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Gemeinsames Sparbuch - Tod eines Partners

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 19 Januar 2010.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Meine Tante hat jetzt einen neuen Partner. Sie bringt ein Kind mit und er auch - Kinder sind schon erwachsen. Der neue Mann und meine Tante haben vor 2 Jahren geheiratet und wollen nun ihre Ersparnisse gemeinsam auf EIN Sparbuch legen.

    Nun meine Frage: Wenn BEIDE mit Namen in diesem Sparbuch aufscheinen und einer der beiden Partner stirbt, bekommt dann der andere das ganze Geld oder fällt das dann in den Erbtopf und das Kind des anderen bekommt was davon? Beim gemeinsamen Konto ist es ja so, dass dieses nach dem Tod eines Partners sofort gesperrt wird, aber wie das bei einem Sparbuch aus - ist ja ein Inhaberpapier, oder?

    Bitte um Info!
     
  2. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mir ein anonymes sparbuch mit losungswort nehmen.
    da kann man jederzeit wenn man das losungswort weiß abheben.
    kommt aber sicher auch auf die höhe der einlage an, soweit ich weiß muss man ab einer bestimmten summe seine identität nachweisen.
    am besten auf der bank erkundigen, wo sie das sparbuch machen wollen.
    wenn es wirklich größere summen sind, würde ich es auf ein paar sparbücher aufteilen, auch wegen der einlagensicherung.
    lg

    gerda
     
  3. Gismo08

    Gismo08 Gast

    ich hab folgende Informationen von meiner Bank:

    Was passiert mit meinem Sparbuch?​
    Man unterscheidet zwischen Namenssparbüchern und
    Sparbüchern mit Losungswort (Guthaben unter ​
    15.000,-).
    Ein Namenssparbuch mit einem Inhaber wird ab dem
    Todestag gesperrt, sodass keine Behebungen mehr
    möglich sind. Ein Namenssparbuch mit mehreren
    Mitinhabern mit Einzelverfügungsrecht wird nicht gesperrt.
    Dem Notar wird gemeldet, dass ein solches Sparbuch
    besteht. Der überlebende Mitinhaber kann über das
    Guthaben weiter verfügen.
    Über Losungswortsparbücher (Guthaben unter
    15.000,-)
    kann jeder verfügen, der das Sparbuch bei der Bank vorlegt
    und das Losungswort nennt. Zu einer Sperre kommt es nur
    dann, wenn der Notar die Bank informiert, dass das
    Losungswortsparbuch in den Nachlass fällt (z. B. die Erben
    teilen dem Notar mit, dass ein Losungswortsparbuch

    nachlasszugehörig ist).

    Ich hoffe, dir hilft das vielleicht weiter :eek:
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    und ein SPARBUCH ist auch nur ein echtes Sparbucgh, also onlinesparbücher fallen da nicht darunter
     
  5. lexibald

    lexibald Gast

    Um es genau zu formulieren: "Onlinesparbücher" gibt es gar nicht, es handelt sich um Girokonten auf Haben-Basis, die bei Ableben, so wie alle anderen Konten auf Verfüger, gesperrt werden.
     
  6. Silmum1

    VIP: :Silber



    Danke für die ausführliche Info! Jedoch verstehe ich das nicht ganz! Ich habe auch ein Sparbuch, da steht mein Namen drinnen und es hat auch ein Losungswort. Dh ich kann nur mit Losungswort abheben.
    Meine Eltern haben auch solche Sparbücher, da steht auch der Namen drinnen und die haben auch Losungswörter. Was ist, wenn einem von ihnen was passiert? Kann dann der andere mit dem Sparbuch zur Bank gehen und abheben, wenn er das Losungswort kennt oder kommt das Sparbuch in die Verlassenschaft, obwohl es daheim liegt und sonst niemand was davon weiß?

     
  7. Silmum1

    VIP: :Silber

    und noch was: ich kann doch auch auf einem Losungswortsparbuch mehr als 15.000,-- Euro drauf haben? Was ist dann?
     
  8. Gismo08

    Gismo08 Gast

    ich glaub, da müsstest bei eurer bank mal nachfragen, obs namenssparbücher sind oder losungssparbücher.

    wenns namenssparbücher sind, weiß ja die bank das es vorhanden ist und gibt dem notar die info weiter - wenn ich das jetzt noch richtig im kopf habe.
    und wenns losungssparbücher sind, kann dann der hinterbliebene einfach das geld beheben.
     
  9. Gismo08

    Gismo08 Gast

    da muss ich passen - die informationen hab ich leider nicht gefunden :eek:
     
  10. Silmum1

    VIP: :Silber

    Macht nix - Danke jedoch für deine Mühe! :love:
    Ich weiß, ich bin hartnäckig! :D
    Werde aber sicher bei der Bank nachfragen, weil meine Tante ist da ein bisschen blauäugig und lässt sich gerne einlullen von ihrem neuen... :eek:
     
  11. Gismo08

    Gismo08 Gast

    bitte gerne :)

    kein problem :D

    ja, mach das auf alle fälle. grad beim geld ist es wichtig, das man den überblick hat. vor allem, bei so erbgschichteln. nicht das da deine tante dann dasteht und nix bekommt :eek:
     
  12. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Aus diesem Grund hat man da eben früher das Sparbuch aufgelöst und dann der Bank mitgeteilt, das der Herr oder Frau XY verstorben ist.

    Wenn das Sparbuch nämlich mal aufgelöst war, dann ist es "verschwunden"!
     
  13. Antschi

    Antschi Gast

    Steht der volle Name und das Geburtsdatum drinnen? --> Namenssparbuch
    Ist z.B. nur der Vorname als Bezeichnung angeführt --> Losungswortsparbuch.


    Dann muß es zwingend ein Namenssparbuch sein/werden (das ein Losungswort haben kann oder auch nicht). Spätestens beim Beheben brauchst einen Ausweis.

    Namenssparbücher werden dem Notar auf Anfrage bekannt gegeben, es ist also nicht so "daß niemand was davon weiß".
    Losungswortsparbücher nur, wenn der Notar sie vorlegen kann (könnten ja theoretisch weitergegeben werden).
     
  14. Silmum1

    VIP: :Silber

    Danke!
    So jetzt frag ich anders: Angenommen der Mann meiner Tante hat noch ein anderes Sparbuch auf dem ca. 50.000,-- drauf sind (in diesem Sparbuch steht der volle Name drinnen und es hat auch ein Losungswort - was ist das dann für eines???). Dann stirbt der Mann, meine Tante hat das Sparbuch und weiß auch das Losungswort. Der Sohn ihres Mannes weiß jedoch nix von dem Sparbuch (die beiden haben kaum Kontakt). Meine Tante möchte das Geld abheben. Bekommt sie es dann bei der Bank oder wird es ihr weggenommen, wenn sie mit diesem dort aufkreuzt oder ist das Sparbuch dann auch gesperrt?
     
  15. anamama

    VIP: :Silber

    Gibt es überhaupt noch anonyme Sparbücher, selbst bei kleinen Beträgen hat die Bank unsere Daten erhoben - die Bank weiß wems gehört udn der Notar kanns erfragen.

    Und was bringt nur 1 Sparbuch für einen Vorteil?

    Zinsen werden nicht echt mehr, wenn man mehr Geld drauflegt, außer es ist echt urviel Geld.


    Und wenn man einen neuen Mann hat wird von der Frau erwartet, dass sie ihr Geld zu seinem schmeißt - :eek: das ist ja wie in Zeiten der Urgroßmutter wo er die Mitgift eingestreift hat
     
  16. Gismo08

    Gismo08 Gast

    wenn der volle namen drinnen steht, ists ein namenssparbuch. wenn er möchte, das das geld nach seinem ableben ihr gehört, muss er es ins testament schreiben. sonst gehts in die verlassenschaft.
     
  17. Antschi

    Antschi Gast

    Welcher Name steht drinnen - ihrer oder der ihres Mannes? Wenn es ausschließlich auf den Namen des Mannes lautet gehts in die Verlassenschaft. Da nützt es ihr auch nichts wenn sie das Losungswort weiß und zur Bank geht bevor der Todesfall gemeldet wurde.

    Wegnehmen wird ihr die Bank das Sparbuch nicht, aber auch keine Information hergeben.
    Falls das Sparbuch verloren geht dauerts halt länger und kostet mehr Spesen (weil dafür ein Gerichtsbeschluß notwendig ist).

    Falls sie sich Sorgen um ihr Geld macht macht es Sinn, das Geld auf mehrere Losungswortsparbücher unter 15.000,- aufzuteilen. Das kann dann jeder beheben der das Sparbuch hat und das Losungswort weiß.
     
  18. Silmum1

    VIP: :Silber

    Er meint aber, das ist ein Blödsinn. Er sagt, dass meine Tante (falls ihm was zustößt) nur das Sparbuch nehmen braucht und damit zur Bank gehen soll. Sie weiß das Losungswort und das soll angeblich genügen! Der Sohn weiß ja nix von dem Sparbuch und kann auch nix verlangen! :rolleyes:
     
  19. Gismo08

    Gismo08 Gast

    ohje, ohje :eek:
    er soll bitteschön ein testament machen oder so wie antschi schon vorgeschlagen hat, das geld auf losungssparbücher aufteilen.

    das sparbuch geht sonst eindeutig in die verlassenschaft und deine tante schaut durch die finger :eek:
     
  20. Antschi

    Antschi Gast

    Falsch, die Bank weiß nur wer es eröffnet hat. Ob das Sparbuch noch in dessem Besitz ist kann die Bank nicht wissen, und über Losungswortsparbücher erfährt der Notar nur etwas wenn er das Buch vorlegen kann (weils z.B. in der Wohnung des Toten gefunden wurde).


    Ja, das frag ich mich auch.
     

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