1. Reden wir miteinander ...

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Gemeindewohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Moka-3, 3 Juni 2014.

  1. Moka-3

    Moka-3 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    vielleicht kann mir jemand helfen und kennt sich aus, so nun zu meiner Lage ich habe eine neue grössere Gemeindewohnung bekommen (lebe schon in einer Gemeindewohnung). Ich habe gestern zugesagt, nun jetzt habe ich hier in der alten Wohnung 2 Monate Kündigungsfrist, aber mit der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages (was schon übernächste Woche ist) muss ich schon Miete zahlen in der neuen Wohnung.Das heißt ich zahle 2 Monate also genaugenommen 2 1/2 Monate doppelte Miete was ja die Höhe ist! Und auf mein Einspruch sagte die liebe Damen von Wiener Wohnen das ist nun so! Muss ich das wircklich so hinnehnmen weil finaziell ich mir das als Alleinerzieherin von 5 Kindern ja nicht leisten kann, was soll ich tun...bitte um Hilfe!
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    naja, so gehts jedem der umzieht. das kann man sich nicht aussuchen und man schafft es auch nicht in 2 tagen umzuziehen und die alte wohnung übergabefertig zu machen.
     
  3. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    schilder nochmal deine notlage u. verlang ev. den vorgesetzten. aber mind. einen Monat würd ich es überlappen lassen, da wie morty schon schrieb die übersiedlung auch nicht so schnell geht.
     
  4. Eistee

    VIP: :Silber

    Ich finde das auch absolut normal.
    Wir haben zwar das Glück dass unsere Genossenschaft eineinhalb Monate Rückzahlungsfrei gewährt, aber ansich haben wir auch mit 2 Monaten Doppelbelastung kalkuliert.
    Ich weiss nicht warum Du dich hier aufregst, immerhin besitzt du über diesen Zeitraum auch 2 Wohnungen. Klar dass du für beide bezahlen musst.
    Hier würde ich vielleicht nicht gleich auf Angriff beim Amt gehen sondern eher auf die Mitleidsschiene und Tränendrüse drücken. Aber sonst sehe ich schwarz dass das mit einem Entgegenkommen was wird.
     
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wieso zahlst du 2 1/2 monate? hab noch nie von 1/2 monatsmieten gehört.
     
  6. sunshine0

    VIP: :Silber

    wieso schafft man das nicht? wir haben genau ein Wochenende zeit bzw. machen wir ja vorher auch schon etwas - stressig aber sicher nicht unmöglich....
     
    Moka-3 gefällt das.
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    selbst für eine woche brauchst den goodwill der hv dass du den schlüssel der neuen wohnung früher bekommst.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    2 Monate Kündigungsfrist ? das kann nicht stimmen - im Kündigungsformular steht nach wie vor

    unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (mindestens 1 Monat) und des gesetzlichen Kündigungstermins
    (= jeweils nur zum Monatsletzten) per ........................... ............................ ............................. auf.

    http://www.wienerwohnen.at/dokumente-downloads.html

    -Fleur-
     
  9. Moka-3

    Moka-3 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten ich ziehe nicht das erste mal um mir war schon klar das sich viell. ein Monat überlappen wird aber 2 find ich viel...ich kenn das von Genossenschaften das sie 1 Monat mietfrei geben hatte gedacht das die Wiener Wohnen es genauso handhaben.


    ich brauche die beiden Wohnungen ja nicht 2 Monate ich wäre mit 1 Monat kündigungsfrist schon sehr zufrieden umziehen schafft man wenn man alles gut organiesert und vorpackt an einem Wochenende (hab ich früher auch geschafft).Es ärgert mich auch die bürokratie dahinter, sie verlangen 2 Monate Kündigungsfrist auch wenn man bei Wiener Wohnen bleibt, man nur wechselt und ja sofort umziehen könnte..verstehts was ich meine ist nur eine finazielle Belastung für uns Mieter!
     
  10. sunshine0

    VIP: :Silber

    wir bekommen die schlüssel 4 tage vorher ;)
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Du kannst jetzt Ende Juni kündigen und musst dann den Juli noch zahlen, den Juni musst du sowieso zahlen wenn du noch drinnen wohnst.

    -Fleur-
     
  12. sunshine0

    VIP: :Silber

    stimmt meine derzeitige ist auch eine gemeindewohnung - Monatsende und ein Monat Kündigungsfrist...
     
  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    oh, meine macht das nicht. hab in den letzten maitagen den schlüssel bekommen und zahl ab juni. aus welchem grund sollten sie mir einen monat mietfrei geben? das hab ich noch nie gehört.
     
  14. sunshine0

    VIP: :Silber

    allerdings wollen die schon 5 tage vor auszug meine Wohnung leergeräumt besichtigen ggg. das seh ich nicht wirklich ein, immerhin zahl ich das gesamte Monat warum sollt ich sie vorher räumen - aber das klär ich morgen
     
  15. sunshine0

    VIP: :Silber

    wir bekommen unsere Genossenschaft auch schon ende Juni und zahlen angeblich erst ab August. mal schauen ob das so stimmt aber es wurde vielen so mitgeteilt also geh ich mal davon aus...
     
  16. Moka-3

    Moka-3 Gast-Teilnehmer/in


    wenn ich am 15.6 den Mietvertrag unterzeichne ab diesen Tag zahle ich für die neue Wohnung die alte wird erst morgen gekündigt und muss bis August ( 2 Monate Kündigungszeit) für die alte Wohnung auch noch Miete zahlen bei meiner Rechnung sindd das 2 1/2 Monate Miete zu zahle, da ich auch noch den Juni mitzahlen muss in der neuen Wohnung...oder hab ich mich verrechnet??
     
  17. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    dein problem du hast an einen 2 des monats gesagt du nimmst die wohnung und somit gilt der juni nicht mehr als volles monat. es muss ein volles monat sein bei der kündigung. ich hatte das gleiche vor 3 jahren. hab auch so lange gezahlt. man muss genau alles am ende des monats machen alles andere gilt nicht als volles monat.

    du kriegst eh einen erlagschein und musst es nicht gleich einzahlen hast eh 3 wochen zeit dazu.
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Du kannst die alte erst mit Ende Juni kündigen d.h. du zahlst noch den Juli ( 1 Mon. gesetzl. Kündigungsfrist)
    Dass du die neue ab Vertragsunterzeichnung zahlen musst ist sowieso klar.

    -Fleur-
     
  19. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, du zahlst ab dem monat miete wo der mietvertrag beginnt, das steht im mv. das hat mit dem zeitpunkt der unterschrift nichts zu tun.
     
  20. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    wenn du morgen kündigst hast du wohnungsrückgabe ende juli solange zahlst du. termin nfür die rückgabe wird dann anfang august sein aber diese tage zahlst du nicht.
     

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