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Geld refundiert für drastisch verspäteten Flug??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Maritina, 6 April 2013.

  1. Maritina

    VIP: :Silber

    Hallo, weiß hier jemand, ob man Schadensersatz von der Fluglinie bekommt, wenn der Flug statt Di abend 19h30 am Mittwoch 7h30 stattfindet. Schließlich konnte man nun Termine zuhause nicht wie geplant wahrnehmen, etc..

    Welcher Weg ist der effizienteste, um seine Forderungen durchzusetzen?
     
  2. hast du einen rechtschutz?
    was anderes fällt mir gerade nicht ein.
    ich würde es meinem anwalt übergeben.
     
  3. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben glaube ich dieses Formular das es direktam Flughafen gab bei der Fluglinie verwendet und dann sicherheitshalber noch beim BMFIT
    bmvit - Fluggastrechte
    Nach Rückfrage vom Ministerium haben wir eine Gutschrift von der Fluglinie erhalten und vor kurzem auch eingelöst. Über die Einlösung gabs aber noch keine Rückmeldung.

    Ahja, wir hatten "nur" 4 oder 5 Stunden Verspätung und haben 500 Euro gutgeschrieben beommen.
     
    #3 mors, 6 April 2013
    Zuletzt bearbeitet: 6 April 2013
  4. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Standardantwort wäre: Kommt auf den Grund für die Verspätung an.
    Generell hat man nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluglinie schuld an den Umständen ist, wodurch diese Verspätung zustande gekommen ist. Da meistens die Flugverkehrs-Regulierungsbehörden (oder das Wetter) an den Verspätungen schuld sind, gibt es die Minimal-Entschädigung (ich glaube 200 Euro) nur sehr selten.

    Ich habe das oft erlebt (den letzten Flug am Abend verpasst und den ersten am Morgen bekommen) und noch nie einen Ersatz bekommen, obwohl ich oft sehr wichtige Termine verpasst habe. Die Fluglinie bezahlt den Aufenthalt und die Verpflegung (aber auch nur, wenn man an Ort und Stelle danach fragt) und damit hat es sich. Diverse Kreditkarten inkludieren eine Versicherung für Zusatzausgaben bei solchen Verspätungen. 200-300 Euro kann man da schon (für Neukauf von Bekleidung, Toilettenartikel etc) ersetzt bekommen.
     
  5. tondy

    VIP: :Silber

    Und damit ist die EU-Verordnung über die Fluggastrechte löchrig wie ein Käse. Im schlimmsten Fall bescheinigt sich die Fluglinie ihre "Unschuldigkeit" selber (z.B. mit einem unvorhersehbaren technischen Gebrechen)
     
  6. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    bei uns war es uebrigens ein technisches gebrechen. ich hab auch nicht damit gerechnet, dass wir etwas zurueckbekommen.
     
  7. moncherie

    moncherie Gast

    ich glaube, das geht ganz gut, wenn es die schuld der fluglinie ist. bei schneechaos oder ähnlichem haften die natürlich nicht, auch wenn die verspätung gleich ärgerlich ist.
    wir wurden mal nur auf einen flug 1,5 stunden später umgebucht, weil sie überbucht waren und bekamen schon dafür gut 300 euro überwiesen. allerdings ein halbes jahr und viele anrufe später ;)
     
  8. Maritina

    VIP: :Silber

    Zunächst mal vielen Dank Euch allen!!
    Habe am Wochenende meine Reklamation /Forderung telefonisch bei der Fluglinie deponiert, nachdem das versprochene Email über die Aufnahme der Bearbeitung ausgeblieben ist, bekommen sie morgen mal einen eingeschriebenen Brief mit der Ankündigung, das Ganze meiner Rechtsschutzversicherung zu übergeben.

    Vor Ort haben wir übrigens ein Hotel und einen Snack bekommen. Trotzdem recht unerfreulich.
     

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