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Gemeinsames Ableben der Eltern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KikiundLauftier, 26 Juni 2011.

  1. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    Habt ihr in einem Testament oder auch anders vorgesorgt, was mit euren Kindern passieren soll im falle eines gemeinsamen Ablebens von beiden Elternteilen?

    Also bei wem die Kinder aufwachsen werden, wenn Geschwisterkinder da sind das sie zusammen bleiben können und so weiter......
     
  2. bergie

    VIP: :Silber

    Nein, nachdem eh keine testamentarischen Wünsche diesbezüglich eingehalten werden müssen, hoffe ich einfach drauf, dass unser Ableben erst dann stattfindet, wenn die Kinder mit ihren Wünschen schon ernstgenommen werden.
     
  3. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    ehrlich?
    woher weißt du das die testamentarischen wünsche nicht eingehalten werden müssen?
     
  4. Wie meinst du das, dass sie nicht eingehalten werden müssen!?
     
  5. Aber zur Frage, ich mach mir schon länger Gedanken darüber. Da wir nicht verheiratet sind, gäbe es auch noch Anderes zu regeln.

    Bislang haben wir es einfach rausgeschoben.
     
  6. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    genau aus dem grund wäre es noch wichtiger.
    da zwei familien da sind und wenn die noch in anderen bundesländern wohnen..... ;)
     
  7. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Kann Bergie nur bestätigen.
    Auskunft vom Familiengericht. Die lassen sich nicht von irgendjemandem, der noch dazu tot ist, vorschreiben, wie sie zu entscheiden haben ;)
    Aber natürlich wird, wenn es soetwas gibt, durchaus darauf geachtet. Es ist nur eben nicht zwingend.

    PS: Ad Ursprungsfrage: Ja, ich habe zumindest verfügt, was auf keinen Fall passieren darf.
     
  8. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    aber verstehen kann ich es nicht, den die eltern sollten schon entscheiden können wo und vor allem bei wem die kinder aufwachsen sollen:rolleyes:
     
  9. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Ja hab ich !
     
  10. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich würde sagen in 99% der Fälle werden die Wünsche auch respektiert werden. Aber es liegt in der Basis unseres Rechtssystems (und Obsorgeverantwortlichkeiten werden durch Richterentscheid festgelegt), dass niemand dem Richter sagt, wie er zu urteilen hat.
    Ausserdem gehe einmal nicht von dir selbst aus sondern von Extremfällen, oder wo durch die Zeit die zwischen der Verfügung vergangen ist und dem Eintreten die Rahmenedingungen anders wurden. Z.B. Paar verfügt, dass ggf. die Großeltern die Kinder aufziehen wollen. 17 Jahre später haben sie noch einen Nachzügler, danach verunglücken beide. Ups, die Großeltern sind aber nun nahe 80 mit entsprechenden Altersbeschwerden...
     
  11. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    ja, so gesehen hast du recht...

    aber wenn alles von der vernunft her dafür sprechen würde und es den kindern bei der angegebenen person an nichts fehlen würde, werden die wünsche der verstorbenen eltern hoffentlich berücksichtigt..... :eek:
     
  12. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Normalerweise schon.

    In den meisten Fällen ist es ja eher so, dass alle froh sind, wenn sich überhaupt jemand findet. :eek:

    Kritisch kann es nur werden, wenn es mehrere Parteien gibt, die die Kinder haben wollen (weil fettes Erbe etc...) oder das Jugendamt mitmischt.
     
  13. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Ja haben wir ;)
     
  14. piranha

    piranha Gast

    Wir haben ebenfalls vorgesorgt mit einem Testament. War angenehm überrascht vom Notar bei dem wir es aufgesetzt haben. Hat uns wirklich sehr umfassend beraten und uns auf alle Eventualitäten hingewiesen. Und es war nicht mal so teuer. Was mich bei der Gelegenheit interessieren würde: Gibts für Notare für bestimmte Leistungen Richtsätze oder dürfen die einfach irgendwas verlagen?
     
  15. da kinder kein eigentum sind, können sie auch nicht vererbt werden ;)

    sterben die eltern kann jeder einen antrag auf sorgerecht stellen. das gericht wird entscheiden, wem sie es zusprechen. ist ein wunsch der elter bekannt, kann dieser berücksichtigt werden, muss aber nicht. der richter muss sich das testament nichtmal anschaun, wenn er nicht will.
     
  16. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    natürlich sind sie kein eigentum und können nicht vererbt werden, aber wie sonst ausser mittels testament sollte man die sache an sich sonst vorausschauend regeln?

    gilt ein testament eigentlich nur wenn man es bei einen notar hinterlegt, oder auch wenn es in den eigenen zu hause liegt unterschrieben von zwei zeugen?
     
  17. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Zwei Zeugen brauchst Du nur, wenn es nicht handschriftlich ist. Ein komplett handschriftliches Testament braucht gar nicht bezeugt werden. Zu den Dokumenten zuhause legen reicht, nur ist das die Gefahr des (vielleicht auch absichtlichen) Übersehenwerdens im Todesfall größer. :)

    Die Eltern können eh ihre Wünsche äußern, nur muß der Richter allein entscheiden, ob der Wunsch auch der beste im Sinne des Kindeswohles ist. :)
     
  18. phoenix2000

    phoenix2000 Gast-Teilnehmer/in

    Ja habe ich, vor allem da ich AE bin. Und ich lege dies auch regelmäßig (ca. alle 2 Jahre) wieder fest.

    Bekam einmal die Auskunft, dass man Wünsche diesbezüglich schriftlich festhalten und auch begründen soll (möchte nicht, dass Sohnemann zu seinem Vater kommt), dann ist es zwar noch immer nicht zwingend, aber es wird berücksichtigt.
     
  19. michi09

    michi09 Gast


    Da gibts schon vorgeschriebene Sätze, nach denen sie sich richten müssen. Bei Grundbuchs-, Firmen- und Erbangelegenheiten ist das aber z.B. gestaffelt, je nach Kaufpreis usw. ...

    Testamente haben aber Fixpreise, war zumindestens so bei dem Notar wo ich gearbeitet habe.
     
  20. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es so ist, dass Wünsche nur berücksichtigt werden, dann würde mich interessieren wie die Chancen von Großeltern bzw. der Patin gegen den Kindesvater stehen das Kind einer AE zu bekommen.
    Das hat nämlich meine beste Freundin so verfügt, da sie auf keinen Fall möchte, dass der Kleine zum KV kommt. Wobei ich natürlich hoffe, dass der Fall nie eintritt.
     

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