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Gemeindewohnung / Scheidung - WICHTIG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bauchklang, 15 September 2007.

  1. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man sich für eine Gemeindewohnung angemeldet hat, das Wohnungsangebot jetzt annimmt (2 Personen, somit 2 Wohnräume) jedoch aufgrund privater Umstände vorerst alleine in diese Wohnung ziehen möchte - muss man das melden? Bringt das Probleme?

    Oder anderes gefragt:

    Mimi und Otto sind verheiratet, es kriselt jedoch heftigst. Mimi nimmt das Wohnungsangebot an, der Vormerkschein und somit auch der Mietvertrag läuft auf den Namen Mimi.

    Diese möchte aber vorerst das Otto nicht mitsiedelt und überlässt ihm die alte Wohnung, damit er nicht auf der Straße steht. Aber was sagt die Gemeinde Wien dazu? Die beiden sind noch nicht geschieden!

    Müssen Mimi und Otto beide ihren Haupwohnsitz in der Gemeindewohnung melden? Oder reicht es wenn Mimi sich dort anmeldet? Oder wenn Mimi Hauptwohnhaft und Otto als Nebenwohnsitz gemeldet sind?

    Muss Mimi die vorerst räumliche Trennung melden, solang die Scheidung nicht vollzogen ist?

    Wenn Mimi dann den Mietvertrag hat und sagen wir 2 - 3 Monate dort wohnt und sich dann scheiden lässt kann man ihr die Wohnung nicht mehr wegnehmen - richtig?

    Ich weiß dumm gefragt, aber meine Bekannte braucht die Info wirklich "verbindlich". Ihr wurde eine Wohnung angeboten, sie hat in wenigen Tagen Besichtigung, aber ihr Ehepartner hat ihr erst gestern wieder das Tüfelchen auf dem i geliefert - keine Scheidungsdisskusion bitte. Ich danke.
     
  2. keywest

    keywest Gast-Teilnehmer/in

    Sie brauchen es gar nicht melden,geht doch keinen etwas an wenn sie sich scheiden lassen.
     
  3. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    ja aber wenn sie jetzt den mietvertrag unterschreibt und sich in folge dessen ummeldet, aber ihr ehemann nicht - checkt das die gemeinde?
     
  4. Sandy1

    Sandy1 Gast

    Hallo,

    also: das einzige, das notwendig ist ist, dass sich derjenige, auf den der Mietvertrag läuft, mit Hauptwohnsitz dort anmeldet. Wer dann im Endeffekt noch dort wohnt, oder eben nicht dort wohnt, ist völlig egal, sobald man die Wohnung, sprich den Mietvertrag Mal hat! Dadurch, dass ja die Meldezettel aller Personen, ausgenommen des Hauptmieters nicht vom Wiener Wohnung selbst, sondern vom Hauptmieter unterzeichnet werden müssen, liegt beim Wiener Wohnen ja nicht Mal auf, wer tatsächlich dort wohnt oder eben nicht. Und weggenommen wird die Wohnung - Mal abgesehen von Mietrückständen und Co - später nicht mehr.
    Dann müsste ja jede Wohnung, in der zB Kinder/Lebenspartner ausziehen, weggenommen werden, weil sie dann für die verbleibenden Personen zu groß ist. Also da hätte ich wirklich gar keine Bedenken. Wie gesagt- hauptsache der Mietvertrag läuft ausschließlich auf "mimi".
     
  5. Sandy1

    Sandy1 Gast

    Nein, und selbst wenn: dann hat sie den Mietvertrag ja schon. Und so eine Situation - also dass der Ehemann nicht mitzieht - kann ja dann auch zb paar Tage nach Unterzeichnung des Mietvertrages entstehen, das kann und will ja dann auch keiner mehr nachvollziehen.
     
  6. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten.

    vermutlich hab ich mir nur unnötige sorgen gemacht, gut das sich mimi nicht auch noch damit belasten muss.
     
  7. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiss nicht, ob es wirklich so einfach ist.
    Bei Bezug einer geförderten Wohnung gibt es so eine Klausel, dass man innerhalb von 6 Monaten nach Bezug nachweisen muss, dass man die alte Wohnung aufgegeben hat.

    Ich habe aber keine Ahnung welche Konsequenzen es hat, wenn man es nicht macht.

    Gruss
    Manuela
     
  8. Bauchklang

    Bauchklang Gast-Teilnehmer/in

    "mimi" ist hauptmieter der wohnung xyz und würde auch hauptmieterin der wohnung 123 werden. wohnung xyz würde sie an "otto" überschreiben. somit ist sie weder in der alten wohnung gemeldet noch (miet-)vertraglich an sie gebunden.

    lediglich die scheidung der beiden wäre zum zeitpunkt der genannten änderungen noch nicht vollzogen.
     
  9. Tom1220

    Tom1220 Gast

    Im Prinzip könnte es als ein Betrug angesehen werden, da du alleine diese große Wohnung nicht bekommen hättest. Kann schon sein, dass du mal angeschrieben wirst, wo denn der zweite Mieter ist. Im schlimmsten Fall bekommst eine kleinere Wohnung.

    Was aber noch wahrscheinlicher ist, und was die Vorschreiber schon angesprochen haben, dass es der Gemeinde ziemlich egal sein wird.

    lg :wave:
     
  10. BB73

    BB73 Gast-Teilnehmer/in

    Wieviele Räume hat die Gemeindewohnung? Ists eine Wohnung, die man nur als 3 köpfige Familie bekommt? Weil bei einer 2 zi Wohnung wärs egal, wenn Du Dich mit Kind dort alleine anmeldest. Bei 3 oder mehr Räumen, muss sich der Lebensgefährte in der Gemeindewhg mitanmelden und den Mietvertrag unterschreiben.

    Manchmal ists den Mietveträgen so, dass Du eine Frist von einer bestimmten Zeit hast, in der die angemeldeten Personen dort wohnen müssen (damits nicht zu so Scheinpartnerschaften kommt, nur damit man eine größere Wohnung bekommt). Wenn dem aber nicht so ist, kann er sich nach 1 Monat wieder abmelden (habt Ihr Euch halt getrennt).

    Solange aber er mit Dir angemeldet dort ist, bekommst Du keine Förderungen (Mietzinszuschuss etc.)

    Meine Freundin hat den gleichen Fall durchlebt.

    lG
     

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