1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Geht das so einfach?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 17 Dezember 2013.

  1. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Eine Frau mit 2 Kindern beginnt eine Beziehung mit einem Mann.
    Sie nehmen sich zusammen (alle 4) eine Wohnung, beide sind Hauptmieter.

    Kann sie ihn einfach nach einem Streit vor die Tür setzen, oder darf er (weil auch Hauptmieter) dort wohnen bleiben?

    Vielleicht kennt sich einer von euch aus.
     
  2. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Wem willst denn schon wieder vor die Türe setzten? :D

    Geht das überhaupt das es zwei Hauptmieter gibt?
    Kenn mich da net aus, ich bin mit meinem Ex auch gemeinsam hier eingezogen, standen beide im Mietvertrag, aber ich war Hauptmieterin bei der Scheidung stand das dann nie zur Frage weil er eh freiwillig gegangen ist , ich musste ihm nicht mal auszahlen oder sonstwas....

    Aber ich denke ich kann vor die Türe setzten wem ich will. Er ist ja kein Eigentümer.
     
  3. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Lissi, ich will keinen vor die Tür setzen. :D
    Meiner geht immer freiwillig. :cry:

    Beim ersten mal ist er gegangen, nach 2 Wochen hat sie ihm gesagt, dass er wieder zurück kommen kann. Jetzt lässt er sich nicht mehr rausschmeißen. Die Miete bezahlt er.

    Eigentümer sind sie beide nicht, aber sind beide Hauptmieter.
     
  4. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Die Person die das Sorgerecht über zumindest ein Minderjähriges Kind hat wird die besten Chancen haben in der Wohnung zu bleiben.
    Wenn beide Hauptmieter sind haben beide vorerst das Wohnrecht, bis ein Gericht was anderes bestimmt; sprich wen aus der Wohnung verweist.
     
  5. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Sie kann sich die Wohnung aber nur leisten, solange er sie bezahlt. ;)
     
  6. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    dann muss sie eben ausziehen, oder mehr arbeiten oder Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen ...
     
  7. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Kann sie ihn rausschmeißen und er muss trotzdem die Miete bezahlen?
    Er sagt, wenn sie die Miete nicht bezahlt, kommt der Vermieter zu ihm.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Stimmt, er hat den Vertrag unterschrieben - was er mit seiner Freundin hat geht den Vermieter nichts an.

    -Fleur-
     
  9. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Nur wird er dann auch verlangen dort wohnen zu wollen.
    Lange wird das rein rechtlich nicht funktionieren.
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber



    Ist auch sein Recht, wenn er Hauptmieter ist kann er sich jederzeit wieder Zutritt (Schlüsseldienst etc.) verschaffen.

    -Fleur-
     
  11. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Ja.
     

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