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Genossenschaft - allgemeine Frage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gabi0410, 12 Mai 2013.

  1. Gabi0410

    Gabi0410 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo meine Lieben,

    ich bräuchte mal eure Hilfe - vielleicht könnt ihr meiner Freundin ja weiterhelfen.

    Meine Freundin würde sich gerne den Traum einer Genossenschaftswohnung bzw. eines Genossenschaftsreihenhaus erfüllen. Derzeit würde sie die Förderrichtlinien auch erfüllen. Allerdings ist sie derzeit alleine und daher stellt sich für sie die Frage, sollte sie in Zukunft einen Partner kennenlernen, welcher dann bei ihr einziehen möchte, und sie dann die Förderrichtlinien eventuell nicht mehr erfüllen können (zB Einkommenshöchstgrenze oder ohne Aufgabe weiterer Hauptwohnsitze), wie hier die Vorgehensweise der Genossenschaften ist. Müsste sie da im schlimmsten Fall echt ausziehen?

    Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

    LG und Danke,
    Gabi
     
  2. chiana

    chiana Gast-Teilnehmer/in

    Mir wurde gesagt, dass die Förderrichtlinien nur zum Zeitpunkt der Vergabe geprüft werden.
    Unsere Wohnung ist z.B. auch nur auf mich geschrieben. Nicht um irgendwelche Höchstgrenzen zu umgehen, sondern weil die Genossenschaft im Falle von Partnerschaften das so handhabt (also nur ein Eigentümer, mein Partner ist quasi nur Untermieter). Relevant war in dem Fall nur mein Einkommen.
     
  3. chiana

    chiana Gast-Teilnehmer/in

    Problem ist aber wahrscheinlich eher, dass sie uU. nur eine kleine Wohnung bekommt . Ein Zimmer pro Mieter plus 1 ist so die Formel. Ich würde ihr jedenfalls raten, eine Genossenschaftswohnung nicht über das Wohnservice Wien, sondern über die Genossenschaft direkt zu nehmen. Die sind meistens kulanter, was die Vergabe betrifft.
     
  4. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Ja, zählt nur für den Zeitpunkt wo man die Genossenschaft beantragt bzw. ein Jahr in die Vergangenheit. Sobald sie drin wohnt wird sie hinterher nicht mehr rausgeworfen, nur weil dann das Einkommen höher ist.
     
  5. elke-f

    elke-f tauchstation

    ja, es zählt nur der vergabezeitpunkt und bei der genossnschaft kann sie selber bestimmen, wie groß die whg sein soll.....da muss sie keinen bedarf nachweisen meines wissens nach....wer zahlt, der kriegt....
     
  6. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    diese Kulanz gilt nicht bei erst bezug und wenn sie förderung kriegt von Staat muss sie die eventuell früher zurück zahlen. sprich superförderung.
     
  7. elke-f

    elke-f tauchstation

    ah stimmt...superförderung hab ich ignoriert, weil wir keine haben....mein fehler
     

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