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Gehaltsvorrückung mit Binnalsprung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Matthy, 23 Januar 2012.

  1. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Vielleicht kennt sich hier wer aus und kann meine Frage beantworten.

    Ich bin lt.KV Metall-Gewerbe eingestellt in dem es alle 2 Jahre einen Biennalsprung gibt (Verwendungsgruppen Jahre)

    Ich habe am 01.12.2008 meinen Dienstvertrag unterschrieben.
    In diesem Jahr zum 01.12.2012 müsten dann also meine 4 Jahre voll sein und lt KV heist es

    im 1. u. 2. Vwgrj.
    n. 2 Vwgrj.
    n. 4 "

    Muss ich hier also noch das 4 Jahr vollmachen damit ich anspruch habe (also bis 01.12.2013) oder müste ab 01.12.12 der Sprung in die höhere Gehaltsstufe stattfinden?

    Vielen Dank
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    muss der ag die mitmachen?
     
  3. lucky75

    lucky75 Gast-Teilnehmer/in

    meines Wissen nach nicht, wenn man sowieso ÜBER Kollektivv. bezahlt wird, zumindest kenne ich das so, als Argument... - käme als nur dann zur Anwendung, oder muss nur, dann zur Anwendung kommen, wenn man nur das Mindestgehalt bekommt.

    @TE: Ich glaube mit 01.12.2012 wäre der Sprung, da beginnt das 4. Jahr...

    http://www.gpa-djp.at/servlet/Conte.../Page/Index&n=GPA_2.1.f.a.c&cid=1136806553181
     
  4. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Ja ganz genau kenn ich mich da auch nicht aus. Es gibt ja aus die sogennanten Aufsaugungsklauseln in manchen KV´s.

    Und je nach Vertrag bekommt man auch bei einer Überzahlung über dem KV einen Sprung im selbigen Verhältniss alle 2 Jahre, zumindest unsere Firma aber macht das soweit ich weiss nicht.

    Oder wenn man eben ziemlich genau nach KV bezahlt wird (in meinem Fall so) dann bedeutet der Biennalsprung schon ein kleines Gehaltsplus eben.

    Gruß
     
  5. legelata

    legelata Gast-Teilnehmer/in

    aufsaugungsklauseln gibt es, aber nur, wenn dein lohn (ist-lohn) von vornherein höher ist als der kollektivvertragliche mindestlohn. du sagst ja, dass das bei dir nicht der fall ist. im metaller-kv steht drin, dass auch die ist-löhne um 3,85% erhöht werden. im arbeitsvertrag kann das abweichend vereinbart werden, solange kollektivvertragliche mindestsätze nicht unterschritten werden. was steht denn in deinem arbeitsvertrag?

    01.12.2012 hast du doch vier jahre voll :confused: da müsst ja der biennalstichtag sein, oder?
     
  6. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in


    den ersten sprung müsstest du mit 1.12.2010 gehabt haben. nächster sprung mit 1.12.2012 da du die 4 jahre dann voll hast. wenn du nach kv bezahlt wirds gibts eine erhöhung. liegts du über kv müsste ich im kv nachsehen obs trotzdem eine erhöhung gibt....
     
  7. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Hallo und danke für die Teilnahme.

    Im meinen KV und Dienstvertrag gibt es auch eine Erhöhung auf IST Gehälter wenn diese etwas über KV liegen. (je nach Abschluss der Gewerkschaft eben)
    Und sonst schaut es so aus das nur dann an Sprung eintretet wenn man eben wirklich darunter liegt, da es ja hier zumindest Gesetzlich so ist.

    Hypothetisches Beispiel

    Ist Gehalt Brutto 1700€ nach 4 Jahren und Bienalsprung muss es 1800€ d.h hier erfolgt eine Anpassung bei der , der Arbeitgeber nicht herum kommt.

    Anderes Szenario:

    Ist Gehalt 1800€ somit vorher schon über KV bezahlt nun nach 4 Jahren tut sich nichts mehr, da gesetzlich kein Anspruch vorliegt. Und alles andere somit eine auserordentliche Gehaltserhöhung wäre?!

    Lieg ich hier an meinen Beispielen richtig? Also in diesem Falle eine indirekte Aufsaugung so sehe ich das.
     
  8. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Die IST- Lohn Erhöhung bezieht sich ja auf die KV Änderung und hat mit dem Sprung nichts zu tun. Die IST-Lohn oder eben Gehaltserhöhung nach KV gibt es jetzt im Jänner da der neue KV seit 1.1.2012 in Kraft ist.
    Die Anpassung mit dem Bienalsprung muss der AG machen, ansonsten bist du unterkollektivvertraglich bezahlt und das kann zu hohen Strafen bei einer Prüfung der GKK führen (für den AG)

    Zum 2. Szenario: Ich glaube auch das dann kein Anspruch mehr besteht. Es kann allerdings auch möglich sein, das der KV auch hier eine Erhöhung der Gehälter die über KV liegen vorsieht.

    Wenn du magst kann ich dir am Montag im KV nachsehen, falls du bis dahin nicht schon eine Antwort dazu bekommen hast.
     
  9. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Ja habe bestimmt nichts dagegen wenn du die Zeit finden solltest :)
    Dank derweilen
     
  10. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    Ich muss sowieso ein paar Metallgewerbler abrechnen- ist also nicht wirklich ein Mehraufwand.:cool:
     
  11. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    genauso ist es. liegst du schon drüber hat der 4.jahressprung keine auswirkung mehr.:D nur eben die erhöhung des IST Gehaltes mit 1.1.
     
  12. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Hi danke für die Antwort hab es eh schon leider vermutet ;)
     
  13. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Nur ganz kurz, weil ich den Thread vor ein paar Tagen überflogen habe und ich zufällig noch wo bei diesem Thema nachgehakt habe.
    Wenn Du über KV bezahlt bist, sollte der Sprung nach 50% der vorgesehenen Erhöhung ausmachen. Sollte im KV niedergeschrieben sein, aber in der Eile hab ich es nicht selbst im KV gelesen. Normal wird es aber wenige Firmen geben, die nicht den vollen Sprung auszahlen.
    Frag mal bei der AK oder der Geerkschaft, die wissen es genau.

    01.12.2008 + 4 J = 01.12.2012
    Harald
     
  14. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    also ich hab im kv nichts gefunden, aber ich seh morgen nochmal nach.... es gibt nur wenige die nicht den vollen sprung auszahlen???? also ich kenn nur wenige firmen die mehr auszahlen als sie müssten......:rolleyes:
     
  15. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    hy kannst du mir sagen wo du diese info erhalten hast??
    hab heute nochmal den kv für das metallgewerbe durchforstet und nichts dazu gefunden. auch nicht in der info über den neuen kv abschluss und auch nicht in ein paar personalverrechner-foren.
    und in einer stellungnahme einer arbeitsrechtsexpertin hab ich gelesen das bei einem biennalsprung kein recht mehr auf überzahlung besteht und nur die IST-lohn erhöhung im kv greift.außer im kv ist was anderes festgelegt. aber wie gesagt ich hab nichts gefunden.:confused:
     
  16. Express

    Express Gast-Teilnehmer/in

    Noch eine Frage: habt ihr einen Betriebrat bzw. eine Betriebsvereinbarung?

    Da kann es auch noch Regelungen zur Besserstellung geben bzw. der BR weiß genau was Dir zusteht.
     
  17. Matthy

    Matthy Gast-Teilnehmer/in

    Hi, nein einen Betriebsrat gibt es nicht bei uns und das trotz einer Mitarbeiteranzahl die in die hunderte geht. Anscheinend ist das bei uns nicht gewünscht bzw wurde immer irgendwie verhindert in denn letzten Jahren.
     

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