1. Reden wir miteinander ...

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Gehaltsexekution

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von perle1985, 1 Februar 2010.

  1. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    hallo ihr,

    ich bin so stink sauer, hab gerade meine allererste gehaltsexe. abgeholt, von der lieben wgkk>!

    weil ich braver mensch immer arbeiten war und einmal in meinem leben ein freier dienstnehmer war! naja

    wollte jedenfalls mal fragen - ist der gläubiger verpflichtet seine vorgangsweise anzukündigen? bRIEF etc? wenn ja wie lange vorher
    ich habe ein schreiben von august 09 ??wo etwas kleingedruckt steht!

    und wie lange habe ich zeit - das es nicht zu meinem neuen arbeitgeber geht?
    sofort einzahlen=? muss ich vorallem diese kosten für das schreiben auch zahlen??

    lg
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Am Sinnvollsten wird es sein dich schnellstens mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und mit denen eine Vereinbarung über die Begleichung der offenen Forderungen zu treffen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    einer gehaltsexekution geht in der regel eine klage voraus, der klage folgt - sofern du keinen einspruch erhebst - ein rechtskräftiger zahlungsbefehl, dem ein antrag auf exekution folgt und diesem widerum die exekutionsbewilligung und mit dieser kann der gläubiger die gehaltsexekution beantragen.

    eigentlich solltest davon gewusst haben
     
  4. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Ankündigen: Nein!

    Wenn es noch nicht die Verständigung über die Drittschuldnererklärung ist würde ich es so rasch als möglich einzahlen.

    Kosten: Ja!
     
  5. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in


    nicht?
     
  6. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Auch Rückstandsausweise sind Ex-Titel.
     
  7. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    es ist eine bewilligung der fahrnis - und gehaltsexekution!



    das ist denen egal ob ich in karenz bin oder nicht ob ich durchkomme mim kind oder nicht (das schreib ich jetzt ziemlich drastisch)
    und kaum verdiene ich etwas dazu stehen die da!
     
  8. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    wo aber trotzdem die anstehende exekution angekündigt werden muss, oder?

     
  9. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    so ist es und wenn du kein gehalt zu exekutieren hast, dann kommt die fahrnisexekution zur anwendung


     
  10. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    das heisst???

    entschuldigung wenn ich vielleicht echt doofe fragen stelle aber ich habe sowas noch nie gehabt! und bin wirklich am boden jetzt ! am liebsten würd ich sofort anrufen - geht aber nicht!
     
  11. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    dann kommt der gerichtsvollzieher und schaut, ob es bei dir was zu pfänden gibt

    ich würd mich an deiner stelle ganz ganz schnell mit dem gerichtsvollzieher in verbindung setzen und eine ratenzahlung vereinbaren. die geben sich auch oft mit wirklich kleinen beträgen zufrieden. hauptsache zu zeigst den willen, dass du deine rückstände zahlen willst.


     
  12. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    oder sie gehen zu meinem arbeitgeber!
    und das wäre mir sehr peinlich! ist eigentlich eine panale sache


    und wenn ich jetzt eine überweisung mit zb 50 euro mache und dann morgen gleich anrufe! - ist das dämlich oder soll ich doch zuerst mal telefonieren?


    danke für die HILFEN!!!!
     
  13. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    ich dachte du bist in karenz

     
  14. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    ja eh, aber ich bin geringfügig bei ikea!
    dazuverdienen schadet ja nicht oder?
     
  15. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    dann werdens dich pfänden


     
  16. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens geht die Gehaltsexe zeitgleich an Dich und den Dienstgeber.
    Hab sie manchmal schon gehabt, bevor der Dienstnehmer sie hatte.
     

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