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Geldleistungen Kinder (FBH, KBG, KAB, AVAB, etc.) - Kann man Fehler machen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von rufuswi, 10 November 2011.

  1. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Szenario: Ehepaar arbeitet über viele Jahre, zahlt an Steuern einige Hunderttausend EUR und dann gehts an die Familienplanung. Was kann man falsch machen, sodaß etwaige Zahlungen hinsichtlich Kinder (siehe Betreff) nicht ausbezahlt werden?

    Ein Beispiel - hier hat eine Familie auf Geld aufgrund von "Unwissen" verzichtet:
    Beim KBG gibt es unterschiedliche Bezugsvarianten (12+2, 15+3, 20+4, 30+6). Der Einfachheit halber lassen wir das einkommensabhängige KBG weg und gehen auch nur von einem KBG-Bezieher aus (d.h. die + Varianten fallen weg).
    Die Summe der Auszahlungen beim KBG ergibt folgende Beträge:
    13,080 (436 x 30)
    12,480 (624 x 20)
    12,000 (800 x 15)
    12,000 (1000 x 12)

    Bei längerer Laufzeit ergibt sich in Summe etwas mehr, nehmen wir der Einfachheit halber an, dass dieses "mehr" jedoch durch die Inflation aufgezehrt wird.
    Der "Fehler" von dem ich hörte: Variante mit 30 Monaten wird gewählt, nach z.b. 15 Monaten erfolgt bereits die Geburt eines 2. Kindes. Beim KBG stoppt somit das KBG für das 1. Kind und die Leistung beginnt für das 2. Kind zu laufen. Man "verliert" quasi 15 Auszahlungen zu je ca 436 EUR, das sind immerhin 6,540 EUR.

    Demnach sollte man doch eher zu den kürzeren Zeiträumen mit dafür höheren Auszahlungsbeträgen tendieren? Nachteil könnte eine fehlende Disziplin darstellen, in der dann das gesamte Geld im kurzen Zeitraum aufgebraucht wird und dann für die weiteren Monate kein Geld mehr zur Verfügung steht. Aber praktisch könnte man das im kurzen Zeitraum ausbezahlte Geld auf einen längeren Zeitraum für sich selbst einteilen.
    Seht Ihr das auch so?

    Oder gibts relevante Nachteile bei "kurzen" Bezugsvarianten? Hängt eine Versicherung der KBG-beziehenden Person am Auszahlungszeitraum (vermute das ist eher von der Karenzdauer abhängig?).

    Kann man "Fehler" machen, wenn man mehrere Kinder "hintereinander" bekommen möchte (ähnliche "Fehler" wie im ausgeführten Beispiel), d.h. kann man Ansprüche verlieren, weil man etwas nicht berücksichtigt hat?

    Klarstellung: Bitte keine Grundsatzdiskussionen - aber ja, es geht darum aus einem System, in das man effizient einbezahlt auch im Anspruchsfall effizient mögliche Bezüge heraus zu bekommen. Für Grundsatzdiskussionen bitte bei Bedarf gesondert einen Thread aufmachen.

    Also: Was sind klassische und nicht so klassische Umstände (mögliche "Fehler"), die der Einzelne übersehen könnte?
     
  2. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich finde nicht, dass man wirklich fehler machen kann, fbh steht einfach zu und avab ist rechtlich geregelt und steht zu oder nicht.

    für welche variante des kbg man sich entscheidet, hängt von den eigenen lebensumständen ab. das muss man sich halt durchrechnen und für sich selbst entscheiden. kinder kann man nicht immer gut planen, oft muss man jahrelang warten, bis es funktioniert, manchmal geht es schneller als man denkt.

    versicherung ist an den bezug von kbg gekoppelt. was bei einem ehepaar allerdings wurscht ist, weil man sich kostenlos mit dem ehepartner mitversichern lassen kann.

    als viele steuern zahlender bürger wird allerdings sicher die ea variante die beste sein, dann besteht auch nicht die gefahr, zu früh ein 2. kind zu bekommen und geld zu verlieren.
     
  3. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in

    Wenn man 100.000e Euro Steuern zahlt, ist es finanziell sowieso am Besten, wenn man einfach weiterarbeitet und auf das KBG verzichtet (weil man über die Zuverdienstgrenze kommt).

    Finanzielle Fehler, die mir einfallen:
    Im Berechnungszeitraum gerade knapp über die Zuverdienstgrenze kommen und zurückzahlen müssen, so dass man das KBG verliert, aber zugleich nicht wirklich viel Einkommen hatte
    Kidn 2 zur Welt bringen, bevor KBG für Kind 1 fertig ist
     
  4. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Gibt es eigentlich einen guten Grund, eine längere Laufzeit für das KBG zu wählen? Eher noch bringt es - soweit ich bis jetzt sehe - den Nachteil bei einer weiteren Geburt, den Bezug für das bis dahin jüngste Kind zu verlieren.

    @Steuern: Die Hunderttausende sind wohl eher die Regel und als Summe über einen längeren Zeitraum zu sehen, d.h. 2 Einkommen und Kinder erst ab 30 Jahren. Tut nichts zur Sache, wollte damit nur etwaige Diskussionen über das "Einkommensmodell Kinder" im Keim ersticken.

    Gibt es sonst noch "Fehler", die man machen könnte? Besagter KBG-Fall dürfte wohl die grösste "Falle" beinhalten.

    Im Forum habe ich kurz gelesen, dass es Probleme geben kann bei der FBH (vielleicht auch beim KBG?), wenn einer der Partner aus dem Ausland (z.b. Deutschland) kommt. Sollte man diese Beihilfen dann von vornherein auf den österreichischen Partner überweisen lassen um etwaigen Problemen aus dem Weg zu gehen? Hatte nicht gedacht, dass es da Probleme geben könnte, dachte, dass wenn selbst zwei EU-Ausländer neu nach Österreich ziehen, diese bereits die Beihilfen für ihre Kinder bekommen.

    Danke!
     
  5. tondy

    VIP: :Silber

    FBH würde ich auf den Elternteil laufen lassen, der Österreicher ist. Wenn der andere Elternteil einen Aufenthaltstitel (weil z.B. Nicht-EU Bürger) braucht, den er regelmäßig verlängern lassen muss, dann muss er die erfolgreiche Verlängerung immer melden, damit die FBH weiter läuft. Die wird zwar - wenn man es mal vergessen hat - rückwirkend ausgezahlt, aber ein unnötiger (wenn auch kleiner) administrativer Aufwand ist es trotzdem.

    Dann fällt mir noch ein: Wenn man kein Einkommen hat, bekommt man kein Wochengeld. D.h. wenn dein KBG-Bezug für Kind 1 schon aus ist, du aber noch in Karenz bleibst und Kind 2 ist im Anmarsch, bekommst du kein Wochengeld vor der Geburt für Kind 2.
     
  6. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Viele sehen das anders (da ist man aber dann wieder bei der Grundsatzdiskussion :)), ich bin aber auch der Meinung, dass es keinen wirklichen Grund für die längere Variante gibt, wenn man mit Geld umgehen kann und sich diszipliniert während der kurzen Bezugsdauer "für später" einiges auf die Seite legt.
    Vor allem steht es einem dann frei, früher oder später ein zweites Kind zu bekommen - man verliert zumindest nichts, wenn das zweite Kind sehr bald nach dem ersten kommt. Und wenn es länger dauert, ist es dann ja auch ok.

    Ich finde deine Gedanken legitim - auch wir arbeiten seit Jahren und zahlen hohe Steuern und irgendwie möchte man zumindest irgendwann auch etwas "aus dem Topf" bekommen, in den man eh vorher und nachher wie wild einzahlt :)

    Was vielleicht noch zu bedenken ist, ist die Sache mit dem Wochengeld. Das bekommst du für das zweite Kind nur in einer besonderen Konstellation (ich glaube, wenn der Wochengeldbezug für das zweite Kind innerhalb des KBG-Bezugs des ersten Kindes beginnt) - das ist aber mit der ea Variante äußerst schwierig zu planen ;)
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Das größte Problem ist sicherlich dass sich eine eventuelle zweite Schwangerschaft nicht fix planen lässt. Und damit der angesprochene Fehler der richtigen Wahl auftreten kann.

    Beim Wochengeld kann man noch schauen dass ev GehaltsErhöhungen mindestens drei Monate vor Mutterschutz stattfinden. Und erkundigen welche zulagen eventuell wegfallen weil die schwangere diese oder jene arbeiten nicht machen darf.

    Bei 100 000 lohnsteuer in 10 Jahren müsste jeder Partner Ca 2600 brutto pro Monat verdienen, wenn es Richtung mehrere 100 000 geht dann kann man auch davon ausgehen, dass die einkommensabhängige Variante sicher sehr attraktiv ist.

    LG
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    es gibt nur wenige paare, die hundert tausende euro an steuern zahlen. auch wenn sie viele jahre einzahlen...

    was ich noch nie verstanden habe ist, wie man sich das kindergeld danach aussuchen kann, wieviel man absolut bekommt, um ja noch am meisten zu lukrieren. ich suche mir ein modell aus, das mir am besten paßt - in meine lebenssituation, in meine arbeitssituation, in meine karriereplanung, danach, wann ich mein kind in fremdbetreuung geben will, etc. ob ich dann wirklich in 3 jahren noch um 1000 euro mehr bekomme in summe oder nicht, ist wirklich sekundär.
     
  9. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Naja, es geht da ja nicht um 1000 Euro in drei Jahren, sondern teilweise um fast das Doppelte, was den Gesamtbezug betrifft.
    Ich muss sagen, dass ich nicht verstehe, weshalb die Dauer eines Modells - und darum geht es ja am Ende - zu einem passen muss und man nicht umgekehrt das beste Modell für einen passend machen kann. Wenn ich das Modell mit 1 Jahr nehme, habe ich trotzdem 2 Jahre gesetzliche Karenz und kann theoretisch auch 3 Jahre daheim bleiben, wenn ich das mit dem Arbeitgeber entsprechend vereinbare. Genau diese Möglichkeiten habe ich mit der 3-Jahres-Variante auch, da hab ich genauso gesetzlich 2 Jahre Karenz, usw. Wann ich mein Kind in Fremdbetreuung gebe, entscheide in beiden Fällen ich selbst und nicht das Modell.
    Das Geld muss ich mir bei der kurzen Variante halt selbst auf die drei Jahre aufteilen, aber das sollte im Normalfall nicht die große Schwierigkeit sein.
     
  10. treble.clef

    VIP: :Silber

    naja, die wahl des eakbg macht da aber schon einen großen unterschied. man kann eh nur 2 jahre in karenz gehen, und wenn ich dann insgesamt um 7000 euro oder so mehr habe, werd ich schon das wählen, und nicht die 20 monate, die eher zur karenzzeit passen.

    also - natürlich schaue ich, was ich absolut bekomme.
     
  11. treble.clef

    VIP: :Silber


    genau! :D
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Auch ich bin hier ein schönes Beispiel. Uns war sehr schnell klar dass wir gleich ein zweite Kind wollen. Was auch prompt funktioniert hat. Hätte ich damals die Wahl gehabt hätte ich die kürzeste Variante genommen. Diese Wahl hatte ich nicht. Somit bin ich im Vergleich zu heute um mindestens 6000 Euro umgefallen.

    Vorab überlegen kann sich also durchaus auszahlen.

    LG
     
  13. edelfee

    edelfee Gast

    hier wurde ja extra das einkommensabhängige ausgeklammert. ;)
     
  14. edelfee

    edelfee Gast

    ich wollte zB schon früh wieder arbeiten gehen, habe kein problem mit fremdbetreuung und komme mit 10 stunden arbeit schon über die zuverdienstrenze (damals gab es die 60% grenze noch nicht, aber da ich sowieso vollzeit arbeiten wollte, wäre die eh nicht in frage gekommen). es wäre also absurd gewesen mich zu fragen, ob ich bei der 30+6 variante vielleicht mehr geld rausbekommen hätte.

    zu deinen letzten 4 sätzen: ja, das paßt aber nur, wenn ich jedenfalls 3 jahre zu hause bleiben will und wenig verdiene. da kann die variante immer sinn machen. sobald dem nicht mehr so ist, ist das absolut nicht sinnvoll. deshalb ist für mich der einzige sinnvolle schritt der, daß ich sage: wie lange will ich zu hause bleiben, wieviel will ich danach wieder arbeiten, wieviel werde ich verdienen und was ist nach diesen prämissen das beste modell für mich?
     
  15. edelfee

    edelfee Gast

    ja eh. aber dann überlegst du dir das ja, aufgrund deiner lebensumstände - also ich will gleich ein zweites kind - und was nach diesen prämissen das beste modell ist. du denkst dir aber nicht, bei welchem modell kriege ich absolut das meiste geld und worauf muß ich aufpassen.
     
  16. sonnengelb

    VIP: :Silber

    stimmt. Ich hätte das kbg nach meinen lebensumständen ausgerichtet, aber sicher nicht meine Pläne nach dem kbg!
     
  17. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    Schön langsam wird es hier interessant. Danke für Eure Beiträge. Bin dadurch auf etwas neues gestossen -> das Wochengeld. Gibt es meines Wissens nach 8 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt (wobei nach der Geburt sich der Bezug des KBG dadurch verkürzt, d.h. im 12 Monats-Modell beim KBG sind 8 Wochen davon praktisch Wochengeld und somit in einer anderen Höhe). Wochengeld kann auch länger laufen vor der Geburt, wenn der Amtsarzt die Frau in Mutterschutz stellt (z.b. bei Risikoschwangerschaft).

    Nicht unspannende Frage: Kennt jemand den Sachverhalt bei einer zweiten oder mehreren Geburten beim Wochengeld? Ich denke mir, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass eine Familie sofern sie ein 2. Kind wünscht, dieses mitunter relativ bald nach dem 1. Kind möchte. Mit relativ bald meine ich einen Zeitraum zwischen 1 bis 3 Jahren in etwa.

    Ein Beispiel:
    Eine Frau arbeitet, steht somit im Erwerbsleben und hat ein Einkommen. Dann kommt das 1. Kind auf die Welt. Sagen wir mal, sie bezieht das einkommensabhängige KBG - für 12 Monate also. Als Karenzzeit wählt sie 24 Monate. Ein Jahr nach der Geburt wird sie wieder schwanger - d.h. nach 12 Monaten + 9 Monaten = 21 Monaten kommt das 2. Kind auf die Welt. Somit erfolgt die 2. Geburt innerhalb der Karenz, aber ausserhalb des Bezuges von KBG. Hat die Frau Anspruch auf Wochengeld? Gearbeitet hat sie eigentlich nicht mehr und das KBG ist auch schon seit 9 Monaten (zum Zeitpunkt der Geburt) ausgelaufen.

    Ich vermute, das ist kein ungewöhnliches Beispiel, hat jemand Erfahrung damit? Die Frau im Beispiel ist ja noch in Karenz, zählt da mitunter noch das letzte Einkommen aus der Firma? Wenn, dann könnte das serwohl deutlich positive Auswirkungen auf Wochengeld haben und evt auf KBG.
     
  18. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich mal gehört habe ein grenzfall bzw. kein anspruch.

    für wochengeld muss der mutterschutz noch während des kbg eintreten, karenzdauer spielt keine rolle.

    beim ekbg hab ich mal irgendwo von einer eventuellen ausnahme gelesen, falls die schwangerschaft noch während des bezuges eintritt. ist aber glaub ich strittig. wenn in dem beispiel also die neue schwangerschaft genau ein jahr nach der ersten geburt eintritt, dann ist es sowieso essig.

    lg
     
  19. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe mir das auch schon einmal im Detail angeschaut. Um Wochengeld beim zweiten Kinder in derselben Höhe wie beim ersten Kind zu bekommen, müsste der Wochengeldbezug für das zweite Kind noch in der Bezugszeit des ea KBG starten, sprich wenn Kind 1 ein Jahr alt ist, müsstest du mindestens im 7. Monat mit dem zweiten Kind sein ;) Das ist dann doch eher schwierig... In deinem Beispiel hättest du keinen Anspruch auf Wochengeld, sprich in der Zeit bis zu Geburt bekommst du nichts. Dafür startet das KBG schon ab der Geburt und nicht erst nach Ende Wochengeldbezug.
     
  20. A-Beautiful-Day

    A-Beautiful-Day Gast-Teilnehmer/in

    Wenns nur ums Geld geht, könnte ein Kaiserschnitt vielleicht auch interessant sein. Sind nämlich 12 Wochen Wochengeld:rolleyes::rolleyes:.

    Wir haben ein tolles System;) Ich habe für meine beiden Kinder gesamt € 20.000,-- an Wochengeld bekommen, ohne in Österreich gearbeitet zu haben.
     

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