur Schaffung von Wohnraum". Wenn du damit deine Einbauküche und das neue Bad finanziert hast, dann ist der Bankkredit nicht absetzbar. Wenn das ein Eigenmittelersatzdarlehen für einen Baukostenzuschuss ist, dann schon. Wie das beim Genossenschaftsanteil ist, weiß ich nicht, ich würde eine Absetzbarkeit bei einem rückzahlbaren Genossenschaftsanteil aber ausschließen.
     
  10. Hallo :wave:

    Hab da auch mal kurz ne Frage:

    Habe von der Genossenschafts ebenfalls so einen Zettel fürs Finanzamt bekommen, nur welcher Betrag ist im Steuerausgleich anzugeben, bei mir steht ein Betrag von € 2401,52 jährlich und € 200,13 monatlich drauf???

    Wieviel tragt ihr bei Kirchensteuer ein? 100 Euro angemessen?

    LG
     
  11. Ist vielleicht auch noch zu erwähnen das ich € 46,00 monatlich Förderung bekomm für die Wohnung!

    :wave:
     
  12. mcw

    mcw Gast

    @Daniela: man gibt den jährlichen Betrag an. :)
    Wie das mit den Förderungen ist weiß ich nicht, nachfragen beim zuständigen Bezirksfinanzamt sollte im Zweifelsfalle aber für Klarheit sorgen. ;)
     
  13. 620bianca

    VIP: :Silber

    Den Betrag, den ich bezahlt habe
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du nimmst den jährlichen Betrag für den Steuerausgleich, musst jedoch die Förderung (Jahresbetrag) davon abziehen!

    MFG
    Mats
     
  15. 620bianca

    VIP: :Silber

    Echt, da soll ich bei beiden den kompletten Betrag bei uns beiden angeben? Ich hab bis jetzt immer bei jedem die Hälfte angegeben. Da werd ich auch nochmal bei unserem Finanzamt nachfragen.
     
  16. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    NEIN. Man kann nicht den Betrag 2 x angeben!??!?! Wie denn auch??? Man kann das angeben was man BEZAHLT hat. Und wenn mein Mann und ich 2000 bezahlt haben, dann können wir nicht 4000,-- von der Steuer absetzen?!?!?

    Wir geben immer jeder die Hälfte an!
     
  17. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Gast-Teilnehmer/in

    :eek:
    Du gibts natürlich den Betrag an, den du BEZAHLT hast?!?!?!??!?!!?
     
  18. 620bianca

    VIP: :Silber

    Ja so hab ich mir das eigentlich auch gedacht. Ich werd einfach weiterhin die Hälfte angeben, so wie ich das bisher gemacht hab.
     

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